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Unternehmensjuristen: Kein Honorar mehr für junge Asso­ciates?

06.04.2017

© BillionPhotos - fotolia.com

Die Deutsche Bank in London will laut einem britischen Medienbericht ihre Kanzleien nicht mehr für die Arbeit von Junior Associates bezahlen. Viele Inhouse-Juristen sehen dieses Vorgehen kritisch, glauben aber, dass es sich durchsetzen wird.

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Die Deutsche Bank in London will laut einem bislang unbestätigten Bericht des britischen Branchenmagazins Legal Week ihre Panel-Kanzleien künftig nicht mehr für die Arbeit bezahlen, die Trainees und junge Associates erledigen.

Das Finanzinstitut überprüft derzeit sein weltweites Panel von Kanzleien, und die umstrittene Honorar-Regelung soll eine der Bedingungen in der Ausschreibung sein, berichtet Legal Week unter Berufung auf Kanzleikreise. Laut dem Magazin sind solche Forderungen im britischen Markt selten, und es sei auch das erste Mal, dass eine Bank in Europa eine solche Maßnahme ergreife. In den USA ist die Praxis dagegen schon weiter verbreitet, dass Mandanten kein Honorar für die Arbeit von Junganwälten bezahlen.

Unüblich, aber bald ein Trend?

Legal Week hat daraufhin rund 200 Inhouse-Juristen in Großbritannien befragt, wie sie die Pläne der Deutschen Bank bewerten. Fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer gab an, dass sie das Vorgehen ablehnten. Rund ein Drittel (34%) indes hält es für einen guten Schachzug, die Arbeit von Trainees und jungen Associates nicht zu bezahlen. Allerdings glaubt die große Mehrheit der Befragten, nämlich 96 Prozent, dass sich diese Praxis früher oder später durchsetzen werde.

Drei Viertel der befragten Unternehmensjuristen in Großbritannien sagten, sie hätten ihre Kanzleien bislang nicht dazu aufgefordert, die Kosten für junge Anwälte von der Rechnung zu streichen. Dagegen gaben zwei Prozent an, die Arbeit von Junganwälten standardmäßig gar nicht zu bezahlen. Zwölf Prozent der Befragten tun dies manchmal, und weitere zehn Prozent haben es in der Vergangenheit gelegentlich getan.

Dass sich durch die Einsparungen bei jungen Anwälten Rechtsberatungskosten sparen lassen, glauben die Inhouse-Juristen allerdings nicht: 69 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Kanzleien ihre Honorare an anderer Stelle erhöhen. 21 Prozent erwarten, dass die Sozietäten ihre Teams mit erfahreneren Anwälten besetzen werden.

Wie verbreitet die Praxis in Deutschland ist, darüber gibt es derzeit noch keine gesicherten Erhebungen. Offiziell wurden solche Fälle bislang zwar nicht bekannt. Jedoch berichten Managing Partner von Kanzleien hierzulande gelegentlich davon, dass Mandanten es ablehnen, für die Arbeit von Associates im ersten Berufsjahr ein Honorar zu bezahlen.

ah/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Unternehmensjuristen: Kein Honorar mehr für junge Associates? . In: Legal Tribune Online, 06.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22580/ (abgerufen am: 16.01.2021 )

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Kommentare
  • 06.04.2017 14:12, Kritiker

    Da stellt sich mir aber doch die Frage nach dem warum? Ist es denn üblich, für die Arbeit von Handwerkergesellen in den ersten Berufsjahren nicht zu zahlen? Wenn ich eine Arztrechnung bekomme, darf ich dann die Arbeit des Assistenzarztes streichen? Erhalte ich von einer Behörde einen Kostenbescheid, obwohl ein Beamter in der Probezeit mit der Sache befasst war, lohnt sich dann für mich künftig der Gang vor das VG?

    Kritiker
  • 07.04.2017 11:06, AS

    Vielleicht ist es auch eine Frage des Preises. Für den jungen Handwerker zahlt jeder mehr oder weniger gern ca. 45 EUR/Std. Wenn dem Mandanten aber, wie in einem mir bekannten Fall, ein Berufsanfänger als "unser Experte im europäischen Kartellrecht" mit einem Stundensatz von jenseits der 300 EUR verkauft werden soll, wirft dies natürlich Fragen auf. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass die Mandanten nicht rechnen können.
    Wenn der Mandant dann in den üblichen Rankings liest, mit welchen Einstiegsgehältern sich seine Kanzlei brüstet, wird er vielleicht auch nachdenklich werden.

    AS
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