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AG Augsburg verurteilt Polizisten: "Pfer­de­h­in­tern" ist eine Belei­di­gung

01.07.2021

Eine Reihe von Pferden, einige von ihnen mit dem Heck zum Betrachter, auf einer Wiese

Sara Robinson - stock.adobe.com

Ein Polizist zog mit derben Formulierungen bevorzugt über Grünen-Politiker her. Nur bei einer Äußerung über Claudia Roth liegt laut AG dabei aber auch eine Beleidigung vor.

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Ein Polizist durfte das Gesicht der Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) nicht mit einem "Pferdehintern" vergleichen. Das ist laut Amtsgericht (AG) Augsburg eine Beleidigung (Urt. v. 01.07.2021, Az. 03 Ds 101 Js 100806/20). In anderen, ebenfalls angeklagten Fällen habe der Polizist die Grenzen der Meinungsfreiheit jedoch nicht überschritten. Auch den Tatbestand der Volksverhetzung in mehr als 20 Fällen sah das Gericht nicht als erfüllt an.

Wegen der Äußerung über Claudia Roth wurde er zu einer Geldstrafe von 4.400 Euro verurteilt. Der Beamte hatte das Gesicht der ebenfalls aus Augsburg stammenden Grünen-Politikerin mit einem Pferdehintern verglichen. "Das geht zu weit", entschied Richterin Rita Greser.

Die anderen von dem mittlerweile suspendierten Polizisten im Jahr 2019 geposteten Text- und Bildbeiträge auf Facebook sah Greser als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. "Das ist alles nicht schön. Man sollte sich zurückhalten mit solchen Äußerungen, aber es ist keine Straftat", sagte sie in der Urteilsverkündung.

"Arschloch" in einer politischen Debatte keine Beleidigung

Der Polizist hatte sich in seinen Online-Beiträgen insbesondere auf die Grünen eingeschossen. Eine ganze Reihe von Spitzenpolitikerinnnen und -politikern der Partei hatten Strafantrag gestellt - darunter Roth. "Ein Polizist, der im Netz Hass verbreitet und die Würde und Persönlichkeitsrechte von anderen verletzt, muss sich vor dem Gesetz verantworten", sagte die Bundestagsabgeordnete.

So hatte der Beamte auch den Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Anton Hofreiter bei der Diskussion um höhere Benzinpreise verunglimpft, als er von "Arschlöchern" schrieb. Greser befand, solche Äußerungen müssten Politiker hinnehmen. Außerdem sei der Umgang der Politiker untereinander ja auch nicht zimperlich, betonte die Richterin. Sie fand es dennoch "bedenklich, wie Sprache verroht".

"Neidkultur ja, aber keine Volksverhetzung"

Die Richterin hatte ebenso wie Verteidiger Walter Rubach auf etliche Beleidigungsurteile bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hingewiesen, um darzulegen, was in Deutschland alles gesagt werden darf. Außer den Grünen waren reihenweise Flüchtlinge, Schwarze und Muslime Ziel des Polizisten. In seinen Online-Beiträgen stellte er es unter anderem so dar, als bekämen Asylbewerber in Deutschland das Geld hinterhergeworfen.

"Neidkultur ja, aber keine Volksverhetzung", sagte dazu Rubach, der ebenfalls die Beiträge seines Mandanten mitunter "geschmacklos" und "ausländerfeindlich" fand. Doch für eine Strafe reichten alle nicht aus, begründete er seine Forderung nach einem vollständigen Freispruch.

Der Staatsanwalt sah dies ganz anders. Er sah die Beleidigung in sechs Fällen, die Volksverhetzung in 26 Fällen sowie auch einmal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit einer Hakenkreuzdarstellung als erfüllt an – wobei auch er teils von "Grenzfällen" sprach. Der Ankläger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verlangt. Das Urteil blieb mit 40 Tagessätzen zu je 110 Euro weit darunter.

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Rechtsmittel von beiden Seiten angekündigt

Letztlich war allen Seiten schon vorher klar, dass das Strafverfahren so oder so weitergehen werde. "Dieses Verfahren wird nicht in der ersten Instanz entschieden", prophezeite die Richterin schon am Anfang der Verhandlung. Dementsprechend kündigte Rechtsanwalt Rubach postwendend nach dem Urteil Rechtsmittel an. Die Staatsanwaltschaft wird nach Angaben eines Sprechers ebenfalls diesen Weg gehen.

Für den Polizisten steht seine berufliche Zukunft in Frage. Seit eineinhalb Jahren darf er seinen Dienst nicht mehr ausüben, nach dem Strafverfahren erwartet ihn ein dienstrechtliches Verfahren. Sein Facebook-Profil habe er inzwischen gelöscht, wie es hieß. Vor Gericht ließ er seinen Anwalt erklären, dass er weder ein Rechtsextremist noch ein Rassist sei. Er sei sogar mit einer afghanischen Flüchtlingsfamilie befreundet. Bei den Betroffenen habe er sich zudem für die "verbalen Entgleisungen" und Darstellungen in dem Netzwerk entschuldigt.

pdi/dpa/LTO-Redaktion

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AG Augsburg verurteilt Polizisten: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45366 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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