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"Lex Sauerland": NRW-Bürger können zukünftig Oberbürgermeister abwählen

12.05.2011

Einer Gesetzesänderung zur direkten Abwahl von Bürgermeistern steht nichts mehr im Weg. SPD, Grüne und Linke in Nordrhein-Westfalen haben sich auf ein gemeinsames Verfahren für die sogenannte Lex Sauerland geeinigt. Das teilte die Landtagsfraktion der Linken am Donnerstag mit.

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Eher spät und eher mittelbar, aber nun hat die Loveparade-Katastrophe in Duisburg im vergangenen Jahr doch noch politische Konsequenzen: Der Gesetzentwurf der Linken soll am Mittwoch im Parlament mit den Stimmen der drei Fraktionen verabschiedet werden. Die CDU will gegen das Gesetz stimmen; auch bei der FDP zeichne sich keine Zustimmung ab, sagte eine Sprecherin.

Der Kompromiss sieht vor, dass Bürgermeister oder Landräte ohne Umweg über die Räte abgewählt werden können, wenn mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten der Gemeinde einem entsprechenden Antrag zustimmt. Um dieses Abwahlverfahren in Gang zu setzen, müssen - je nach Größe der Gemeinde - 15 bis 20 Prozent aller Wahlberechtigten das Begehren unterschreiben.

Im vergangenen September war die Abwahl von Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) nach der Loveparade-Katastrophe an den Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat gescheitert. Zwar hatten 10.000 Duisburger die Abberufung Sauerlands gefordert. SPD, Linke und FDP waren im Stadtrat aber mit einem entsprechenden Antrag an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Rat gescheitert.

Beim Quorum für die Einleitung des Abwahlverfahrens haben sich SPD auf Grüne auf die Linke zubewegt. Ursprünglich wollten sie, dass ein Drittel der wahlberechtigten Bürger das Begehren unterschreiben muss. Der Verein "Mehr Demokratie" begrüßte die Einigung. "Das Verfahren wird damit praxistauglich", meinte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.

dpa

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"Lex Sauerland": . In: Legal Tribune Online, 12.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3257 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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