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Bund-Länder-Justizstreit: 93 Mil­lionen für mehr KI statt neuer Richter

von Dr. Markus Sehl

18.10.2023

Das Bild zeigt eine digitale Konferenz, in der über KI-Investitionen im Justizwesen diskutiert wird.

Wann kommen die Millionen? Bei der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern ist Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, per Video zugeschaltet. picture alliance/dpa | Stefan Puchner

Der Bundestag wird mit knapp 100 Millionen Euro einen Großteil aus dem umstrittenen Digitalpakt für die Länderjustiz freigeben. Statt für mehr Richter und Staatsanwälte soll das Geld für neue Software und mehr KI eingesetzt werden. 

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Ohne frisches Geld keine Digitalisierung der Justiz. Nach einem monatelangen Streit zwischen Bund und Ländern um den Digitalpakt wird nun der bislang mit Abstand größte Teil aus dem 200-Millionen-Euro-Topf die Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Ländern erreichen. Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat dafür am Mittwochnachmittag nach LTO-Informationen grünes Licht gegeben. 

Dass es einen neuen "Justizpakt" – sprich vor allem ein Geldversprechen – zwischen Bund und Ländern geben soll, stand bereits im Ampel-Koalitionsvertrag. Auch die Summe 200 Millionen stand bald im Raum. Die Frage nur: Für was soll das Geld vom Bund eingesetzt werden?  

Über Monate hatten sich einzelne Länder und der Bundesjustizminister öffentlich Vorwürfe gemacht. Die Länder wollten mit einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat vor allem mehr Personal haben. Justizminister Marco Buschmann (FDP) lehnte das ab, sein Haus plante stattdessen Investitionen in die Digitalisierung. Ein (Krisen-)Gipfel Ende März hat beide Seiten aber wieder angenähert. Nach den scharfen Tönen wurden versöhnlichere angestimmt, man trete nun in eine neue Phase der "besseren Zusammenarbeit" ein, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Der Gipfel endete mit einer gesichtswahrenden Passage in der Abschlusserklärung, die man so übersetzen konnte: Wir Länder sind alles andere als glücklich, müssen aber einsehen, dass wir auf diesem Weg wirklich kein Geld für neue Stellen in der Justiz bekommen; Geld für die Digitalisierung ist aber auch nützlich. 

Der Haushaltsausschuss sitzt am entscheidenden Hebel, ohne seine Zustimmung kommt kein Geld vom Bund für die Justiz. Ende 2022 hatte der Haushaltsausschuss vom Bund zunächst bereitgestellte 200 Millionen erst einmal eingefroren, er wollte konkrete Projektvorschläge sehen. Im April gab er nur eine erste kleine Tranche von rund 7 Millionen Euro etwa für ein "Videoportal der Justiz" frei. Der Rest hing bislang fest. 

Hoffnung für die unübersichtliche IT-Landschaft? 

Der größte Teil des nun frei werdenden Geldes soll in die Entwicklung des sogenannten "Gemeinsamen Fachverfahrens für die Justiz" – kurz "GeFa" – fließen, Gesamtkosten knapp 50 Millionen über die nächsten Jahre. In den Anträgen für die Auszahlungen wird das Projekt als "Meilenstein auf dem Weg zu einer deutschlandweiten Vereinheitlichung der IT-Landschaft der Justiz" beschrieben. Also Hoffnung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in einer unübersichtlichen IT-Landschaft? Allzu oft arbeiten die in sechzehn Länder bisweilen in ihren eigenen Inselformaten, Gerichte von Flensburg bis Mannheim starten ihre eigenen Pilotprojekte und im Justizalltag muss am Ende nicht selten eine Richterin oder ein Staatsanwalt das eingegangene Dokument ausdrucken, bearbeiten und wieder einscannen muss, weil nichts mit nichts kompatibel ist. So sieht die Realität aus.  

Die "GeFa"-Software soll helfen bei der Terminplanung, bei der Führung von Stammdaten, bei Insolvenztabellen und der Geschäftsstatistik. Zudem soll sie auch mit dem E-Aktensystem kompatibel sein. "GeFa" soll in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die bisherigen Systeme mit den klingenden Namen JUDICA, EUREKA, EUREKA-Fach, forumSTAR, web.sta, MESTA und GO§A ablösen. Neu ist das Projekt nicht, an "GeFa" wird seit 2017 gearbeitet. Nun steigt der Bund mit seinen Millionen ein. Ein erster Probebetrieb an einem Landgericht ist für Ende 2024 geplant.  

ChatGPT auch für die Gerichte 

Weitere Projekte, in die das Geld vom Bund fließen soll, sind ein länderübergreifendes Registerfachverfahren, der digitale Austausch zwischen Polizei und Justiz, etwa bei der Übermittlung von Haftbefehlen, sowie die Entwicklung einer KI-Strategie und KI-Plattform. Daneben soll unter dem Titel "Generatives Sprachmodell der Justiz" eine Art eigenes ChatGPT für die Gerichte entwickelt werden. Nordrhein-Westfalen und Bayern sollen in einem Forschungsprojekt speziell auf die Bedürfnisse der Justiz abgestimmtes Sprachmodell entwickeln und erproben. Auf private Angebote wie ChatGPT will man sich an den Gerichten dabei lieber nicht verlassen. Solche Large Language Models arbeiten mit großen Sprachdatensätzen, um ihre Fähigkeiten zu verbessern, mit sensiblen Daten der Justiz will man die privaten Angebote aber lieber nicht trainieren lassen. Auch scheint die Justiz laut der Projektbeschreibung die Sorge umzutreiben, dass leistungsstarke Sprachmodelle auf der Seite der Anwaltschaft bereits verfügbar sind. "Hierauf muss die Justiz reagieren", heißt es in einem der Projektdokumente, die LTO vorliegen. 

Die Entwickler erhoffen sich von dem KI-Einsatz im Gerichtsalltag Unterstützung in Masseverfahren wie den Diesel-Verfahren. Nicht freigegeben wurden am Mittwoch die Gelder für ein Projekt, das auch im gleichen Atemzug mit den weiteren Digitalgroßprojekten genannt wird und das ebenfalls auf der Tagesordnung für die Haushaltsberatungen stand: dem "Dachverbund Modernisierung Grundbuchverfahren". Hier soll zwischen Bund und Ländern noch einmal über die Kostenteilung nachverhandelt werden. 

Die verfassungsrechtliche Grundlage für alle diese Bund-Länder-Kooperation bietet Art. 91 c Grundgesetz, der ein solches Zusammenwirken für digitale Systeme vorsieht. Ein Bundesland soll federführend ein Digitalisierungsprojekt erproben und von dort soll es dann in der Justizfläche ausgespielt werden. Der Bund darf mitwirken und mit den Ländern dazu Verträge schließen, er ko-finanziert. 

"Erfreulicher Schritt" und Warnung vor Zweckentfremdung 

"Mit der heutigen Entscheidung der Koalition zur Freigabe von rund 94 Millionen Euro kann die Digitalisierung der Justiz endlich den nächsten großen Schritt machen, worüber ich mich sehr freue", sagt Bruno Hönel, Mitglied im Haushalts- sowie Finanzausschuss für die Grünen-Fraktion. "Die Justiz datenschutzkonform und rechtssicher zu digitalisieren, bietet enorme Chancen, bleibt aber eine große und langfristige Aufgabe."  

"Heute ist ein guter Tag für die Digitalisierung der Justiz. Mit nahezu 100 Millionen Euro unterstützen wir sechs zentrale Digitalisierungsvorhaben", sagt Thorsten Lieb, FDP-Bundestagsabgeordneter, Rechtsanwalt und Haushaltspolitiker. “Damit setzen wir gleich an mehreren Stellschrauben an, um der Digitalisierung der Justiz einen echten Schub zu geben.” 

Bund und Länder müssten dabei an einem Strang ziehen, so Hönel zu LTO. "Wo der Bund die Länder finanziell bei der Digitalisierung der Justiz unterstützt, soll freiwerdendes Geld nicht zweckentfremdet werden, sondern an anderer Stelle für die Digitalisierung der Justiz eingesetzt werden, bspw. bei der Gewinnung von IT-Fachkräften oder IT-Schulungen von Justizfachangestellten und Richter:innen." Es klingt wie eine Ermahnung. 

Die Einigung über die Millionen dürfte zur rechten Zeit kommen. Wenn am 10. November in Berlin die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister stattfindet, treffen die Spitzen der Justiz der Länder und des Bundes wieder aufeinander. Ohne einen Durchbruch beim Dauerthema Digitalisierung wäre die Stimmung bei dem Treffen mit Buschmann sicher eine andere gewesen. 

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Bund-Länder-Justizstreit: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52953 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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