Der 1. FSV Mainz 05 e.V. legt gegen das Urteil des ArbG Mainz wegen eines befristeten Vertrags mit dem Torwart Heinz Müller Berufung beim LAG Rheinland-Pfalz ein. Vertreten wird der Club in der Berufungsinstanz durch Heuking Kühn Lüer Wojtek.
Johan-Michel Menke
Der Torwart Heinz Müller hatte den 1. FSV Mainz 05 e.V. unter anderem wegen des Auslaufens seines Spielervertrages im vergangenen Sommer verklagt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Mainz entschied daraufhin, dass die Befristung des Spielervertrags unwirksam gewesen sei und das Arbeitsverhältnis beim Club nicht geendet habe (Urt. v. 19.03.2015, Az.3 Ca 1197/14).
Mit der Berufung verfolge man eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils, soweit die Befristung für unwirksam erachtet wurde, teilt Heuking mit.
Heuking Kühn Lüer Wojtek für 1. FSV Mainz 05 e.V.
Dr. Johan-Michel Menke, Arbeitsrecht/Sportrecht
Heuking Kühn Lüer Wojtek: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15403 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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