Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 09:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-tiergarten-freiheitsstrafe-ohne-bewaehrung-aktivistin-letzte-generation
Fenster schließen
Artikel drucken
51645

Nach Klebeaktion an Gemälde-Rahmen: Haft­strafe für Akti­vistin der Letzten Gene­ra­tion

27.04.2023

Aktivistin der Letzten Generation in Handschellen

Eine Aktivistin der Letzten Generation muss ins Gefängnis. Bild: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Im vergangenen Sommer sorgte eine Aktion einer Klimaaktivistin der Letzten Generation in der Berliner Gemäldegalerie für Schlagzeilen. Nun wurde die Aktivistin zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.  

Anzeige

Nach einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie ist eine Klimaaktivistin zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Die 24-Jährige aus Bayern, die sich an dem Holzrahmen des Gemäldes "Ruhe auf der Flucht nach Ägypten" von Lucas Cranach dem Älteren (1472 - 1553) festgeklebt hatte, habe sich der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht (AG) Tiergarten das Urteil am Mittwoch. Außerdem stand die junge Frau wegen Beteiligung an einer Straßenblockade vor Gericht, dafür wurde sie wegen versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. 

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat damit erstmals ein Berliner Gericht eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen Klimaaktivisten nach Aktionen der Gruppe Letzte Generation verhängt. Anfang des Monats hatte bereits das AG Heilbronn zwei Aktivisten der Letzten Generation zu Freiheitsstrafen von drei bzw. zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr kann grundsätzlich nach § 56 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bewährung ausgesetzt werden. Erforderlich hierfür ist eine positive Sozialprognose, d.h. dass zu erwarten ist, dass der Verurteilte künftig keine Straftaten mehr begeht. Freiheitsstrafen unter sechs Monaten darf das Gericht nach § 47 Abs. 1 StGB nur in Ausnahmefällen verhängen, u.a., wenn besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters dafür sprechen.

Richterin sieht keine positive Sozialprognose

"Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Teile der Gesellschaft mit Hinweis auf ihre Ziele nicht an Gesetze halten", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann in ihrer Urteilsbegründung. Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil sich die 24-Jährige uneinsichtig gezeigt und gesagt habe, dass sie sich weiterhin an ähnlichen Aktionen beteiligen werde, so die Richterin. Es liefen zahlreiche weitere Verfahren gegen die Frau. Es gebe keine positive Sozialprognose.

Die 24-Jährige und eine weitere Aktivistin der Gruppe Letzte Generation hatten sich im August 2022 mit Sekundenkleber an den Rahmen festgeklebt. Es sei ein Schaden von 2.385 Euro entstanden, hieß es in einem gegen die Frau erlassenen Strafbefehl. Im Juni 2022 hatte sich die Frau außerdem mit drei weiteren Aktivisten auf eine Abfahrt der Berliner Stadtautobahn gesetzt. Zum Prozess kam es, weil die 24-Jährige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. 

Vor Gericht erklärte sie, sie nehme seit mehr als einem Jahr an Aktionen der Gruppe Letzte Generation teil. "Ich beteilige mich nicht leichtfertig und unüberlegt", sagte sie. Der Protest in der Gemäldegalerie sei symbolisch gewesen. Sie habe Design studiert und schätze Kulturgüter. "Wir haben darauf geachtet, dass das Gemälde durch eine Glasscheibe geschützt ist", so die Frau. Ihr Verteidiger sagte, bei dem Holzrahmen habe es sich um kein Kunstwerk gehandelt - er sei 1952 für 60 Mark erworben worden und nicht wertvoll.

Allein am Montag wurden 260 Strafverfahren eingeleitet 

Die Staatsanwältin hatte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro plädiert. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein. Die Entscheidung sei "lächerlich und populistisch", so der Anwalt. 

Die Letzte Generation kritisierte das harte Urteil: "Besonders schockierte uns, dass die Richterin strafverschärfend Sachverhalte berücksichtigte, die sie nicht heranziehen darf, wie etwa weitere laufende Ermittlungsverfahren oder die aktuellen Proteste der Letzten Generation in Berlin", erklärte eine Sprecherin. Nach § 46 Abs. 1 StGB ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe. Abs. 2 bestimmt, dass unter anderem das Nachtatverhalten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden kann.  

Bei der Berliner Justiz gibt es Hunderte Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation. Seit vergangener Woche ist die Klimagruppe wieder verstärkt auf Berlins Straßen aktiv und sorgt mit Blockaden für Staus und Behinderungen. Die Gruppe hatte angekündigt, sie wolle versuchen, die gesamte Hauptstadt lahmzulegen. Die Berliner Polizei ist mit einem Großaufgebot im Einsatz und versucht Blockaden zu verhindern beziehungsweise schnell aufzulösen. Nach ihren Angaben wurden allein am Montag 260 Strafverfahren eingeleitet. Nach Aktionen am Dienstag kamen laut Letzte Generation 31 Klimaaktivisten über Nacht in Polizeigewahrsam. 

Die Aktivisten beklagen fehlenden Klimaschutz und verlangen die Einsetzung eines Gesellschaftsrats mit gelosten Mitgliedern. Sie fordern von der Politik einen Plan zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels, mit dem die schlimmsten Folgen der Erderwärmung verhindert werden sollen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach Klebeaktion an Gemälde-Rahmen: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51645 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Demonstrationen
    • Klimaschutz
    • Sachbeschädigung
    • Straftaten
  • Gerichte
    • Amtsgericht Berlin-Tiergarten
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) besuchen das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin, 09.02.2026 12.03.2026
Strafverfahren

Rechtsgrundlage für Online-Bildabgleich und Datenanalyse:

Anwal­t­­schaft kri­ti­siert Hubigs Geschenk für die Straf­ver­­­folger

Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit bekommen, Lichtbilder aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Fotos abzugleichen. Das sieht ein Entwurf des BMJV vor. Anwaltsverbände sind entsetzt.

Artikel lesen
Benjamin Limbach und Tim Engel 11.03.2026
Cum-Ex

Update aus NRW:

Ermittler kämpfen gegen Ver­jäh­rung bei Cum-Ex-Ver­fahren

Milliardenschaden, internationale Verflechtungen und ein Wettlauf gegen die Verjährung: Die Ermittlungen im größten Steuerskandal der Republik sind schwierig. NRW-Justizminister Benjamin Limbach sprach nun zum aktuellen Stand der Dinge.

Artikel lesen
Die Bundesratsmitglieder verfolgen die Sitzung im Plenarsaal im Bundesrat. 09.03.2026
Bundesrat

Bundesrat will in vielen Bereichen nachbessern:

"Das BAföG ist eine Inves­ti­tion in die Zukunfts­fähig­keit Deut­sch­lands"

Kritische Infrastruktur, Drohnenabwehr, BAföG – die 44-Punkte-Tagesordnung des Bundesrats war lang. Neben vom Bundestag beschlossenen Gesetzen standen vor allem eigene Gesetzentwürfe und Initiativen der Länder im Mittelpunkt.

Artikel lesen
Justizministerin Stefanie Hubig an ihrem Platz im Bundestag 06.03.2026
Mietwohnung

Hubig will Mieter schützen:

Neues Hei­zungs­ge­setz als Kos­ten­falle

Gasheizung statt Wärmepumpe: Auf Mieter könnten wegen des von der schwarz-roten Regierungskoalition geplanten neuen Heizungsgesetzes hohe Energiekosten zukommen. Die Bundesjustizministerin will das verhindern.

Artikel lesen
Dr. Felor Badenberg 03.03.2026
Organisierte Kriminalität

Berlin mit Bundesratsinitiative zur Vermögensabschöpfung:

Kri­mi­nelle sollen Her­kunft von Ver­mögen belegen

Autos, Schmuck oder fragwürdiger Immobilienbesitz: Wollen Ermittler an Vermögen ran, das wahrscheinlich aus kriminellen Geschäften stammt, müssen sie das akribisch beweisen. Berlins Justizsenatorin will das ändern. Das BMJV zeigt sich offen.

Artikel lesen
Polizeibeamte packen beschlagnahmte Gegenstände in ihren Dienstwagen 02.03.2026
Extremismus

Oberlandesgericht Hamburg:

Pro­zess gegen "Letzte Ver­tei­di­gungs­welle" beginnt

Teenager, die laut Anklage die "Deutsche Nation" durch Straftaten "verteidigen" wollten: Manche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" waren bei ihren Taten erst 14 Jahre alt. Nun richtet der Hanseatische Staatsschutzsenat über sie.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (M/W/D) In­ter­nal In­ves­ti­ga­ti­ons

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

14.03.2026, Köln

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH