Am Donnerstag begann der Prozess gegen Rainer W. aus Altschauerberg. Aus Sicherheitsgründen hatte das zuständige AG Neustadt a. d. Aisch die Hauptverhandlung in das Gebäude des OLG Nürnberg verlegt. Etliche Neugierige kamen zum Strafjustizzentrum.
Seit Donnerstag muss sich der "Drachenlord", der mit bürgerlichem Namen Rainer W. heißt, erneut vor Gericht verantworten. Vor dem zuständigen Amtsgericht (AG) Neustadt an der Aisch begann der Strafprozess gegen ihn, unter anderem wegen mehrfacher Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung. Aus Sicherheitsgründen war die Verhandlung in das Gebäude des OLG Nürnberg verlegt worden.
Als die Kameras auf ihn gerichtet waren, hielt er sich nicht - wie oft vor Gericht üblich - einen Aktenordner vors Gesicht. Wie er aussieht, wissen schließlich Tausende: groß, übergewichtig und mit einer Vorliebe für T-Shirts von Metal-Bands. Auf Youtube folgen ihm mehr als 150.000 Menschen. Viele davon aber nicht, weil sie ihn besonders toll finden. Sie sind sogenannte Hater - das Gegenteil von Fans.
Seit Jahren streiten sich der "Drachenlord" und seine Hater - und das längst nicht mehr nur im Internet. Regelmäßig tauchen Schaulustige vor dem Haus des Videobloggers in dem mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um einen Blick auf ihn zu erhaschen, Selfies zu machen - und ihn zu provozieren. Weil er in mehreren Fällen nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich wurde, steht der 32-Jährige jetzt vor Gericht.
Drachenlord bereits auf Bewährung
Es ist bereits das zweite Mal, dass der "Drachenlord" sich vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten muss. Im September 2019 wurde er zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Nacheinander verlas die Staatsanwältin sieben Anklageschriften für Vergehen von 2019 bis 2021, die der Youtuber in großen Teilen einräumte: Es treffe zu, dass er einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt habe, so der 32-Jährige. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.
Sein Verteidiger kündigte im Prozess an, dass der Youtuber sein Haus inzwischen verkauft habe und aus Altschauerberg wegziehen werde. Er plane außerdem, künftig weniger aktiv im Internet zu sein. Die Staatsanwältin lehnte es trotzdem ab, sich mit der Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe im Fall eines Geständnisses zu einigen. Tatort sei nicht nur Altschauerberg, sondern auch das Internet, begründete die Anklagevertreterin.
Das Urteil wird voraussichtlich am 28. Oktober verkündet.
dpa/cp/LTO-Redaktion
"Drachenlord"-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46427 (abgerufen am: 16.10.2024 )
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