Druckversion
Friday, 5.08.2022, 20:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/entwurf-anti-doping-gesetz-bundestag-schiedsvereinbarung/
Fenster schließen
Artikel drucken
15558

Erste Lesung am Freitag: Bun­des­re­gie­rung legt neues Anti-Doping-Ge­setz vor

18.05.2015

Der Bundestag berät diese Woche über den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes der Bundesregierung. Dieser sieht unter anderem Haftstrafen für Dopingsünder vor. Die Stellung der nationalen Anti-Doping-Agentur soll gestärkt, die Schiedsgerichtsbarkeit im Profisport legitimiert werden.

Anzeige

Dopende Leistungssportler müssen künftig mit Haftstrafen rechnen. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes (BT-Drs. 18/4898) vor, der am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird. Laut dem Entwurf wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer "ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt". Damit geht die Neuregelung über die bisherigen "strafbewehrten Verbotsnormen" im Arzneimittelgesetz (AMG) hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping.

Erfasst werden sollen durch das Anti-Doping Gesetz "gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen", erläutert die Bundesregierung. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es: "Die Norm dient dem Schutz der Integrität des Sports. Sie stellt damit den Kern der Neuausrichtung in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung dar."

Gestärkt werden soll durch den Entwurf auch die Stellung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada). So soll eine neue Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nada ebenso geschaffen werden wie Vorschriften, die die Nada zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ermächtigen. Laut Paragraf 8 des Anti-Doping-Gesetzes dürfen Gerichte und Staatsanwaltschaften der Nada "personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln, soweit dies aus Sicht der übermittelnden Stelle für disziplinarrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Dopingkontrollsystems der Nada erforderlich ist und ein schutzwürdiges Interesse der von der Übermittlung betroffenen Person nicht entgegensteht."

Nationale Anti-Doping-Agentur erhält neue Befugnisse

Paragrapf 9 sieht vor, dass die Nada berechtigt sein soll, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, "soweit dies zur Durchführung ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist." Zu diesen Daten gehören laut Gesetzentwurf auch Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort von Sportlern, die zu dem von der Nada vorab festgelegten Kreis von Sportlern gehören, die Trainingskontrollen unterzogen werden.

Nach Ansicht der Bundesregierung legitimiert der Entwurf auch die Sportsgerichtbarkeit, indem in Paragraf 11 die grundsätzliche Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen Verbänden und Sportlern klargestellt wird. Konkret heißt es: "Sportverbände und Sportler können als Voraussetzung der Teilnahme von Sportlern an der organisierten Sportausübung Schiedsvereinbarungen über die Beilegung von Rechtstreitigkeiten mit Bezug auf diese Teilnahme schließen, wenn die Schiedsvereinbarungen die Sportverbände und Sportler in die nationalen oder internationalen Sportorganisationen einbinden und die organisierte Sportausübung insgesamt ermöglichen, fördern oder sichern."

Die Schiedsgerichtsbarkeit, so schreibt die Regierung in der Begründung, sei als Streitbeilegungsmechanismus für die Teilnahme an der organisierten Sportausübung "erforderlich, gängige Praxis und hat sich grundsätzlich weltweit bewährt." Diese Beurteilung ist vor allem vor dem Hintergrund einer Entscheidung des OLG Hamburg von letztem Jahr brisant, welche die Freiwilligkeit der Unterzeichnung von Schiedsvereinbarungen durch professionelle Sportler in Frage stellte.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Erste Lesung am Freitag: Bundesregierung legt neues Anti-Doping-Gesetz vor . In: Legal Tribune Online, 18.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15558/ (abgerufen am: 08.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Kommentar zum US-Drohnenangriff auf Aiman al-Sawahiri - Staat­li­cher Mord
  • Verurteilung in Washington - Sieben Jahre Haft für Kapitol-Stürmer
  • Revisionsverhandlung im Mordfall Lübcke vor dem BGH - Wer einmal lügt, dem kann man trotzdem glauben?
  • US Supreme Court - Bidens Mig­ra­ti­ons­re­ge­lung aus­ge­setzt
  • Nach Supreme-Court-Urteil zur Abtreibung - US-Reprä­sen­t­an­ten­haus stimmt für gleich­ge­sch­lecht­liche Ehe
  • Rechtsgebiete
    • Sportrecht
  • Themen
    • Bundestag
    • Doping
    • Profisport
    • Terrorismus
    • Todesstrafe
    • USA
TopJOBS
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Ham­burg

As­sis­tenz (w/m/d)

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Werk­stu­dent für LTO-News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth und 1 wei­te­re

Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe oder wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Mün­chen

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Düs­sel­dorf

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ent­schä­d­i­gungs­recht

Bundeswehr , Düs­sel­dorf

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Werk­stu­dent (m/w/d) - Con­tent St­ra­te­gy & De­ve­lop­ment

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Voll­ju­rist (m/w/d) als Lek­tor/Pro­dukt­ma­na­ger

C.F. Müller GmbH , Hei­del­berg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Online-Trainingswoche "Erfolgsstrategie Netzwerken"

08.08.2022

Highlights der Rechtsprechung des BSG und LSG (5 Std. FAO)

10.08.2022, Köln

Montagmorgenkaffee: Fürs Netzwerken kein Talent?

08.08.2022

Fortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht im Selbststudium/ online

10.08.2022

Interviewtage @ Hannover

25.08.2022, Hannover

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH