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Stand der Ermittlungen: "Sturm" auf den Reichstag ohne Kon­se­qu­enzen?

von Dr. Felix W. Zimmermann

22.06.2022

Demonstranten vor dem Reichstag halten eine Flagge, während Polizei bereitsteht; angespanntes Verhältnis zwischen Protest und Sicherheit.

Auflauf am Reichtstag nach Überwindung von Barrikaden am 29. August 2020 picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Der sogenannte Sturm auf den Reichstag im Sommer 2020 sorgte für große öffentliche Empörung. Die Polizei ermittelte in über 300 Fällen. Doch die Verurteilungsquote ist sehr gering und hat mit dem Kerngeschehen meist wenig zu tun. 

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Sie riefen "Widerstand" und zeigten Schilder mit Parolen wie "Corona-Diktatur beenden". Am 29. August 2020 zogen etwa 40.000 Menschen durch Berlin. Unter ihnen auch Rechtsextreme, Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker. 500 bis 1.000 von ihnen durchbrachen im weiteren Verlauf eine Polizei-Absperrung und stürmten auf die Treppen des Reichstags. Einige besetzten diese, andere versuchten in den Reichstag einzudringen, wurden dabei aber aufgehalten, Polizisten stellten sich ihnen in den Weg.

Für die Beamten der LKA-Ermittlungsgruppe "Quer" stand fortan die versuchte Stürmung des Reichstags im Zentrum ihrer Arbeit. Nach einem Bericht der WELT sichteten die Beamten Tausende Stunden Videomaterial und wollten so einen Großteil der Demonstranten von damals identifiziert haben.  

Nach Vorermittlungen der Polizei noch 77 Fälle von Landfriedensbruch

Nach nunmehr zwei Jahren stellt sich der Stand der Ermittlungen wie folgt dar: Laut Angaben der Berliner Polizei gegenüber LTO wurde bei über 300 Ermittlungsvorgängen in 88 Fällen ein Tatverdächtiger ermittelt. Die Ermittlungen dauerten nach wie vor an. Zur Begründung heißt es: "Die hohe Anzahl der Ermittlungsvorgänge und Tatverdächtigen verbunden mit aufwändigen Maßnahmen zur Identifizierung der Personen bedingen unter anderem einen großen Zeitansatz."  

Was die von der Polizei Berlin ermittelten Tatvorwürfe angeht, gehe es in 77 Fällen vor allem um Landfriedensbruch. Weitere Fälle sind Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (fünf Fälle), Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (zwei Fälle), Beleidigung (ein Fall) und Sachbeschädigung (ein Fall). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber LTO wurden bislang 82 Vorgänge von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Doch offenbar ist man dort ganz überwiegend nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Tatvorwurf des Landfriedensbruchs mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führt.

Staatsanwaltschaft stellt 70 Prozent der Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Berlin teilt LTO mit, dass von 82 abgegebenen Fällen ein Großteil, nämlich 55, eingestellt wurde, vor allem weil kein hinreichender Tatverdacht vorlag (39 Fälle) oder kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte (14 Fälle), im Übrigen wegen Teileinstellung oder vorübergehenden Hindernissen (zwei Fälle). 17 Verfahren seien nicht abgeschlossen, fünf Strafbefehle und eine Anklage noch gerichtsanhängig, ein weiteres Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft überwiesen worden.

In nur drei Fällen sei eine Verurteilung erfolgt und zwar zwei Mal wegen Landfriedensbruch nach § 125 Strafgesetzbuch (StGB) und einmal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach § 86a StGB. Welcher konkrete Sachverhalt der Verurteilung zugrunde lag, konnte die Staatsanwaltschaft bis Redaktionsschluss nicht mitteilen.

Kaum Veurteilungen wegen Landfriedensbruchs

Eine größere Anzahl von Veurteilungen wegen Landfriedensbruch hat bislang, entgegen der polizeilichen Vorermittlungen, nicht stattgefunden. Auch am kommenden Freitag, wenn die erste Hauptverhandlung beim Amtsgericht Tiergarten zu der Thematik ansteht, geht es nicht um Vorwürfe des Landfriedensbruchs.

Dem 40-jährigen Thorsten-Werner L. wird vorgeworfen bei der Räumung des Reichtstagsgeländes einen Polizisten beleidigt und einen weiteren geschlagen und u.a. als "Volksverräter" beschimpft zu haben. Da der Polizist aufgrund seiner Schutzausrüstung keine Schmerzen verspürt hat, ist der Mann lediglich wegen versuchter Körperverletzung angeklagt, so die Pressestelle des Gerichts.

Gegen den Angeklagten war vom Amtsgericht zunächst ein Strafbefehl erlassen worden. Nur weil der Angeklagte dagegen Einspruch eingelegt hat, kommt es zur Hauptverhandlung, nicht etwa wegen eines von der Staatsanwaltschaft angenommenen öffentlichen Interesses.  

Enormer Ermittlungsaufwand wenig Verurteilungen

Landfriedensbruch ist also auch hier nicht angeklagt. Die hohe Zahl der Einstellungen deutet darauf hin, dass der bloße Auflauf unter Überwindung der Absperrgitter aus Sicht der Staatsanwaltschaft entgegen der Prüfung der Polizei den Tatbestand des Landfriedensbruchs nicht verwirklicht. Dieser fordert nach § 125 StGB Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit.

Insgesamt ist zu konstatieren, dass trotz enormen Ermittlungsaufwands fast zwei Jahre nach den Vorgängen offenbar nur drei Verurteilungen erfolgt sind, die im Wege des Strafbefehls erledigt wurden, was auf eine überschaubare Geldstrafe hindeutet. Inwieweit auch diese Verurteilungen überhaupt das Kerngeschehen des "Sturms" auf den Reichstag betreffen oder, wie die Anklage bei der Verhandlung am Freitag, nur das Randgeschehen betreffen, ist von der Staatsanwaltschaft bislang nicht beantwortet worden. Hierzu müssten erst noch die Akten gezogen werden, was etwas Zeit in Anspruch nehme. 

Großer Aufwand, wenig Verurteilungen. Dass weitere Ermittlungen hieran etwas ändern, dürfte unwahrscheinlich sein. 

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Stand der Ermittlungen: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48824 (abgerufen am: 09.02.2026 )

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