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JVA-Brief mit Heroin landet beim Anwalt: Sch­mugg­lerin hatte falsch fran­kiert

19.11.2015

Spritze und Heroin (Symbolbild)

Bild: © Rob - fotolia.com

Ein zu geringes Briefporto ließ eine Frau auffliegen, die ihrem Freund über vermeintliche "Verteidigerpost" Heroin in die JVA schicken wollte.

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Eine 36-Jährige wurde nach Informationen der Mittelbayerischen Zeitung am Dienstag wegen Drogenbesitzes, -abgabe und -handels vor dem Regensburger Landgericht (LG) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die drogensüchtige Frau hatte versucht, ihrem ebenfalls heroinabhängigen Partner mittels eines Briefes 4,16 Gramm Heroin ins Gefängnis zu schicken.

Das Kuriose an dem Fall: Um die Kontrollen der Justizbeamten zu umgehen, vermerkte sie als Absender die Kanzlei der Verteidiger ihres Freundes und fälschte dazu sogar den Poststempel der Sozietät. Doch sie machte einen entscheidenden Fehler: Der Brief war mit 70 Cent zu gering frankiert – und ging daher zurück an den vermeintlichen "Absender".

Die Anwälte verständigten die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Dort wurde die echte Absenderin der Drogenpost schnell ermittelt: Die Frau hatte ihre Fingerabdrücke und DNA-Spuren auf dem Briefumschlag hinterlassen und war aufgrund zahlreicher Vorstrafen wegen ihrer Drogensucht und der damit verbundenen Beschaffungskriminalität polizeibekannt.

Schmugglerin fühlte sich erleichtert

Wie die Mittelbayerische Zeitung weiter berichtet, gestand die Angeklagte die Tat nicht nur umfassend, sondern sagte, sie habe es "als Erlösung" empfunden, erwischt worden zu sein. Nun hoffe sie durch eine Therapie auf ein straffreies Leben. Sie ist bereits seit ihrem 20. Lebensjahr heroinabhängig.

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte ihr zudem ein Helfersyndrom, sodass sie als vermindert schuldfähig galt. Auch wegen ihres Partners habe sie u.a. Drogendelikte und Meineinde begangen. Sie war bereits zwölf Mal verurteilt worden und befand sich zum Tatzeitpunkt auf Bewährung.

Die Frau wurde aufgrund der Gefährlichkeit des Heroins als Droge mit dem größten Suchtpotenzial sowie der kriminellen Energie, die sich in der konkreten Tat gezeigt habe, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Zugleich wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

ahe/LTO-Redaktion

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JVA-Brief mit Heroin landet beim Anwalt: Schmugglerin hatte falsch frankiert . In: Legal Tribune Online, 19.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17597/ (abgerufen am: 10.06.2023 )

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