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Bundeskartellamt genehmigt Anteilserhöhung: Kühne wird größter Ein­zel­ak­tionär der Luft­hansa

03.08.2022

Airbus 380 der Lufthansa am 14. April 2019 am Frankfurter Flughafen

Das Bundeskartellamt hat die Erhöhung der Anteile des Logistik-Unternehmers Klaus-Michael Kühne an der Lufthansa auf 15,01 Prozent genehmigt. Foto: eqroy - stock.adobe.com

Logistik-Unternehmer und Milliardär Klaus-Michael Kühne darf seinen Aktienanteil an der Lufthansa von zehn auf 15,01 Prozent erhöhen. Das Bundeskartellamt hat die Anteilserhöhung genehmigt.

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Das Bundeskartellamt hat die Anteilserhöhung der Kühne Holding AG an der Deutschen Lufthansa AG auf nunmehr 15,01 Prozent freigegeben. Das gab die Bonner Behörde am Mittwoch bekannt. Damit ist Logistik-Unternehmer und Milliardär Klaus-Michael Kühne der größte Einzelaktionär der Lufthansa.

Kühne ist Mehrheitsaktionär des Logistikkonzerns Kühne+Nagel und Großaktionär der Hamburger Container-Reederei Hapag-Lloyd.

Der Anteilserwerb unterlag der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt, da Kühne auch mit Anteilen in Höhe von lediglich 15,01 Prozent fortan einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Lufthansa ausüben kann (§ 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Aufgrund einer seit Jahren kontinuierlich geringen Hauptversammlungspräsenz rückt Kühne bei Lufthansa in die Stellung eines Minderheitsgesellschafters mit faktischer Sperrminorität ein.

Die zum Kühne-Konzern gehörende Kühne+Nagel International AG ist einer der größten, weltweit tätigen Logistikanbieter und großer Kunde der von Lufthansa angebotenen Luftfrachttransporte.

"Genügend Ausweichalternativen für andere"

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagt, trotz der jeweils bedeutenden Marktpositionen der Beteiligten sehe die Behörde keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. "Selbst wenn in Folge der Kühne-Beteiligung bei der Lufthansa künftig weniger freie Kapazitäten für andere Nachfrager nach Luftfracht verfügbar wären, stünden diesen noch genügend Ausweichalternativen zur Verfügung", so Mundt.

Die Lufthansa hält zwar hohe Anteile an den begrenzten Abflug- und Landeslots an deutschen Flughäfen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben jedoch ergeben, dass Kapazitätsengpässe in der Luftfracht weniger bedeutsam sind als im Passagiergeschäft. Insbesondere könnte man in der Regel auf andere Airlines oder andere Flughäfen, auch im europäischen Ausland, ausweichen.

Zudem ist sei wieder mit einem steigenden Kapazitätsangebot in der Luftfracht zu rechnen Als Folge des durch die Corona-Pandemie zwischenzeitlich stark eingebrochenen Aufkommens des Flugverkehrs, des Ukraine-Krieges und der Störungen in der Containerschifffahrt waren Luftfrachtkapazitäten in den vergangenen zwei Jahren stark ausgelastet. Dies hatte auf vielen Handelsrouten zu Preiserhöhungen für die Kunden geführt.

fkr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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Bundeskartellamt genehmigt Anteilserhöhung: Kühne wird größter Einzelaktionär der Lufthansa . In: Legal Tribune Online, 03.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49223/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

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