Der taiwanische Konzern TSMC baut in Dresden ein neues Werk zur Fertigung von Halbleiterchips. Drei weitere Unternehmen wollen sich daran beteiligen und erhalten dafür die kartellrechtliche Freigabe.
In der zweiten Hälfte des kommenden Jahres sollen die Baumaßnahmen beginnen, erste Chips könnten 2027 gefertigt werden. Die Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC), weltgrößter Auftragsfertiger von Halbleiterchips, siedelt im Umland des Dresdner Flughafens eine neue Fabrik an. Das Investitionsvolumen wird nach aktuellen Planungen jenseits von zehn Milliarden Euro liegen, rund 2.000 Arbeitsplätze sollen entstehen.
TSMC geht für das Projekt ein Joint Venture mit Bosch, Infineon und NXP Semiconductors ein, das als European Semiconductor Manufacturing Company (ESMC) firmiert. Die drei Partnerunternehmen beteiligen sich mit jeweils zehn Prozent, TSMC hält die restlichen 70 Prozent. Das Bundeskartellamt (BKartA) hat das Vorhaben geprüft und freigegeben.
Fraglich war, ob durch die geplante Beteiligung von Bosch, Infineon und NXP an dem neuen Werk der Zugang anderer Unternehmen, die Halbleiterchips beziehen, beeinträchtigt werden könnte. Geprüft wurde auch, ob zu erwarten ist, dass Wettbewerber von TSMC durch die Kooperation nicht mehr genügend Abnehmer finden könnten. Ein Schwerpunkt der Prüfung war der Markt für Micro Controlling Units, die unter anderem in Autos verbaut werden.
Entscheidung zu Subventionen steht noch aus
Die Kartellbehörde gab am Dienstag bekannt, dass sich im Prüfverfahren keine Bedenken gegen das Joint Venture ergeben hätten. Die Beteiligung gewähre Bosch, Infineon und NXP nur begrenzten Zugriff auf die Kapazitäten von ESMC. Weltweit stünden zudem deutlich größere Kapazitäten zur Verfügung. Das Vorhaben sei daher "voll im Einklang mit den fusionskontrollrechtlichen Vorgaben", so BKartA-Präsident Andreas Mundt.
Offen ist noch, in welchem Umfang das Projekt subventioniert werden darf. Die Rede ist von fünf Milliarden Euro, die vom Bund kommen sollen. Der TSMC-Wettbewerber Globalfoundries, der ebenfalls in der Region Dresden tätig ist, kann sich mit der angedachten Unterstützung für den Konkurrenten nicht anfreunden und hat seine Bedenken bei der EU-Kommission hinterlegt, die über die Zulässigkeit der Beihilfen entscheidet.
sts/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt hat keine Bedenken: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53095 (abgerufen am: 15.12.2024 )
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