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Mehr Spielraum für Unternehmen in der Coronakrise: Aus­set­zung der Insol­venz­an­tragspf­licht soll ver­län­gert werden

02.09.2020

Insolvenzantrag

© Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will Unternehmen, die pandemiebedingt in finanzielle Nöte geraten sind, etwas mehr Luft verschaffen. Wenn sie sich mit späteren Staatshilfen über Wasser halten können, sollen sie weiterhin keinen Insolvenzantrag stellen müssen.

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Die Bundesregierung will die gegenwärtige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilte, wurde am Mittwoch der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen.

Mit dem COVInsAG war im März die Insolvenzantragspflicht für die Geschäftsleiter von Unternehmen ausgesetzt worden, die durch die COVID-19-Pandemie nur deshalb Insolvenz anmelden müssten, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Damit wollte die Regierung verzögerungsbedingte Unternehmenspleiten in der Pandemie begrenzen.

Die Aussetzung der Antragspflicht liefe eigentlich zum 30. September 2020 aus, soll nun aber bis Jahresende verlängert werden, wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte: "Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Die bestehende Unsicherheit macht vielen Unternehmen weiterhin zu schaffen. Deshalb haben wir heute im Kabinett beschlossen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zielgerichtet in beschränktem Umfang zu verlängern."

Die Rückkehr zu einer strikten Anwendung der Überschuldungsregeln sei zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, so die Ministerin. Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollten somit bis Ende des Jahres weitere Zeit bekommen, um sämtliche Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Schließlich bestehe hier die Aussicht auf eine dauerhafte Sanierung, wodurch Arbeitsplätzen erhalten und bestehende Strukturen bewahrt werden könnten, so Lambrecht.

Unternehmen, die nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig seien, sollten dagegen wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies bedeute schließlich, dass es diesen Unternehmen nicht in ausreichendem Maße gelungen sei, ihre Finanzlage unter Zuhilfenahme der vielfältigen staatlichen Hilfsangebote zu stabilisieren. Man müsse das "Vertrauen in den Wirtschaftskreislauf aufrechterhalten und einen Schritt zurück in Richtung Normalität" wagen.

mam/LTO-Redaktion

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Mehr Spielraum für Unternehmen in der Coronakrise: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42676 (abgerufen am: 12.10.2026 )

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