Druckversion
Samstag, 10.10.2026, 20:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/justiz/j/vermittlungsausschuss-digitalisierung-justiz-bmj-laender-aufzeichnung-hauptverhandlung-videokonferenz
Fenster schließen
Artikel drucken
53926

Justiz-Digital-Gesetze im Vermittlungsausschuss: Erst einmal ver­tagt?

von Dr. Markus Sehl und Oscar Genter

20.02.2024

Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat

Kann ein Vermittlungsausschuss die Frage nach einer Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung klären? Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Die Aufzeichnung der Verhandlung im Strafprozess steht am Mittwoch auf der Tagesordnung im Vermittlungsausschuss. Beraten wird aber wohl nicht. Wie stehen die Chancen für einen Kompromiss bei dem umstrittenen Justiz-Thema?

Anzeige

Am Mittwoch dürften sich viele Augen im politischen Berlin auf den Vermittlungsausschuss richten: Dieser berät nämlich über das Wachstumschancengesetz. Weniger richtungsweisend für das Schicksal der taumelnden Ampelkoalition, aber für Anwaltschaft und Justiz vielleicht die Themen der Legislatur sind die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung: Das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG) und das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Es sind zentrale Vorhaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf dem Weg zu mehr Digitalisierung in der Justiz. Vor allem das DokHVG ist nach wie vor zwischen Bund und Ländern, aber auch in der Fachöffentlichkeit extrem umstritten.

So weit fortgeschritten sind die Vorverhandlungen aber offenbar noch nicht. Debattierreif soll da noch nichts sein. Am Mittwoch wird nach LTO-Informationen deshalb zwar sowohl die Dokumentation im Strafprozess als auch die Videoverhandlung im Zivilprozess als Thema aufgerufen werden. Beratungen sind aber nicht geplant. Die werden dann vertagt. Einen Folgetermin gibt es laut Pressestelle des Bundesrats noch nicht.

Warum sind die Gesetzesvorhaben überhaupt im Vermittlungsausschuss gelandet? Die Ampelkoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Vernehmungen und Hauptverhandlungen im Strafverfahren in Bild und Ton aufzeichnen lassen zu wollen. Weil das bisher im Gerichtssaal gefertigte Protokoll nur wesentliche Formalia enthält, sind Verfahrensbeteiligte und Richter auf eigene Notizen angewiesen. Das soll sich durch die Aufzeichnung ändern. Was in einigen europäischen Staaten wie zum Beispiel Spanien, Schweden oder Großbritannien bereits gängige Praxis ist, soll auch in Deutschland kommen.

Von Beginn an kontrovers

Doch schon der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) war in der Fachöffentlichkeit stark umstritten. Der deutsche Anwaltverein (DAV) steht hinter dem Projekt. Er erwartet eine Stärkung der Wahrheitsfindung und eine Entlastung für Richter und Verfahrensbeteiligte.

Ganz anders aber die Generalstaatsanwälte und der Deutsche Richterbund, der größte Interessenverband der Richter und Staatsanwälte in Deutschland: Sie kritisierten, der Entwurf werfe mehr Probleme auf, als er löse. Die Umsetzung wäre ein gewaltiger Mehraufwand und stehe zum erwarteten Nutzen in keinem Verhältnis. Zudem könne die Videoaufzeichnung das Aussageverhalten von Zeugen nachteilig beeinflussen und diese, insbesondere Geschädigte, in Gefahr bringen.

Infolge dieser Kritik entschärfte Justizminister Buschmann den Entwurf: Die Videoaufzeichnung soll nun nur noch optional sein, die Länder sollten mehr Zeit für die Umsetzung bekommen.

Widerstand aus den Ländern

Doch die stellten sich im Bundesrat trotzdem quer. Schon die einzuführende digitale Akte bereite ihren Gerichten erhebliche Schwierigkeiten. Vor diesem Hintergrund sei die entschärfte Umsetzungsfrist für die geplante Aufzeichnung zum 1. Januar 2030 immer noch "viel zu kurz bemessen", so der Rechtsausschuss des Bundesrates. Im Übrigen machten die Länder die Kritikpunkte stark, die schon aus Generalstaatsanwaltschaften und Richterbund kamen.

Nachdem im Rechtsausschuss elf Länder den Gesetzentwurf abgelehnt und kein (!) Land zugestimmt hatte, rief das Plenum den Vermittlungsausschuss an.

Kann man die Blockade auflösen?

Auch wenn die Lage verfahren wirkt, bestehen doch gute Chancen, die Blockadesituation aufzulösen. Denn man könnte den Ländern mit zwei Anpassungen wohl ihre Überforderungsangst nehmen – denn die ist offenbar der Hauptgrund für ihre Ablehnung.

Erster offensichtlicher Ansatzpunkt ist die Umsetzungsfrist. In der Anrufung des Vermittlungsausschusses machen die Länder einen erheblichen Umsetzungsaufwand geltend. Sitzungssäle müssten umgebaut, Hard- und Software beschafft und Technik in Betrieb genommen werden. Um die Belastung zu verringern, könnte man die Umsetzung des Projekts entzerren – und die Umsetzungsfrist ein zweites Mal nach hinten verschieben.

Der zweite Ansatzpunkt ist die Ausgestaltung der automatischen Transkription der Tonaufzeichnung. Vor allem von hier kommt die Angst der Länder vor einem nicht zu bewältigenden Aufwand. Sie machen insbesondere hier das Missverhältnis von Nutzen und Aufwand aus: Auch bei Vorliegen einer Tonaufzeichnung würden eigene Mitschriften erforderlich bleiben, weil die Technik immer versagen könne. Der Mehraufwand ergebe sich vor allem bei der Prüfung von Verlässlichkeit und Qualität des Transkripts. Auch wenn der Entwurf keine menschliche Kontrolle vorsieht – die Länder befürchten, dass dies wegen des Stands entsprechender Software nötig sein wird. Somit könnte sich aus ihrer Sicht der Aufwand wegen der Transkription neben dem Protokoll verdoppeln.

Auch insofern könnte eine längere Umsetzungsfrist helfen: Je später die Einführung, desto weiterentwickelter die Transkriptionssoftware. Zudem könnte zur Klarstellung in das Gesetz aufgenommen werden, dass es keine händische Überprüfung des Transkripts geben soll. Damit ist natürlich noch keine Lösung für die Praxis erzielt, was das dann für eventuell fehlerhafte Transkripte bedeutet.

Was passiert, wenn es keinen Kompromiss gibt?

Die Bundesregierung täte im eigenen Interesse gut daran, den Ländern entgegenzukommen. Denn beim DokHVG handelt es sich zwar bloß um ein Einspruchsgesetz. Doch war die Ablehnung der Länder bisher deutlich.

Wenn die Länder sich zum fortgesetzten Widerstand gegen die Pläne entschließen und mit 2/3-Mehrheit Einspruch erheben, braucht der Bundestag ebenfalls eine 2/3-Mehrheit, um sie zu überstimmen. Die Mehrheit der Regierungsfraktionen würde dann nicht ausreichen – und aus der für Anwaltschaft und Justiz wichtigen rechtspolitischen Frage um die Dokumentation der Hauptverhandlung am Ende vielleicht doch eine Frage großer Politik.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Justiz-Digital-Gesetze im Vermittlungsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53926 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Bundesrat
    • Digitalisierung
    • Justiz
    • Strafverfahren
NRW-Justizminister Benjamin Limbach 08.10.2026
Personalien

NRW-Justizminister Limbach erneut in der Kritik:

Stel­len­be­set­zung mit einer Ver­trauten ohne externe Aus­sch­rei­bung

Justizminister Limbach soll einer Vertrauten ohne externe Ausschreibung eine Leitungsposition gegeben haben. Das Ministerium betont das ordnungsgemäße Verfahren. Nächste Woche ist die Besetzung Thema im Rechtsausschuss.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am 30.09.2026 beim Pressestatement zum strafrechtlichen Schutz des Gemeinwesens im Bundesjustizministerium in Berlin 07.10.2026
Straftaten

Gesetz gegen digitale Gewalt beschlossen:

Neue Straf­tat­be­stände gegen Deep­fakes und Voy­eure

Umfassendes Update im Zivil- und Strafrecht: Die Bundesregierung hat neue Regeln zum Schutz vor sexualisierten Deepfakes, digitalem Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und anderen Formen digitaler Gewalt auf den Weg gebracht.

Artikel lesen
Stephan Hensel (r), Ex-Mann von C. Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, sitzt im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht neben Philip von der Meden, Verteidiger von Hensel. 06.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 80:

"Per­ver­tie­rung des deut­schen Rechts"

Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?

Artikel lesen
Ansicht des Meeres, auf dem ein Blubbern aus dem Wasser zu sehen ist: In der Tiefe liegt die gesprengte Pipeline 06.10.2026
Terrorismus

Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines:

Gaz­prom-Töchter nicht als Neben­kläger zuge­lassen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Nebenklage der Nord-Stream-Betreiberinnen abgewiesen und klar gemacht, dass der Strafprozess nicht dazu gemacht ist, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen oder politische Aufarbeitung zu leisten.

Artikel lesen
Monitor und technische Ausstattung in einem Gerichtssaal. 05.10.2026
Zivilprozess

BMJV-Entwurf für ZPO-Reform:

Stren­gere Regeln, sch­nel­lere Richter?

Entscheiden Richter zu langsam? Ist die Prozessordnung veraltet? Das BMJV arbeitet an einer ZPO-Reform. Diskutiert werden: eine Sechswochen-Frist für Richter, eine Pflicht zur Veröffentlichung von Urteilen und ein schlankerer Instanzenzug.

Artikel lesen
Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen), Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, spricht während der Pressekonferenz nach der JuMiKo im Frühjahr in Hamburg 04.10.2026
AfD

Aus Sorge vor rechtsextremer Regierung in Sachsen-Anhalt:

Ham­burg behält Vor­sitz der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz

Einigkeit unter den Justizministern: Weil in Sachsen-Anhalt eine AfD-Landesregierung droht, wird Hamburg seinen Vorsitz in der Justizministerkonferenz bis Mitte 2027 verlängern. Dann übernimmt Hessen ein halbes Jahr früher als geplant.  

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Da­ten­schutz- und Da­ten­recht / Cy­ber-Se­cu­ri­ty

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Wirt­schafts­straf­recht &...

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Erziehungsgedanke und wirksame Verteidigungsstrategien

12.10.2026

RVG 2026: Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

16.10.2026

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Poliscan, TraffiStar, VKS und Co.

19.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

26.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH