Das BVerfG hat das Sozietätsverbot gekippt, Anwälte dürfen sich künftig mit weiteren Berufsgruppen zusammenschließen. Beim Einkommen hingegen bleiben sie für sich: Am oberen und am unteren Ende der Skala. Dies und mehr in den aktuellen Top 10.
10. LTO-Quiz zu Frauen im Recht: Berta Bumske lässt grüßen
Wissen Sie, was feministische Rechtswissenschaft ist? Und welches Gesetz seit 2013 geschlechtsneutral formuliert ist? Und was Berta Bumske und Lola Lotter gemeinsam haben? Testen Sie Ihr Wissen im neuen LTO-Quiz "Frauen im Recht".
9. Aufgehobenes Sozietätsverbot: Anwaltschaft mit Berührungsängsten
Am Dienstag ebnete das BVerfG mit der Aufhebung des Sozietätsverbots den Weg für interprofessionelle Zusammenarbeit mit Ärzten und Apothekern. Einer Umfrage zufolge hat ein großer Teil der Anwaltschaft darauf aber keine Lust - noch nicht.
8. Polnisches Parlament beschließt weitere Reform: Justizminister soll Chefankläger werden
Nach stürmischer Debatte hat das polnische Parlament am Donnerstagabend die Zusammenlegung von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Die nationalkonservative Regierung setzt damit ihren umstrittenen Reformkurs fort.
7. Strafbefehl rechtskräftig: Bushido muss 135.000 Euro zahlen
Wegen Steuerhinterziehung muss der Rapper Bushido eine Geldstrafe von 135.000 Euro zahlen. Ein Strafbefehl gegen ihn sei rechtskräftig geworden, sagte die Sprecherin des LG Berlin am Mittwoch.
6. Osborne Clarke: Mehr Gehalt und neue Karrierestufen
Osborne Clarke hat zum Jahresbeginn den Karriereweg für angestellte Anwälte neu strukturiert. Das Einstiegsfestgehalt wurde auf 80.000 Euro erhöht, außerdem hat die Kanzlei neue Karrierestufen eingeführt.
5. Deal nach Steuerhinterziehung: Milliardärsfamilie Engelhorn einigt sich mit Finanzbehörden
Eines der größten deutschen Steuerstrafverfahren endet wohl mit einem Deal. Die Beschuldigten werden diese Woche Steuern in dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Involviert in das Verfahren ist auch der renommierte Steuerrechtler Reinhard Pöllath.
4. Verwaltungsstation beim Auswärtigen Amt in Teheran: "I hope you like Iran. We are no terrorists."
Björn Kruse hat während seiner Verwaltungsstation an der Deutschen Botschaft im Iran gearbeitet. Wie das Bewerbungsverfahren des Auswärtigen Amts abläuft und was ihm in der Fremde widerfahren ist, hat er uns berichtet.
3. Ästhetik im juristischen Geschäftsverkehr: Probieren Sie doch mal die Schriftart "Vollkorn"
Bei Hausarbeiten könnte schon lange Umdenken notwendig sein, doch auch eine gruselige Praxis deutscher Behörden und Gerichte müsste sich ändern, wenn sich eine leise aufkeimender Trend aus den USA auch hierzulande entfalten sollte.
2. BVerfG kippt Sozietätsverbot: Anwälte dürfen sich mit Ärzten und Apothekern zusammen tun
Das Verbot für Rechtsanwälte, sich mit anderen freien Berufen als Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenzuschließen, ist zumindest für Ärzte und Apotheker verfassungswidrig. Eine erste Bewertung von Martin W. Huff.
1. Studie zu Einstiegsgehältern in der Anwaltschaft: Junge Anwälte verdienen am besten – und am schlechtesten
Nach einer Studie des Soldan-Instituts klaffen die Einstiegsgehälter in keiner anderen Gruppe von Akademikern so weit auseinander wie bei Anwälten. Fast jeder Vierte verdient über 60.000 Euro im Jahr – und fast jeder Dritte unter 32.000 Euro.
Die meistgelesenen Artikel der Woche: Gehaltsaussichten, Auslandsstationen und die AÄA-Sozietät . In: Legal Tribune Online, 06.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18382/ (abgerufen am: 06.06.2023 )
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