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Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf: Arbeit­nehmer sollen Recht auf Brü­cken­teil­zeit bekommen

13.06.2018

Teilzeit / Vollzeit (Symbol)

(c) Markus Mainka - stock.adobe.com

Arbeitsminister Heil hat nach langem Hin und Her sein erstes Gesetz durchs Kabinett gebracht. Die Brückenteilzeit ist ein Prestigeprojekt der SPD - doch nicht alle sind zufrieden.

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Nach jahrelangem Ringen sollen Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten. Die vereinbarte Arbeitszeit soll für ein bis fünf Jahre verringert werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Wegen Widerstands in der Union lag der Entwurf zuvor knapp zwei Monate auf Eis. Heils Vorgängerin im Arbeitsressort, die heutige SPD-Chefin Andrea Nahles, war in der vergangenen Wahlperiode mit einem Entwurf für ein solches Rückkehrrecht an der Union gescheitert.

"Im Kern geht es darum, dass die Arbeit zum Leben passt", sagte Heil. Die neue Brückenteilzeit baue Brücken von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt. Eine Million Beschäftigte wollten heute ihre Arbeit reduzieren. Weitere 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte wollten ihre Arbeit aufstocken. Der neue Rechtsanspruch baue Brücken ins Ehrenamt, in die Weiterbildung oder die Verwirklichung eigener Ziele. "Er lässt vor allem Frauen künftig nicht mehr in der Teilzeitfalle hängen."

Die Brückenteilzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten, wenn ein Beschäftigter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Bisher gibt es ein Rückkehrrecht in eine volle Stelle bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Heil befürchtet keine Überforderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Bei Beschäftigten, die in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, wenn kein passender Arbeitsplatz frei ist. Der Arbeitgeber soll den Wunsch nach einer Änderung der Arbeitszeit mit dem Betroffenen erörtern müssen. Dieser soll den Betriebsrat hinzuziehen können.

Das geplante Gesetz überfordere auch kleine und mittelständische Unternehmen nicht, sagte Heil. Positionen der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und des Koalitionspartners fanden dem Minister zufolge Eingang in den Gesetzentwurf und seine Begründung. Das Gesetz soll nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom 1. Januar 2019 an gelten.

In einem für die Arbeitgeber wichtigen Punkt änderte Heil seinen Ursprungsentwurf. Wenn ein bereits Teilzeitbeschäftigter mehr arbeiten will, soll es sich nun um einen konkret zu benennenden Arbeitsplatz handeln müssen. Der Arbeitgeber muss die Entscheidung getroffen haben, diesen zu besetzen oder zu schaffen. Aus Arbeitgebersicht ist damit ausgeschlossen, dass es für eine Aufstockung der Arbeitszeit eines Betroffenen ausreicht, dass es in einem Unternehmen nur genug Arbeitsvolumen gibt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) hatte zuerst darüber berichtet. Andere Punkte, die aus Arbeitgebersicht wünschenswert wären, sind bislang nicht in dem Entwurf.

Kritik aus dem Arbeitgeberlager und der Opposition

Aus dem Arbeitgeberlager kam heftige Kritik. Erfundene Probleme sollten gelöst werden, bemängelte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. "Wenn eine Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit scheitert, dann an fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, nicht am Willen der Arbeitgeber." Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) warnte vor zusätzlicher Bürokratie, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Der FDP-Arbeitsmarktexperte Till Mansmann sagte: "Noch mehr solche Gesetze, und Deutschland ist fällig für die nächste Reformagenda."

Die Linke bemängelte dagegen, dass die Brückenteilzeit nicht einmal in fünf Prozent der Betriebe gelten solle und fast die Hälfte der berufstätigen Frauen ausschließe, wie Fraktionsvize Susanne Ferschl sagte. Wegen der Schwelle von 45 Beschäftigten könne vom geplanten Recht nur rund jeder vierte Beschäftigte in Deutschland (26,6 Prozent) Gebrauch machen, so die Linken unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung. Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, kritisierte, der Anspruch sei zu stark eingeschränkt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29129 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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