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Kartelle im Pressewesen: Dumont muss Mil­lionen-Buß­geld zahlen

04.09.2018

Neven du Mont Haus in Köln

Foto: DuMont

Da Bundeskartellamt hat gegen die Mediengruppe Dumont und ihren Anwalt ein Bußgeld in Höhe von 16 Millionen Euro verhängt. Der Bonner General-Anzeiger trat als Kronzeuge auf und profitiert nun von der Bonusregelung des Bundeskartellamtes.

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Die Dumont-Gruppe und die Gruppe Bonner General-Anzeiger verständigten sich bereits im Dezember 2000 darüber, dass sich jeweils einer der beiden Zeitungsverlage in der Region Bonn aus bestimmten, vereinbarten Gebieten weitgehend zurückzieht. Das geschah durch eine spürbare Ausdünnung der lokalen Berichterstattung. Die bis ins Jahr 2016 laufende Gebietsabsprache wurde von den Unternehmen im Jahr 2005 durch gegenseitige Beteiligungen und die Einräumung eines Vorkaufsrechtes der Dumont-Gruppe an der Gruppe Bonner General-Anzeiger weiter abgesichert. Das Vorkaufsrecht wurde dem Bundeskartellamt (BKartA) bewusst verschwiegen, obwohl es für die fusionskontrollrechtliche Bewertung der gegenseitigen Beteiligungen von entscheidender Bedeutung war.

Andreas Mundt, Präsident des BKartA: "Zur Verschleierung der Taten wurden die verbotenen Vereinbarungen bei einem Notar in der Schweiz abgeschlossen. Durch den faktischen Rückzug von jeweils einer der konkurrierenden Zeitungen wurden die Verbreitungsgebiete untereinander aufgeteilt und der bislang untereinander bestehende Wettbewerb weitgehend vermieden. Solche Vereinbarungen, die auf den Ausschluss von Wettbewerb zwischen Verlagen gerichtet sind, sind auch nach der neu eingeführten pressespezifischen, kartellrechtlichen Ausnahmevorschrift verboten."

Um die Pressevielfalt zu unterstützen, erlaubt § 30 Abs. 2b S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine verlagswirtschaftliche Kooperation zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis für den intermedialen Wettbewerb. Reine Preis-, Gebiets- und Kundenabsprachen sind aber auch nach dieser im Sommer 2017 eingeführten Vorschrift verboten.

Bonner General-Anzeiger als Kronzeuge

Eingeleitet wurde das Verfahren im Dezember 2017 infolge eines Kronzeugenantrags der Gruppe Bonner General-Anzeiger mit einer Durchsuchung der Unternehmenszentrale von Dumont und der Kanzlei, in welcher der Rechtsanwalt tätig ist. Da der General-Anzeiger mit dem Bundeskartellamt kooperierte, profitiert er nun von der sogenannten Bonusregelung des BKartA. Demnach kann das BKartA ein Bußgeld gegen einen Kartellteilnehmer mindern oder erlassen, wenn er die Behörde bei der Aufdeckung eines Kartells unterstützte. Für die Gruppe um den Bonner General-Anzeiger geht der Streit daher glimpflich aus. Ihr wurde das Bußgeld vollständig erlassen.

tik/LTO-Redaktion

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Kartelle im Pressewesen: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30739 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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