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Konsequenzen der VW-Affäre: "Die­sel­gate" als Tor ins Unter­neh­mens­straf­recht?

von Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht; Dr. Eren Basar

30.09.2015

VW-Emblem

Bild: The Car Spy via wikimedia.org (CC-BY-2.0)

Gegen VW wird in zahlreichen Ländern wegen der Manipulation an Abgasmesswerten ermittelt. Was dem Konzern strafrechtlich drohen könnte, schildern Heiko Ahlbrecht und Eren Basar.

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Der Automobilkonzern Volkswagen hat offenbar über Jahre mittels einer Steuerungssoftware die Abgaswerte von Dieselmotoren für den US-Markt manipuliert, um im Testbetrieb des Zulassungsverfahrens die strengen Schadstoffvorgaben einzuhalten. Presseberichten zufolge sollen gut elf Millionen Fahrzeuge weltweit betroffen sein, auch solche in Europa. In den USA bringen sich bereits Kläger und Anwälte für zivilrechtliche Sammelklagen in Stellung, das dortige Justizministerium hat strafrechtliche Ermittlungen gegen VW eingeleitet. Auch in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Vorermittlungen aufgenommen.*

In den USA bedeuten die Manipulationen einen Verstoß gegen den Clean Air Act bzw. den United States Code, der je Verstoß eine Strafe (civil penalty) von bis zu 41.000 US-Dollar auslösen kann. In welchem Umfang die US-Behörden darüber hinaus strafrechtlich ermitteln, ist noch nicht im Einzelnen bekannt. Denkbar sind Ermittlungen des US-Justizministeriums wegen Betruges gegenüber den Zulassungsbehörden und den Kunden wie auch wegen Umweltverstößen und Körperverletzung durch erhöhte Schadstoffe. Schließlich sind bereits die ersten Sammelklagen gegen Volkswagen gerichtlich anhängig bzw. angekündigt.

Anhaltspunkte dafür, dass auch gegen deutsche Umweltstrafvorschriften verstoßen worden wäre, gibt es bislang nicht. Wohl aber sind Kunden ebenso wie die deutschen Zulassungsbehörden über die tatsächlich ausgestoßenen Schadstoffmengen ihrer Dieselfahrzeuge getäuscht worden. Damit wäre ihnen gegenüber jedenfalls das erste Tatbestandsmerkmal des Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt.

Strafverfahren in USA auch gegen Unternehmen möglich

Der Schwerpunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig liegt (zunächst) auf dem möglichen Betrug gegenüber den Käufern. Die Bereitschaft, bei der notwendigen Sachverhaltsaufklärung umfassend mitzuwirken, hat Volkswagen mehrfach öffentlich versichert. Um eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu begründen, gilt es herauszufinden, wer die Manipulationen beschlossen, gedeckt und umgesetzt hat. Gab es im Vorstand und / oder im Aufsichtsrat Personen, die davon gewusst, dies es möglicherweise sogar gebilligt haben? Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig dient nach deren Darstellung vor allem auch der Klärung der Verantwortlichkeiten.

Das Strafrecht in den USA erlaubt es schon heute, gegen das Unternehmen an sich vorzugehen. Volkswagen-USA kann damit im Zuge eines Strafverfahrens als Unternehmen beschuldigt und bestraft werden. Neben hohen Unternehmensgeldbußen kann Volkswagen auch ein sogenannter Compliance Monitor auferlegt werden, ein unabhängiger externer Chefaufpasser, der vom Unternehmen (teuer) bezahlt werden muss und der künftig für eine bestimmte, vom US-Justizministerium festgelegte Zeit die Einhaltung von Rechtsvorschriften überprüft und die Umsetzung unternehmensinterner Compliance aktiv mitbestimmen bzw. durchsetzen kann.

* Anm. d. Red: Satz am 2.10.2015, 11:11 Uhr geändert, nachdem die StA Braunschweig am Tag zuvor richtig gestellt hat, dass kein Ermittlungsverfahren gegen den Ex-VW-Vorstandsvorsitzenden Winterkorn eingeleitet worden ist.

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  • Seite 1:

    Die VW-Affäre in den USA

  • Seite 2:

    Warum ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland nichts ändern würde

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Zitiervorschlag

Konsequenzen der VW-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17047 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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