Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 05:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/arbg-neu-muenster-ca362b21-corona-urlaubstage-quarantaene
Fenster schließen
Artikel drucken
45826

ArbG Neumünster: Qua­ran­täne ist keine Krank­heit

25.08.2021

Urlaub in Quarantäne (Symbolbild)

(c) Prostock-studio - stock.adobe.com

Ein Arbeitnehmer, der nicht krank ist, sich aber wegen eines Corona-Kontaktes in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf Rückgewährung seines Urlaubs. In diesem Fall werden die Urlaubstage weiterhin angerechnet, so das ArbG.

Anzeige

Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Quarantänetage, an denen keine Krankheit vorliegt, werdem hingegen sehr wohl vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen, hat das Arbeitsgericht (ArbG) Neumünster entschieden (Urt. v. 03.08.2021, 3 Ca 362 b/21).

Eine Arbeitgeberin hatte ihrem Arbeitnehmer wie beantragt Urlaub für Dezember 2020 genehmigt. Ausgerechnet für diesen Zeitraum hatte das Gesundheitsamt den Mann jedoch wegen eines Corona-Kontaktes in Quarantäne geschickt. Das Unternehmen zahlte dem Mann trotzdem sein Urlaubsgelt und zog die Quarantänetage von seinem Urlaubskonto ab.

Dagegen klagte der Mann. Er ist der Auffassung, dass sein Urlaubsanspruch nach wie vor besteht. Seine Arbeitgeberin habe ihm für Dezember 2020 nämlich nicht wirksam Urlaub gewährt. § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der regelt, dass nachgewiesene Krankheitstage während des Urlaubs nicht auf diesen angerechnet werden, sei in seinem Fall analog anzuwenden. Es liege nämlich eine planwidrige Regelungslücke vor, denn durch die Quarantäne sei seine Leistungsfähigkeit weggefallen. Außerdem sei ihm eine frei und selbst gewählte Urlaubsgestaltung gar nicht möglich gewesen.

Dieser Argumentation ist das ArbG aber nicht gefolgt. § 9 BUrlG sei gerade nicht auf den Fall einer Quarantäneanordnung analog anzuwenden. Bei der Schaffung der Vorschrift war die Unterscheidung zwischen Krankheit und Quarantäne dem Gesetzgeber bereits bekannt. Er habe mit § 9 BurlG bewusst eine ganz besondere Situation der Urlaubsstörung herausgegriffen und die anderen Fälle damit nicht explizit geregelt. Es handele sich um eine Ausnahmevorschrift, eine planwidrige Regelungslücke vermochte das ArbG dagegen nicht zu erkennen.

cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

ArbG Neumünster: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45826 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Coronavirus
    • Urlaub
    • Urlaubsanspruch
  • Gerichte
    • Arbeitsgericht Neumünster
"Querdenken"-Demo 2021 14.04.2026
Verfassungsschutz

"Delegitimierung des Staates":

Ver­fas­sungs­schutz schafft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?

Artikel lesen
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst 30.03.2026
Bundespräsident

Wüst ist Vertreter der Vertreterin des Vertreters:

Bun­des­prä­si­dent für eine Woche

Auch Bundespräsidenten brauchen Urlaub, das hat sogar das Grundgesetz erkannt und regelt seine Vertretung. Weil aber auch sonst keiner da ist, ist nun NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst dran. Wer könnte ihn vertreten?

Artikel lesen
Eine Frau in traditioneller japanische Tracht läuft durch eine schöne Tempelanlage 18.03.2026
Behinderung

LSG Baden-Württemberg verneint Teilhabeleistungen:

Schwer­be­hin­derter bekommt keine 50.000 Euro für Jap­an­reise

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. 50.000 Euro für eine Japanreise am Ende des Studiums gibt es aber nicht, so das LSG. Es fehle in dem Fall an der Angemessenheit.

Artikel lesen
Buchladen Golden Shop in Bremen 14.03.2026
Podcast

Impfschäden / Asylrecht / Buchläden klagen / Iran-Krieg:

Wie ein Buch­han­del­s­preis zum Ver­fas­sungs­schutz­fall wurde

Können Buchläden wirklich den Preis einklagen, den Weimer ihnen gestrichen hat? Außerdem im Podcast: Was sagt der BGH zu Impfschäden? Kommt Italien mit Blockade des EU-Asylsystems durch? Warum sind Merz' Worte zum Iran-Krieg so problematisch? 

Artikel lesen
Jens Spahn (CDU) 09.03.2026
Coronavirus

GenStA Berlin zu Spahns Maskenkäufen:

"Keine tat­säch­li­chen Anhalts­punkte für eine Straftat"

Die Masken-Deals des damaligen CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn kosteten den Staat Milliarden. Spahn wurde daher in und nach der Corona-Pandemie hundertfach angezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aber keinen Anfangsverdacht erkennen.

Artikel lesen
Der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Stephan Seiters (Mitte) eröffnet die Verhandlung zu einer Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca, 15.12.2025. 09.03.2026
Coronavirus

BGH verweist Corona-Fall ans OLG zurück:

Per Aus­kunfts­recht zum Impf­scha­dens­er­satz?

Bisher sind alle Klagen wegen etwaiger Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun fuhr eine Klägerin beim BGH einen Teilerfolg gegen Astrazeneca ein: Das OLG hatte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche fehlerhaft verneint.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ver­ga­be-, Bei­hil­fe- und För­der­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von Leibniz Universität Hannover
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (Pro­mo­ti­ons­s­tel­le) auf dem Ge­biet des...

Leibniz Universität Hannover, Han­no­ver

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH