Wildtiere im Zirkus sind heftig umstritten. Tierschützer äußern sich scharf und abwertend. In Berlin endete nun ein Strafprozess wegen übler Nachrede mit klaren Freisprüchen.
Die Behauptung "Circus Krone quält Tiere" ist nach Ansicht des Berliner Amtsgerichts (AG) Tiergarten nicht strafbar. Das Gericht sprach am Donnerstag zwei Vertreter des Deutschen Tierschutzbüros vom Vorwurf der üblen Nachrede frei. Ob der Zirkus wirklich Tiere gequält hat, sei im Prozess nicht festgestellt worden, sagte die Amtsrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Der veröffentlichte Satz sei aber als zulässige Meinungsäußerung von Krone hinzunehmen.
Den strittigen Satz habe er bei einer Demonstration 2014 erstmals in Berlin vor Zirkusbesuchern ausgesprochen, sagte Tierschutzbüro-Gründer Jan Peifer am Rande der Gerichtsverhandlung. Eine erste Strafanzeige sei fallengelassen worden. 2015 habe dann ein Kollege den Satz in einem Newsletter verbreitet. Daraufhin erstattete der Zirkus Anzeige. Die Justiz hatte zunächst mit Strafbefehlen gegen die beiden Tierschützer reagiert. Weil diese aber gegen die Zahlung von je 600 Euro Einspruch einlegten, kam es zur mündlichen Gerichtsverhandlung.
Auch in der Politik werde bereits darüber diskutiert, die Haltung von Wildtieren in einem Wanderzirkus zu verbieten, sagte einer der Verteidiger. Mit Blick auf den umstrittenen Satz erklärten die Anwälte: "Solange abwertende Kritik sachbezogen ist, darf sie scharf und schonungslos sein." Sie präsentierten dem Gericht ein Video, das im Circus Krone gefilmte Elefanten zeigte. Diese Tiere hätten viel zu wenig Bewegungsfreiheit und seien deshalb verhaltensauffällig.
Staatsanwalt plädiert auf Freispruch
Ein leitender Zirkus-Mitarbeiter sagte als Zeuge vor Gericht, Circus Krone sei noch nie wegen Tierquälerei verurteilt worden. In jeder Stadt, in der der Zirkus gastiere, komme sofort ein Amtsveterinär und kontrolliere die Tierhaltung. Der Zirkus könne sich zudem auf wissenschaftliche Aussagen stützen, wonach die Tiere nicht unter Stress litten. Die Vorwürfe seien aus der Luft gegriffen.
Auch der Staatsanwalt hatte auf Freispruch plädiert. Dabei bezog er sich auf die Erklärung der beiden Tierschützer, sie hätten sich vor der Veröffentlichung des Satzes juristischen Rat eingeholt. Es liege ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, erklärte der Staatsanwalt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Freisprüche für Tierschützer: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19378 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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