Druckversion
Donnerstag, 16.07.2026, 22:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/gesetzentwurf-brueckenteilzeit-rechtsanspruch-kritik-opposition
Fenster schließen
Artikel drucken
29129

Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf: Arbeit­nehmer sollen Recht auf Brü­cken­teil­zeit bekommen

13.06.2018

Teilzeit / Vollzeit (Symbol)

(c) Markus Mainka - stock.adobe.com

Arbeitsminister Heil hat nach langem Hin und Her sein erstes Gesetz durchs Kabinett gebracht. Die Brückenteilzeit ist ein Prestigeprojekt der SPD - doch nicht alle sind zufrieden.

Anzeige

Nach jahrelangem Ringen sollen Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten. Die vereinbarte Arbeitszeit soll für ein bis fünf Jahre verringert werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Wegen Widerstands in der Union lag der Entwurf zuvor knapp zwei Monate auf Eis. Heils Vorgängerin im Arbeitsressort, die heutige SPD-Chefin Andrea Nahles, war in der vergangenen Wahlperiode mit einem Entwurf für ein solches Rückkehrrecht an der Union gescheitert.

"Im Kern geht es darum, dass die Arbeit zum Leben passt", sagte Heil. Die neue Brückenteilzeit baue Brücken von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt. Eine Million Beschäftigte wollten heute ihre Arbeit reduzieren. Weitere 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte wollten ihre Arbeit aufstocken. Der neue Rechtsanspruch baue Brücken ins Ehrenamt, in die Weiterbildung oder die Verwirklichung eigener Ziele. "Er lässt vor allem Frauen künftig nicht mehr in der Teilzeitfalle hängen."

Die Brückenteilzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten, wenn ein Beschäftigter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Bisher gibt es ein Rückkehrrecht in eine volle Stelle bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Heil befürchtet keine Überforderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Bei Beschäftigten, die in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, wenn kein passender Arbeitsplatz frei ist. Der Arbeitgeber soll den Wunsch nach einer Änderung der Arbeitszeit mit dem Betroffenen erörtern müssen. Dieser soll den Betriebsrat hinzuziehen können.

Das geplante Gesetz überfordere auch kleine und mittelständische Unternehmen nicht, sagte Heil. Positionen der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und des Koalitionspartners fanden dem Minister zufolge Eingang in den Gesetzentwurf und seine Begründung. Das Gesetz soll nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom 1. Januar 2019 an gelten.

In einem für die Arbeitgeber wichtigen Punkt änderte Heil seinen Ursprungsentwurf. Wenn ein bereits Teilzeitbeschäftigter mehr arbeiten will, soll es sich nun um einen konkret zu benennenden Arbeitsplatz handeln müssen. Der Arbeitgeber muss die Entscheidung getroffen haben, diesen zu besetzen oder zu schaffen. Aus Arbeitgebersicht ist damit ausgeschlossen, dass es für eine Aufstockung der Arbeitszeit eines Betroffenen ausreicht, dass es in einem Unternehmen nur genug Arbeitsvolumen gibt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) hatte zuerst darüber berichtet. Andere Punkte, die aus Arbeitgebersicht wünschenswert wären, sind bislang nicht in dem Entwurf.

Kritik aus dem Arbeitgeberlager und der Opposition

Aus dem Arbeitgeberlager kam heftige Kritik. Erfundene Probleme sollten gelöst werden, bemängelte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. "Wenn eine Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit scheitert, dann an fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, nicht am Willen der Arbeitgeber." Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) warnte vor zusätzlicher Bürokratie, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Der FDP-Arbeitsmarktexperte Till Mansmann sagte: "Noch mehr solche Gesetze, und Deutschland ist fällig für die nächste Reformagenda."

Die Linke bemängelte dagegen, dass die Brückenteilzeit nicht einmal in fünf Prozent der Betriebe gelten solle und fast die Hälfte der berufstätigen Frauen ausschließe, wie Fraktionsvize Susanne Ferschl sagte. Wegen der Schwelle von 45 Beschäftigten könne vom geplanten Recht nur rund jeder vierte Beschäftigte in Deutschland (26,6 Prozent) Gebrauch machen, so die Linken unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung. Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, kritisierte, der Anspruch sei zu stark eingeschränkt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29129 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Arbeitszeit
    • Beruf
    • Familie
Ein Mann steht in überlegener Pose, während es Geld regnet (Symbolbild) 09.07.2026
Erben

BGH zum Erbrecht:

Wer darf mit den Moneten rechnen?

Bruder gegen Schwester, es geht um Eigentum und Geld: Der IV. Senat des Bundesgerichtshofs musste in einem Erbstreit eine bisher unbeantwortete Frage klären. Ein möglicher Rücktritt in einer vertraglichen Vereinbarung sorgt für Kopfzerbrechen.

Artikel lesen
Collage aus einem Bild mit einem Vater und seinem Baby und einem Bild von Autorin Sandra Runge 09.07.2026
Elterngeld

Geplante Elterngeldreform:

Mehr Druck auf Mütter statt mehr Part­ner­schaft

Der zweite Elternteil muss künftig mehr Elterngeld beziehen, damit der Höchstbetrag ausgezahlt wird. Gleichzeitig wird die Bezugsdauer gekürzt. Das geht zulasten von Müttern. Statt Leistungsabbau braucht es Anreize, schreibt Sandra Runge.

Artikel lesen
Alicia Pointner 03.07.2026
Kanzleien

Ex-Großkanzleianwältin gründet Kanzlei für Frauen:

"Es geht mir nicht darum, Männer pau­schal abzu­werten"

Frauen benötigen andere Rechtsberatung als Männer. Diesen Ansatz verfolgt Alicia Pointner. Wie ihre eigene Erfahrung als Großkanzleianwältin sie geprägt hat und warum Männer sich von ihr angegriffen fühlen, erzählt sie im Interview.

Artikel lesen
Demonstration für Frauenrechte 22.05.2026
Gewaltschutz

Gesetzentwurf nimmt Familiengerichte in die Verantwortung:

Wer Gewalt erlebt, kann sich sch­neller scheiden lassen

Familiengerichte sollen schneller auf häusliche Gewalt reagieren und Opfer besser schützen. Die große Reform im Umgangs- und Sorgerecht flankiert das BMJV jetzt mit neuen Regeln für das familienrechtliche Verfahren. 

Artikel lesen
Eine weibliche Hand am Steuer eines Pkw, der auf der Autobahn im Stau steht. 18.05.2026
Beamte

VG Gelsenkirchen lehnt Versetzungsantrag einer Lehrerin ab:

35 Kilo­meter Pen­del­st­recke keine außer­ge­wöhn­liche Belas­tung

Sich allein um zwei Kinder kümmern und täglich zwei Stunden Auto fahren – das hielt eine Lehrerin für unzumutbar. Sie beantragte die Versetzung an eine andere Schule. Doch das Gericht lehnte ab: Ihr Schicksal träfe viele Pendler im Land.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Hubig 11.05.2026
Gewaltschutz

Schutz vor häuslicher Gewalt und neue Kinderrechte:

Deut­sches Kind­schafts­recht wird ent­staubt

Umfassende Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht: Kinder sollen künftig vor allen möglichen Formen häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Daneben sieht der Entwurf aus dem BMJV auch neue Mitwirkungsrechte für Kinder vor. 
 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH