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Bundestagsbeschluss zum Werbeverbot für Abtreibungen: § 219a StGB ist abge­schafft

24.06.2022

Frauen demonstrieren vor dem Bundesrat, zu Beginn der letzten Bundesratssitzung vor der Bundestagswahl, gegen den Paragraphen 219a StGB.

Gegen § 219a StGB gibt es seit Jahren Demonstrationen und Widerstand. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als "absurd und aus der Zeit gefallen". Foto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm

Der seit so vielen Jahren umstrittene § 219a StGB zum Werbeverbot für Abtreibung ist nun Geschichte. Die Ampel jubelt, auch die Linke begrüßt den Schritt - die übrige Opposition reagiert empört.

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Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Im März hatte bereits das Bundeskabinett einer Streichung zugestimmt. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden § 219a aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht.

§ 219a regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf - führte aber in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Das soll sich nun ändern. Den Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.

Neben der Streichung von § 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, aufgehoben werden.

Buschmann:"Absurd und aus der Zeit gefallen"

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als "absurd und aus der Zeit gefallen". Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei "eine Verurteilung zu viel", sagte Buschmann, der den Entwurf immer wieder verteidigte. "Heute ist ein großartiger Tag," sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. "Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen - das sind Menschenrechte." Paus betonte, dass auch generell über die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gesprochen werden müsse.

Die Linke begrüßt die Abschaffung des Paragrafen - allerdings geht ihr dieser Schritt nicht weit genug. Sie fordert auch die Aufhebung von § 218 im StGB - was bedeuten würde, Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei zu machen.

Union und AfD äußerten sich empört über die Abschaffung des Gesetzesparagrafen. Abgeordnete beider Fraktionen betonten immer wieder, dass sich Frauen auch jetzt schon ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten und dass die Rechte des ungeborenen Lebens nicht zu kurz kommen dürften.

Damit künftig "anstößige" und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. So würden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug neu von dem Gesetz erfasst, das bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten regelt.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Bundestagsbeschluss zum Werbeverbot für Abtreibungen: § 219a StGB ist abgeschafft . In: Legal Tribune Online, 24.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48843/ (abgerufen am: 01.02.2023 )

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