Weil sein Mandant ihm zu sehr auf die Nerven ging, hat ein Rechtsanwalt ihm einfach ein selbst geschriebenes Urteil zukommen lassen. Das LG Dortmund verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe.
Um einen nervigen Mandanten ruhig zu stellen, hat ein Rechtsanwalt aus Hamm kurzerhand ein Urteil erfunden und selbst zu Papier gebracht. Am Donnerstag wurde der 43-Jährige vom Dortmunder Landgericht (LG) wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 3.900 Euro (130 Tagessätze) verurteilt (Urt. v. 01.10.2015, Az. 45 Ns 222/14).
Der Rechtsanwalt war im Frühjahr 2011 beauftragt worden, noch ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber seines Mandanten einzuklagen. Als sich der Mandant immer öfter nach dem Stand des Verfahrens erkundigte, erhielt er von dem Rechtsanwalt irgendwann die Abschrift eines angeblichen Urteils, demzufolge er den Prozess gewonnen habe. Tatsächlich hatte das Arbeitsgericht Hamm weder ein solches Urteil gesprochen noch überhaupt ein Verfahren geführt. Anscheinend hat der Anwalt nur ein Schreiben an den Arbeitgeber des Mannes gerichtet. Ob und ggf. warum der Anwalt danach nicht mehr tätig wurde, konnte das Gericht auf Anfrage nicht beantworten.
Im Prozess hatte sich der Rechtsanwalt nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Schon in erster Instanz hatte das Amtsgericht Hamm ebenfalls eine Geldstrafe verhängt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Geldstrafe wegen Urkundenfälschung: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17079 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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