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Bundesgesundheitsministerium: Lau­ter­bach plant Gut­achten zu Cannabis-Lega­li­sie­rung

29.11.2022

Karl Lauterbach

Gesundheitsminister Lauterbach ist für die verzögerte Cannabis-Legalisierung in Kritik geraten. Nun fordert er ein wissenschaftliches Gutachten. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Noch immer ist unklar: Wird die EU-Kommission den Weg für die geplante Cannabis-Legalisierung freigeben? Ein wissenschaftliches Gutachten soll nun für mehr Sicherheit sorgen - und ein Gesetz planmäßig in 2023 im Bundestag landen.  

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Pläne für eine kontrollierte Legalisierung von Cannabis mit einem Gutachten absichern. In vertraulichen Gesprächen mit der EU-Kommission zeige sich, dass "sehr gute Argumente" benötigt würden, um sie vom eingeschlagenen Weg zu überzeugen, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Berlin. Neben den Gesetzesvorbeitungen solle daher ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Deutlich gemacht werden solle die Erreichbarkeit der Ziele, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und zugleich den Konsum insgesamt nicht auszudehnen, sowie einen besseren Kinder- und Jugendschutz zu erreichen.

Lauterbach sagte, er sei fest davon überzeugt, dass dies auf der Basis des Gutachtens dargestellt werden könne. Verzögerungen dadurch werde es nicht geben. Der Gesetzentwurf dürfte voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein. Die Bundesregierung will ihn dann der EU-Kommission zur Notifizierung vorlegen. Wenn es gut laufe, könne der Entwurf in der zweiten Hälfte des Jahres in den Bundestag kommen, sagte Lauterbach.

Das Kabinett hatte Ende Oktober Eckpunkte für die von der Koalition geplante kontrollierte Abgabe beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in "lizenzierten Fachgeschäften" und möglicherweise auch Apotheken möglich werden. Ein Gesetz will Lauterbach aber nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.

Lauterbach erläuterte, es gehe nicht um eine Legalisierung des Schwarzmarktes wie in der holländischen Lösung. Vorgesehen sei, auch internationale Wissenschaftler an dem Gutachten zu beteiligen, das vorrangig medizinische Aspekte analysieren solle.

dpa/pab/LTO-Redaktion

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Bundesgesundheitsministerium: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50320 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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