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Papierflieger auf BAMF-Gelände geworfen: AG Nürn­berg ver­warnt Demo-Lei­terin

03.01.2020

Papierflieger steckt in Zaun (Symbol)

Maren Winter - stock.adobe.com

Eine Versammlungsleiterin, die zuließ, dass Demonstranten Papierflieger über den Zaun des BAMF-Geländes warfen, hat vom AG Nürnberg eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erhalten. Sie muss nun Geld an ein Frauenhaus zahlen.

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Sie hatte zugelassen, dass geflüchtete Frauen und ihre Unterstützerinnen etwa 50 Papierflieger über den Zaun des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warfen - dafür ist eine 50-Jährige nun wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz verwarnt worden. Das Amtsgericht (AG) Nürnberg entschied am Freitag, dass die Frau Geld an ein Frauenhaus zahlen muss (Urt. v. 03.01.2020, Az. 405 Cs 404 Js 65837/18).

Sie hatte im Juli 2018 eine Kundgebung der Organisationen "Women in Exile" und "8. März Bündnis Nürnberg" vor dem BAMF geleitet. Obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständen verboten hatte, ließen Frauen und Kinder etwa 50 Papierflieger mit Botschaften wie "Bleiberecht überall" über den Zaun der Behörde fliegen.

Laut Gericht hatte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten im Vorfeld angeboten, das Verfahren gegen die Zahlung eines "geringfügigen Geldbetrages" an ein Frauenhaus einzustellen. Die Frau lehnte aber ab. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 25 Euro als Rechtsfolge, gegen den die Frau Einspruch einlegte. Der Fall landete dann vor Gericht. Dort beschrieb Rechtsanwalt Marco Noli die Papierflieger als Flugblätter: Mit obrigkeitswidrigen Botschaften versehen, seien diese seit jeher dafür bestimmt, dass der Wind sie verteile. Ein Verbot dieser ureigenen Form eines Kundgebungsmittels sei nicht zulässig, daher könne seine Mandantin auch keine Straftat begangen haben, sagte er.

Seinem Plädoyer auf Freispruch folgte die Richterin jedoch nicht. Sie folgte der Einschätzung der Staatsanwältin, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen sei und die Angeklagte mit dem Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung gegen das Bayerische Versammlungsgesetz verstoßen habe. Das Gericht erteilte der Frau eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 Strafgesetzbuch, verbunden mit der Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen.

Im Vorfeld der Verhandlung waren Vorwürfe gegen die bayerische Justiz erhoben worden. Kritiker hielten den Fall für eine Lappalie, die die Justiz in unangemessener Weise beschäftige. Das Gericht sah sich deshalb in einer Mitteilung zur Verhandlung zu einer Stellungnahme veranlasst und betonte, dass vor den Amtsgerichten neben gewichtigen Straftaten auch viele Fälle der Bagatellkriminalität, wie z. B. der Diebstahl eines Kaugummis, verhandelt werden. Das Gesetz sehe zwar verschiedene Möglichkeiten wie etwa die Einstellung oder den Strafbefehl vor, um die Fälle ohne Verhandlung zu erledigen. "In der Regel setzen diese Möglichkeiten aber auch eine Mitwirkung der jeweiligen betroffenen Person(en) voraus", hieß es in der Mitteilung.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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Papierflieger auf BAMF-Gelände geworfen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39499 (abgerufen am: 08.06.2026 )

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