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Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Straf­täter wegen Platz­man­gels auf freiem Fuß

30.05.2022

Eine Frau überlegt während einer Therapiesitzung (Symbolbild)

Straftäterinnen und Straftäter, die freigelassen werden müssen, weil kein Platz für sie ist? Das ist im Bereich des Maßregelvollzuges in Baden-Württemberg seit einigen Jahren Realität. Foto:  Microgen / stock.adobe.com

Bei Straftätern mit Suchtproblemen können Gerichte Maßregelvollzug anordnen - doch in Baden-Württemberg ist dieser völlig überlastet. Das führt im Extremfall dazu, dass Straftäter wieder freigelassen werden.

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Im Südwesten Deutschlands werden immer mehr Straftäter auf freien Fuß gesetzt. Grund: Sie haben keinen Platz im Maßregelvollzug bekommen. Nach Angaben des Landesjustizministeriums waren es 2020 insgesamt sechs, 2021 schon 32 und in der ersten Jahreshälfte 2022 bereits 20 Personen. Den Zahlen nach hätten so etwa Ende April noch 82 drogenabhängige Straftäter auf einen Therapieplatz gehofft - wovon 75 voraussichtlich mehr als drei Monate warten müssen. Ist diese Frist abgelaufen, können die Straftäter die Freilassung beantragen.

Wie viele davon in den nächsten Wochen oder Monaten tatsächlich auf freien Fuß kommen könnten, kann das Landessozialministerium nicht sagen: "Das hängt davon ab, wie viele dieser Inhaftierten einen Antrag auf Freilassung wegen überlanger Organisationshaftdauer stellen und wie dieser dann gerichtlich im Sinne des Antrags entschieden wird." Den Anträgen wird laut Ministerium von den zuständigen Gerichten in der Mehrzahl der Fälle entsprochen.

In Baden-Württemberg gibt es acht Zentren für Psychiatrie mit 1.000 Betten im Maßregelvollzug, die zu 130 Prozent belegt sind. Betten in Containern, Gemeinschaftsräumen und Gängen machen das möglich. Lücken schließen will das Land mit einem Neubau in Schwäbisch Hall (120 Plätze), einer neuen Forensik (70 Plätze) am einzigen Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Winnenden, das dieses Angebot bislang nicht hat, sowie mit dem Ausbau der ZfP in Calw und Wiesloch (je 50 Plätze).

Zu weiche Formulierung im StGB?

Matthias Michel, ärztlicher Direktor im Maßregelvollzug der Klinik am Weißenhof für Psychiatrie in Weinsberg, sieht den Grund für die Überlastung in der Rechtsprechung für suchtkranke Straftäter: Bei einer "wachsweichen" Formulierung im Strafgesetzbuch (StGB) hätten die Gerichte die Schwelle für Einweisungen in den Maßregelvollzug immer weiter herabgesetzt. Laut § 64 StGB sollen Gerichte für Straftäter "mit Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen", einen Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt anordnen. "Das hat die Richter dazu verleitet, uns viele Menschen zuzuweisen, die eigentlich in den Strafvollzug gehören." Für Michel ist auch eine Abbrecherquote von 50 Prozent Indiz dafür, dass viele suchtkranke Patienten im Maßregelvollzug nichts zu suchen hätten. 

Hinzu kommt, dass Kandidaten für den Maßregelvollzug zuweilen beim Gutachter eine Drogenabhängigkeit vorgeben. "Da kann es passieren, dass jemand dank Verstellung in den Maßregelvollzug kommt, der ab und zu ein Bierchen getrunken hat", beobachtet Michel immer wieder. Wegen weniger strengen Sicherheitsvorkehrungen, mehr Betreuung und gemeinsamen Aktivitäten wie Sport, Essen und Kochen ziehen viele Straftäter den Maßregelvollzug dem Gefängnis vor. 

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Straftäter wegen Platzmangels auf freiem Fuß . In: Legal Tribune Online, 30.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48591/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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