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BFH zur Pkw-Nutzung in zwei Betrieben: Betriebsausgaben nur für den Ehegatten, der Kosten trägt

27.11.2014

Gehört ein Pkw zwar nur einem Ehepartner, wird aber von beiden Partnern in ihrem jeweiligem Betrieb genutzt, kann nur derjenige die Kosten für den PKW als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, dem diese auch tatsächlich entstanden sind. Das entschied der BFH, wie am Mittwoch bekannt wurde, bereits im Juli.

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem zwei Eheleute jeweils einen eigenen Betrieb führten. Der Ehemann war Eigentümer eines Pkw, der seinem Betriebsvermögen zuzurechnen war. Daher zog er sämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben ab und versteuerte die private Fahrzeugnutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal mit monatlich 1 Prozent des Brutto-Listenpreises (sog. 1-Prozent-Regelung).

Seine Frau hatte keinen eigenen Pkw, sondern nutzte für ihre Betriebsfahrten den Wagen des Ehemannes. An den entstehenden Pkw-Kosten beteiligte sie sich nicht. Trotzdem setze sie einkommensteuerlich einen Pauschalbetrag von 0,30 Euro pro Kilometer als Betriebsausgabe ab.

Diesen Abzug ließ das Finanzamt nicht zu, was der X. Senat des BFH in seinem Urteil vom 15. Juli 2014 (Az. X R 24/12) bestätigte. Entscheidend sei, dass die Ehefrau für die Nutzung des Pkw keinerlei Kosten zu tragen habe. Für die einkommensteuerliche Geltendmachung von Betriebskosten sei jedoch erforderlich, dass Aufwendungen auch tatsächlich vorliegen, welche die Ehefrau eben nicht gehabt habe.

Das Besteuerungssystem sei in dieser Frage insgesamt sachgerecht und ausgewogen sei, so die Bundesfinanzrichter. So könne der Ehemann als Eigentümer des Fahrzeugs sämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben absetzen, während die zusätzliche Nutzung des Wagens durch seine Ehefrau bei ihm keine Einkommensteuer auslöse. Diese Nutzung sei nämlich mit dem ohnehin durchgeführten Pauschalansatz im Rahmen der 1-Prozent-Regelung bereits abgegolten. Die Ehefrau könne für ihre Pkw-Nutzung dann jedoch keine eigenen Betriebsausgaben geltend machen, da ein nochmaliger Abzug bei ihr zu einer doppelten  steuermindernden Auswirkung derselben Aufwendung führen würde.

afl/LTO-Redaktion

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BFH zur Pkw-Nutzung in zwei Betrieben: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13939 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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