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Beleidigungsvorwurf nicht nachweisbar: Ber­liner Clan-Chef frei­ge­spro­chen

11.08.2020

Polizist hält Polizeikelle aus dem Fahrzeug

© Rüdiger Kottmann - stock.adobe.com

Der Berliner Clan-Chef Issa R. ist vom AG Tiergarten vom Vorwurf der Beleidigung gegen einen Polizisten freigesprochen worden. Es konnte nicht geklärt werden, ob er nicht bei einer Verkehrskontrolle seinen ebenfalls anwesenden Sohn beschimpfte.

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Der Chef eines bekannten arabischstämmigen Berliner Clans ist vom Vorwurf der Beleidigung eines Polizisten bei einer Verkehrskontrolle freigesprochen worden. Es sei nicht auszuschließen, dass der 53-Jährige einen seiner anwesenden Söhne und nicht den Beamten beschimpfte, begründete das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung. Damit wehrte sich der Angeklagte erfolgreich gegen einen Strafbefehl, den das Gericht zunächst erlassen hatte.

Bei einer Verkehrskontrolle im April 2019 in Berlin-Neukölln soll Issa R. gerufen haben: "Halt die Fresse! Halt's Maul!" Der Mann, der nach seinen Angaben zwölffacher Vater und bei einer Firma "im Bereich Autos" angestellt ist, erklärte im Prozess, er habe einen der erwachsenen Söhne zur Räson bringen wollen. "Weil er respektlos gegenüber den Polizisten war", so der 53-Jährige. Alle seien aufgeregt gewesen, weil einer der Beamten seine Waffe gezogen habe.

Clan-Familien geriet in eine Verkehrskontrolle

Der als Clan-Chef geltende Issa R. war Beifahrer, als einer seiner Söhne als Fahrer mit erheblicher Geschwindigkeit an einem Funkwagen der Polizei vorbeigefahren und dann ein anderes Fahrzeug geschnitten haben soll. Sie hätten das Auto mit Blaulicht verfolgt, schilderte ein 31-jähriger Beamter vor Gericht. Als er und sein Kollege am Auto waren, habe er verlangt, dass die Insassen "ihre Hände sichtbar machen sollten". Weil der Angeklagte mit einer Hand in Richtung seines Hosenbundes fasste, habe er seine Dienstwaffe gezogen.

Das AG hatte gegen den vorbestraften 53-Jährigen zunächst im November 2019 einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 15 Euro erlassen (750 Euro). Der 53-Jährige hatte Einspruch eingelegt und so eine Verhandlung erzwungen. Die Staatsanwältin plädierte nun auf eine Strafe von 50 Tagessätzen zu je 100 Euro (5.000 Euro). Das Gericht folgte dem Verteidiger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einige Mitglieder der Großfamilie waren schon wiederholt im Visier der Ermittler. Im Sommer 2018 wurden 77 Immobilien beschlagnahmt, die dem Clan zugerechnet werden. Zwei Verwandte der Großfamilie erhielten im Februar 2020 wegen Diebstahls einer millionenschweren Goldmünze aus dem Bode-Museum mehrjährige Jugendstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Beleidigungsvorwurf nicht nachweisbar: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42463 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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