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Bundesrat : Länderkammer billigt vierzehn neue Gesetze

15.04.2011

Eine Reihe gesetzlicher Neuerungen haben am Freitag den Bundesrat passiert. Damit ist unter anderem der Weg frei für die Aussetzung der Wehrpflicht und die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes, die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder, die Verhinderung missbräuchlicher Arbeitnehmerüberlassung sowie die Bekämpfung der Zwangsheirat.

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Die Anstiftung zur Zwangsheirat ein eigener Straftatbestand werden, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Das Strafmaß wird damit zwar nicht erhöht, die Verfolgung aber klarer geregelt. Bislang können Zwangsehen nur als schwere Nötigung geahndet werden.

In diesem Zusammenhang sollen Frauen, die zu ihrem deutschen Ehemann nach Deutschland ziehen, bei Scheitern der Ehe erst nach drei Jahren eine eigene Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bislang gilt eine Frist von zwei Jahren. Die Bundesregierung argumentiert, dass mit der längeren Frist Scheinehen verhindert werden sollen.

Zudem müssen Ausländerbehörden, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis verlängern, künftig feststellen, ob der Ausländer seine Pflicht erfüllt hat, einen Integrationskurs zu besuchen. Gut integrierte Jugendliche, die in Deutschland bislang nur geduldet sind, sollen einen eigenen Aufenthaltstitel unabhängig von den Eltern bekommen.

Auch stimmte der Bundesrat einer entsprechenden Änderung des Immissionsschutzgesetzes zu. Kinderlärm, der aus diesen Einrichtungen dringt, gilt künftig nicht mehr als schädliche Umweltwirkung. Immer wieder hatten Anwohner mit Klagen verhindert, dass Kindertagesstätten in Wohngebieten errichtet werden können. Vor einem Jahr hatte Berlin als erstes Bundesland Kinderlärm rechtlich bessergestellt, die Regierung hatte Mitte Februar schließlich eine bundesweite Regelung beschlossen.

dpa/plö/LTO-Redaktion

 

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Bundesrat : Länderkammer billigt vierzehn neue Gesetze . In: Legal Tribune Online, 15.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3054/ (abgerufen am: 26.03.2023 )

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