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Hessen senkt Einstellungsvoraussetzungen für Justiznachwuchs: Künftig "nur" noch 15 statt 16 Punkte in beiden Staats­examen

07.09.2022

Ein Gerichtssaal

In Hessen braucht es für eine Bewerbung als Richterin oder Staatsanwalt "nur" noch 15 Punkte in Summe in beiden Examina. Foto: LIGHTFIELD STUDIOS

Hessen hat die Anforderungen für die Einstellung in den Staatsdienst gesenkt. Der Richterwahlausschuss hat beschlossen, dass künftig "nur" noch insgesamt 15 Punkte in beiden Staatsexamen notwendig sind.

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Mit Blick auf den hohen Personalbedarf in den Gerichten und Staatsanwaltschaften hat Hessen die Einstellungskriterien für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen Staatsanwälte etwas gelockert. Für eine Bewerbung reichen künftig bereits insgesamt 15 Punkte in beiden Staatsexamen, bislang waren es 16 Punkte in Summe gewesen.

Das teilte Justizminister Roman Poseck (CDU) in Wiesbaden mit. Auf seinen Vorschlag hin habe der Richterwahlausschuss die erleichterten Einstellungsvoraussetzungen beschlossen. Der Richterwahlausschuss ist ein Verfassungsorgan. Er muss der Einstellung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie der Lebenszeiternennung von Richterinnen und Richter zustimmen. Das Gremium besteht aus Abgeordneten des Landtags, Vertreterinnen und Vertretern der Gerichtsbarkeiten sowie einem Vertreter der Anwaltschaft.

Wegen des extremen Personalmangels in der Justiz versuchen immer mehr Bundesländer den Berufseinstieg für den juristischen Nachwuchs attraktiver zu machen. Nachdem Hessen mit der "Assessorbrücke" bereits den Anfang gemacht hatte, zog das Justizministerium in Sachsen-Anhalt nach. Dort sollen alledings keine geringeren Anforderungen bei den Notenpunkten, sondern eine Umgestaltung des Proberichterdaseins Bewerberinnen und Bewerber überzeugen.

7,5 Punkte im Zweiten Examen müssen es aber trotzdem sein

In Hessen sind nun künftig für Bewerber und Bewerberinnen im zweiten Staatsexamen 7,5 Punkte erforderlich, bislang waren es acht Punkte. Bei besonderen Umständen, zum Beispiel beruflicher Vorerfahrung, können ausnahmsweise auch sieben Punkte im Zweiten Staatsexamen genügen.

"Wir können nun in Anbetracht des hohen Personalbedarfs auf ein größeres Bewerberfeld zurückgreifen", erläuterte Poseck. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024 würden demnächst sogar noch mehr Nachwuchskräfte benötigt.

dpa/ku/LTO-Redaktion

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Hessen senkt Einstellungsvoraussetzungen für Justiznachwuchs: Künftig "nur" noch 15 statt 16 Punkte in beiden Staatsexamen . In: Legal Tribune Online, 07.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49557/ (abgerufen am: 31.05.2023 )

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