Druckversion
Donnerstag, 19.02.2026, 10:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/prozess-muenchen-aussage-kronzeuge-bellenhaus-gehalt-sonderzahlung-aktien-wirecard
Fenster schließen
Artikel drucken
50824

Einmalige Sonderzahlung von 4,8 Millionen Euro: Wire­card-Kron­zeuge legt Bezüge offen

19.01.2023

Im Bild sind Juristen und ein Zeuge während eines Verfahrens zu Wirecard zu sehen, betont durch die Sonderzahlung von 4,8 Millionen Euro.

Oliver Bellenhaus zwischen seinen Verteidigern Norbert Stegemann (l.) und Nicolas Frühsorger. Bild: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

"Welchen Vorteil hatten Sie davon?". Diese Frage wirft der Vorsitzende Richter im Wirecard-Prozess auf. Kronzeuge Oliver Bellenhaus legt seine Bezüge offen und erklärt, warum er keine Aktien des Unternehmens hielt.

Anzeige

Seine Beteiligung am mutmaßlichen Wirecard-Milliardenbetrug hat dem Kronzeugen der Anklage nach eigenen Worten eine Sonderzahlung in Höhe von 4,8 Millionen Euro eingebracht. Diese Summe erhielt der von 2013 bis 2020 in Dubai tätige Manager Oliver Bellenhaus demnach als Einmalzahlung - aus Firmengeldern abgezweigt und an der Gehaltsbuchhaltung vorbei. Sein ursprüngliches Monatsgehalt bezifferte Bellenhaus am Donnerstag mit 13.000 Euro.

"Das Gehalt, das ich bei Wirecard bezogen habe, war meiner Position lange nicht angemessen", sagte Bellenhaus am Donnerstag im laufenden Strafprozess vor der 4. Strafkammer des Landgerichts München I. Der seit mehr als zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzende Manager war bis zum Zusammenbruch des Skandalkonzerns im Sommer 2020 Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Cardsystems Middle East in Dubai.

Bellenhaus verlangte nach eigener Aussage eine Gehaltserhöhung. Ihm schwebten 900.000 bis 950.000 Euro Jahresgehalt vor. Der Vertriebsvorstand Jan Marsalek habe das abgelehnt und stattdessen eine "einmalige Sonderzahlung" von 4,8 Millionen Euro vorgeschlagen. Das Geld legte Bellenhaus in einer Stiftung in Liechtenstein an.

Kein Interesse an Wirecard-Aktien

Die Verteidiger des früheren Vorstandschefs Markus Braun haben Bellenhaus beschuldigt, dreistellige Millionenbeträge aus dem Konzern abgezweigt zu haben. Das wies Bellenhaus mehrfach zurück. Auch Wirecard-Aktien habe er nicht besessen: "Das wäre ein schlechtes Investment gewesen." In den Betrug rutschte er nach eigener Darstellung über Jahre schrittweise hinein, wollte sich aber nicht absetzen oder der Staatsanwaltschaft stellen: "Wenn ich irgendwo reingegangen bin, bin ich noch nie rückwärts rausgegangen und habe geweint."

Über Dubai lief bei Wirecard ein großer Teil der Scheingeschäfte mit erfundenen Zahlungsdienstleistungen. Im Laufe der Jahre wurde nach Bellenhaus' Worten der Aufwand bei der Erfindung von Scheinumsätzen so groß, dass echtes Geschäft kaum mehr möglich war: "Dafür gab's auch keine Zeit mehr, sich mit Kunden zu beschäftigen."

Bellenhaus steht seit Dezember gemeinsam mit dem früheren Vorstandschef Markus Braun und dem ehemaligen Chefbuchhalter vor Gericht. Sie sollen laut Anklage seit 2015 die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geprellt haben.

dpa/sts/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Einmalige Sonderzahlung von 4,8 Millionen Euro: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50824 (abgerufen am: 19.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Prozess
    • Unternehmen
    • Wirecard
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Eine Frau liest nachdenklich Dokumente, was die Wichtigkeit fairer Presserechtsregelungen verdeutlicht. 17.02.2026
Pressefreiheit

Für ein faireres Presserecht III:

Wer grundlos abmahnt, soll zahlen

Wer Journalisten, Bürger oder Medien abmahnt, kann dies nahezu risikolos tun. Auch wer unbegründet angreift, muss keine Anwaltskosten erstatten. Das schwächt die Meinungsfreiheit und muss sich ändern, meint Felix W. Zimmermann

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Anzeigetafel mit Zielen und Informationen, die auf unterschiedliche rechtliche Herausforderungen hinweisen. 17.02.2026
Pressefreiheit

Für ein faireres Presserecht I:

Der flie­gende Gerichts­stand gehört abge­schafft

Wer Medien und Journalisten verklagen will, kann sich das Landgericht mit den besten Erfolgsaussichten aussuchen. Das geht zu Lasten der Meinungsfreiheit und gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, meint Felix W. Zimmermann. 

Artikel lesen
Tür am Amtsgericht Bonn, KI-verändert 17.02.2026
Pressefreiheit

Für ein faireres Presserecht II:

Kampf um Mei­nungs­f­rei­heit darf nicht am Geld schei­tern

Im Presserecht entscheidet oft nicht das bessere Argument, sondern die tiefere Tasche. Aus Angst vor hohen Prozesskosten geben sich viele kampflos geschlagen. Wir brauchen ein faireres Kostenrecht im Äußerungsrecht, meint Felix W. Zimmermann.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Elemente eines Podcasts über gute Führung, KI und deren Einfluss auf die Jurakarriere mit Prof. Dr. Madeleine Bernhardt. 17.02.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Was KI mit guter Füh­rung zu tun hat

Die aktuelle Folge von "Irgendwas mit Recht" dreht sich um Künstliche Intelligenz in Kanzleien und Rechtsabteilungen. Madeleine Bernhardt erzählt, warum KI nicht nur ein Technologiethema, sondern vor allem ein Führungsthema ist.

Artikel lesen
In jeweils drei Meter hohe Glasscheiben die mit Laser eingravierten 19 Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland an der Außenseite des Jakob-Kaiser-Hauses, aufgenommen am 12.08.2021. Geschaffen wurde das Kunstwerk "Grundgesetz 49" vom i 17.02.2026
Meinungsfreiheit

Reihe zum geplanten Anti-SLAPP-Gesetz – dritter Teil:

Diese Reformen braucht die Presse- und Mei­nungs­f­rei­heit wir­k­lich

Wenn die Politik wirklich etwas für die Meinungs- und Pressefreiheit tun will, braucht es statt Anti-SLAPP mehr Gerechtigkeit für alle, die wegen Aussagen abgemahnt und verklagt werden. Felix W. Zimmermann mit Vorschlägen. 

Artikel lesen
WhatsApp-Logo auf einem Smartphone-Bildschirm 10.02.2026
Datenschutz

Etappensieg vor dem EuGH:

WhatsApp darf gegen Mil­lionen-Buß­geld klagen

WhatsApp wehrt sich gegen eine Millionen-Strafe wegen DatenschutzvVerstößen. Das höchste Gericht der EU gab nun grünes Licht für eine Klage vor dem EuG. Der Streit ist damit aber noch nicht vorbei.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von WWP Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

WWP Rechtsanwälte , Kiel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day Berlin

14.03.2026, Berlin

Product Compliance Forum 2026

19.03.2026, Düsseldorf

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

20.03.2026, Frankfurt am Main

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Update Germany 2026

05.03.2026

Massenentlassungsrecht - Im Fokus: Neue EuGH-Rechtsprechung

04.03.2026, Bonn

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH