Weil ein Jäger zwei freilaufende Hündinnen erschoss, wurde er vom AG Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt – auch die fahrlässiger Körperverletzung an der Halterin hat er zu verantworten, die den Tod ihrer Tiere mit ansehen musste.
Ein Jahr lang hatte sich ein Jäger immer wieder über zwei Mischlingshündinnen geärgert, die frei in seinem Revier unterwegs waren. Mehrfach sollen sie Rehe und Hasen getötet haben – bis er die beiden Tiere eines Tages vor den Augen ihrer Halterin erschoss. Dafür wurde der 53-Jährige vom Amtsgericht (AG) Augsburg am Mittwoch wegen Sachbeschädigung, Tötung von Tieren und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin zu einer Geldstrafe verurteilt (Urt. v. 02.10.2019).
Der Augsburger Richter machte in seinem Urteil klar, dass Jäger nur in ganz speziellen Situationen auf Hunde anlegen dürfen. Es reiche nicht, wenn ein Hund zuvor gewildert hat oder vielleicht morgen wieder wildern gehen könnte. Es sei zwingend, dass der Hund im Moment des Schusses erkennbar Tieren nachstellt.
Hündinnen haben bei den Schüssen nicht gewildert
Der 53-Jährige sagte vor Gericht zwar, dass es so gewesen sei – doch der Richter glaubte ihm nicht, auch weil der Jäger den Hergang in der Polizeivernehmung anders geschildert hatte. Zum Zeitpunkt der Schüsse sei noch nicht einmal erkennbar gewesen, ob überhaupt Wild in der Nähe gewesen sei, sagte der Richter. "Sie hatten die Hunde erschossen, weil sie Gelegenheit hatten."
Die beiden Mischlinge hatte ein schwäbischer Tierschutzverein 2016 aus Griechenland geholt und sie an eine Frau in Königsbrunn bei Augsburg vermittelt. "Leni" und "Maja", wie ihre Halterin sie nannte, liefen in der Nähe des Bauernhofes, in dem sie lebte, allein umher. Der Jäger sagte vor Gericht aus, dass er die Halterin mehrfach gebeten habe, besser auf ihre Tiere aufzupassen. Auch das Erschießen habe er angedroht.
Halterin musste Gnadenschuss mit ansehen
Das AG kritisierte das Fehlverhalten der Hundehalterin zwar ebenfalls. Der Augsburger Richter machte aber klar, dass der Jäger anders hätte reagieren müssen. Die Polizei und das Ordnungsamt wären zuständig gewesen, um das Ärgernis der freilaufenden Hunde abzustellen – doch bei beiden Behörden ging nie eine Beschwerde über die 38 Jahre alte Besitzerin ein.
Der Richter kritisierte auch, dass der Jäger bei den Schüssen gegen weitere jagdrechtliche Vorschriften verstoßen habe. Das Gericht sprach den 53-Jährigen letztlich wegen Sachbeschädigung, Tötung von Tieren und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin schuldig. Denn die Halterin der Hunde musste mit ansehen, wie der Jäger einer der Hündinnen, die nur angeschossen war und noch lebte, vor ihren Augen den Gnadenschuss in den Kopf gab. Die Frau übergab sich vor Entsetzen.
Der Jäger wurde deswegen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.500 Euro verurteilt (90 Tagessätze zu je 50 Euro). Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist der Mann seinen Jagdschein los. Denn dieser wird üblicherweise bei einer Strafe über 60 Tagessätzen entzogen. Zu dem Prozess kam es, weil der Jäger gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Mit dem nur über 55 Tagessätze ausgestellten Strafbefehl hätte er seinen Jagdschein behalten können.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
AG Augsburg zur Tötung von Tieren: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37979 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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