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Fresenius Kabi: Phar­ma­kon­zern will Hin­rich­tung stoppen

10.08.2018

Trage in der Hinrichtungskammer des Oklahoma State Penitentiary in McAlester am 15. April 2008

(c) picture alliance / AFP Foto

Das Gesundheitsunternehmen Fresenius Kabi will mit einer Klage verhindern, dass nächste Woche in Nebraska ein zur Todesstrafe Verurteilter mit einer Giftspritze hingerichtet wird. Die Behörden hätten sich die Chemikalien illegal beschafft.

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Am kommenden Dienstag soll in Nebraska ein Mann mit einer Giftspritze hingerichtet werden, der wegen des Mordes an zwei Taxifahrern zum Tode verurteilt wurde. Doch das Pharmaunternehmen Fresenius Kabi könnte diese Hinrichtung zumindest aufhalten. Es hat beim United States District Court for the District of Nebraska eine Klage gegen den Staat Nebraska und den Direktor der Justizvollzugsanstalt eingereicht (Case No. 4:18-cv-03109).

Für die Hinrichtung per Giftspritze will der Staat Nebraska verschiedene Wirkstoffe einsetzen, zwei davon sollen von Fresenius Kabi stammen. Diese hätten sich die Behörden aber illegal beschafft, lautet der Vorwurf des Pharmaunternehmens. Der Staat Nebraska habe "möglicherweise Mengen von Kaliumchlorid und Cisatracurium des Unternehmens von einer nicht autorisierten Quelle oder Quellen erworben", heißt es bei Fresenius Kabi.

Man habe keine Informationen über einen Verkauf dieser Wirkstoffe - weder direkt noch über einen autorisierten Händler - an die Strafvollzugsbehörde von Nebraska. "So können wir nur schließen, dass Nebraska dieses Produkt von einem nicht autorisierten Verkäufer erworben haben kann." Fresenius Kabi beantragt deshalb, die Nutzung der Mittel zu unterlassen.

Der Pharmahersteller argumentiert im Wesentlichen mit drei Punkten: Arzneimittel, die illegal erworben wurden, könnten unsachgemäß behandelt worden sein, etwa wenn Temperaturen während der Lagerung und des Transports über- oder unterschritten wurden. So könne es zu Verfälschungen oder chemischen Veränderungen kommen.

Vor allem aber lehnt das Unternehmen es ab, dass seine Produkte für Hinrichtungen verwendet werden, auch wenn es laut eigener Aussage "keine Position zur Todesstrafe" einnimmt. "Wir beschränken den Verkauf unserer Produkte für den Einsatz in tödlichen Injektionsverfahren ausdrücklich", teilt das Unternehmen mit. Wie viele andere Pharmahersteller, so habe auch Fresenius Kabi in den USA Vertriebskontrollen eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Produkte nicht für Hinrichtungen verkauft werden. Diese könnten hier umgangen worden sein.

Weiter verweist Fresenius Kabi darauf, dass die Europäische Union die Ausfuhr bestimmter Arzneimittel verboten hat, wenn sie bei tödlichen Injektionen verwendet werden oder verwendet werden könnten.

ah/LTO-Redaktion

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Fresenius Kabi: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30285 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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