Was ist Antisemitismus? Unklare Vorstellungen bedeuten Unsicherheiten für die Justiz und die Polizeistatistiken. Justizministerin Barley setzt sich bei ihren Länderkollegen für eine einheitliche Definition und Schwerpunktstaatsanwälte ein.
Die deutschen Sicherheitsbehörden verzeichnen einen deutlichen Anstieg von antisemitisch motivierten Straftaten in Deutschland, sie haben 2018 um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Das geht aus der aktuellen Statistik der politisch motivierten Kriminalität (PMK) hervor, die am Dienstag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgestellt wurde.
Immer wieder gibt es Kritik von Kriminologen an dem System der Erfassung. Experten betonen, dass die staatliche Statistik nicht als Abbild der Wirklichkeit misszuverstehen sei. Sie rechnen mit einer systematischen Unterschätzung antisemitischer Vorfälle. Und das scheint offenbar auch an unterschiedlichen Vorstellungen davon zu liegen, was eigentlich "Antisemitismus" bedeutet. Wann wird eine Straftat als "antisemitisch" eingestuft?
Mit einem Brief hat sich die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) nun an die Justizministerien in den Ländern gewendet und eine einheitliche Definition von "Antisemitismus" in der Justiz angeregt. "Um judenfeindliche Taten einheitlich bestrafen und jeden Übergriff erfassen zu können, brauchen wir in Polizei und Justiz ein einheitliches Verständnis davon, was als antisemitisch zu beurteilen ist", sagte Barley gegenüber LTO.
Was ist Antisemitismus?
Eine einheitliche Definition soll deshalb insbesondere bei der Aus- und Fortbildung in der Justiz Anwendung finden. Zurückgegriffen werden könne, so Barley, auf die Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA). Diese war bereits 2017 Gegenstand eines Kabinettsbeschlusses.
Danach lautet die Arbeitsdefinition: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen."
Außerdem hat die Definition noch den Zusatz zum Staat Israel erhalten: "Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein".
Barley hatte sich damals schon als Familienministerin für den Vorstoß stark gemacht. Die Definition entfaltet keine rechtliche Bindungskraft, sie sollte vor allem Orientierung für Deutschlands Arbeit bei den internationalen Organisationen sein.
Die IHRA hatte zur Veranschaulichung der Definition ausgeführt: "Antisemitismus beschuldigt Juden häufig der Verschwörung zum Schaden der Menschheit und wird häufig verwendet, um Juden dafür verantwortlich zu machen, „warum Dinge falsch laufen“. Er findet in gesprochenen, geschriebenen und visuellen Formen und Handlungen Ausdruck, und bedient sich düsterer Stereotypen und Zuschreibungen negativer Charaktereigenschaften."
"Der Hass gegen Juden ist beschämend für unser Land", so Barley zu LTO. "Besonders erschreckend ist die Zunahme der Gewalttaten, die zuletzt vor allem in Berlin zu beobachten war. Die Täter müssen mit allen Mitteln unseres Rechtsstaats zur Verantwortung gezogen werden."
Neue Schwerpunktstaatsanwaltschaften für antisemitische Straftaten?
Antisemitismus kommt in den Straftatbeständen des StGB nicht ausdrücklich vor. Allerdings kann er als Motivation hinter einer konkreten Handlung strafschärfend berücksichtigt werden. Über § 46 Abs. 2 StGB kann er vom Gericht als rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Beweggrund gewertet werden.
Zudem brachte Barley mit ihrem Schreiben an die Landesjustizminister die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften ins Spiel, um antisemitische Straftaten konzentriert zu verfolgen. Die Zuständigkeit liege hierfür allein bei den Ländern, betont Barley in ihrem Schreiben. Sie hält den Schritt nach einem Gespräch mit dem Zentralrat der Juden zu dem Thema aber für eine "nachvollziehbare Anregung".
Nach Informationen von LTO steht das Thema bislang aber noch nicht auf der Tagesordnung der anstehenden Justizministerkonferenz, die dieses Jahr am 5. und 6. Juni in Travemünde stattfinden wird.
LTO-Exklusiv - BMJV-Schreiben an Justizministerien: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35395 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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