Druckversion
Sonntag, 14.12.2025, 18:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/freispruch-fuer-klaus-landowsky-vorlaeufiger-schlusspunkt-im-berliner-bankenskandal
Fenster schließen
Artikel drucken
2536

Freispruch für Klaus Landowsky: Vor­läu­figer Schluss­punkt im Ber­liner Ban­kenskandal

von Dominik Waszczynski

14.02.2011

berlin_bankenskandal

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Das LG Berlin ist den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt und hat alle Angeklagten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Das mag angesichts des hauptstädtischen Haushaltslochs verwundern, ist aber konsequent im Sinne der verfassungsgerichtlichen Vorgaben. Dominik Waszczynski über die Rolle einer entschärften Allzweckwaffe des Strafrechts.

Anzeige

Nun ist es amtlich: Der ehemalige Berliner CDU-Fraktionschef und Vorstandsvorsitzende der Berlin Hyp Klaus-Rüdiger Landowsky verlässt den Gerichtssaal als freier Mann. Landowsky musste sich im Zusammenhang mit dem Berliner Bankenskandal des Jahres 2001 gemeinsam mit elf weiteren Managern der Bankgesellschaft Berlin (BGB) vor dem Landgericht (LG) Berlin wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten.

Ihnen wurde zur Last gelegt, Mitte der neunziger Jahre so genannte Rundum-Sorglos-Immobilienfonds pflichtwidrig mit Mietzinsgarantien zugunsten der Zeichner ausgestattet und dadurch das Vermögen der damals landeseigenen Bankgesellschaft geschädigt zu haben.

Mit dem heutigen Urteil endet eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der bundesdeutschen Geschichte. Die Bilanz: Zehn Jahre Verfahrensdauer, eine 186 Seiten fassende Anklageschrift, über 60 Hauptverhandlungstage und letztlich Freisprüche für alle Angeklagten. Angesichts dieses immensen investigativen Aufwandes des staatlichen Justizapparates und insbesondere eines im Kielwasser der Bankenkrise deutlich in Schieflage geratenen Haushalts des Landes Berlin erstaunt es nicht, wenn sich der Bürger nun verwundert die Augen reibt und wenig Verständnis für den Prozessausgang übrig hat.

Tatsächlich fällt es angesichts des klaffenden Haushaltslochs schwer, zu glauben, dass Landowsky und seine Mitangeklagten nichts falsch gemacht haben sollen - irgendjemand muss doch schuld an dem Dilemma sein!

Das Problem: Genaue Bezifferung des Vermögensschadens

Dabei ist das Urteil aus juristischer Sicht durchaus erklärbar – was nichts damit zu tun hat, dass alles richtig gemacht worden wäre. Anknüpfungspunkt ist der erste Prozess gegen Landowsky. 2007 hatte ihn das LG Berlin noch wegen pflichtwidrig gewährter Millionenkredite durch die Berl Hyp an die Immobiliengruppe Aubis wegen Untreue verurteilt. Aubis hatte minderwertige Plattenbauten – so genannte Schrottimmobilien - erworben, weshalb die Kredite nicht bedient werden konnten.

Später allerdings hob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verurteilung auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück (Beschl. v. 23.06.2010, Az. 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09, 2 BvR 2559/08; 2 BvR 105/09; 2 BvR 491/09). Dabei monierten die Verfassungsrichter keineswegs die strafgerichtlichen Maßstäbe hinsichtlich der Pflichtwidrigkeit; auch das Vorliegen eines Schadens an sich negierten sie nicht.

Die Begründung war eine andere: Für eine Untreueverurteilung müsse der entstandene Vermögensnachteil genau beziffert werden. Da im Fall Landowsky ein solcher Nachteil aufgrund der dogmatisch umstrittenen Figur des so genannten Gefährdungsschadens im Raume stand und steht, wäre dafür eine exakte Bestimmung der Größe des Ausfallrisikos im Zeitpunkt der Kreditvergabe aufgrund der Minderwertigkeit der Immobilien erforderlich gewesen. Dass eine solche Anforderung einen Strafrichter vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten stellt, liegt auf der Hand -  vom Nachweis eines Vorsatzes ganz zu schweigen.

Staatsanwaltschaft hat bereits Revision angeündigt

Bislang wurde die Untreue in juristischen Abhandlungen gerne als Allzweckwaffe des Wirtschaftsstrafrechts bezeichnet: Ihr Tatbestand sei so unbestimmt, dass er nahezu immer passe. Durch seinen Beschluss hat das BVerfG allerdings die Konturen der Untreue geschärft – und sie damit als Allzweckwaffe entschärft.

Nun handelt es sich bei den Immobilien in den Fonds um dieselben, die bereits für den Kreditausfall bei Aubis verantwortlich waren; eine Immobilientochter der BGB hatte sie zwischenzeitlich aufgekauft. Da die BGB das diesbezügliche Mietausfallrisiko innerhalb der Fonds übernahm, kehrte das den Gefährdungsschaden begründende Kreditrisiko hier in Gestalt des Garantierisikos wieder. Die Probleme, den Schaden zu beziffern, wiederholten sich also.

Damit erscheinen die Freisprüche zumindest im Sinne der verfassungsgerichtlichen Vorgaben konsequent. Dass alles richtig gemacht worden ist, heißt das aber eben nicht. Ob dies das Erstaunen über das Urteil mindert und dessen Akzeptanz erhöht, ist jedoch fraglich.

Die Staatsanwaltschaft, die den Freispruch nur widerwillig beantragt hatte, hat jedenfalls schon Revision zum Bundesgerichtshof angekündigt – Begründung: Die Beweisaufnahme sei in Ansehung der Schadensproblematik zu früh beendet worden. Außerdem steht vor dem LG Berlin noch die neue Verhandlung bezüglich der Kreditvergabe an Aubis an. Es verwundert daher nicht, wenn selbsternannte Prozesspropheten mit dem Verweis auf den Mannesmann-Prozess dort schon jetzt eine Einstellung unter Auflagen prognostizieren - die zweite Allzweckwaffe des Wirtschaftsstrafrechts.

Der Autor Dipl. iur. Dominik Waszczynski, LL.M. ist Lehrbeauftragter für Strafrecht, insbesondere Vermögensstrafrecht, der juristischen Fachbereiche der Universitäten Osnabrück und Bremen. Er war drei Jahre Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsstrafrecht der Universität Osnabrück.

 

Mehr auf LTO.de:

BVerfG-Beschluss zu § 266 StGB: Untreue bleibt "Mädchen für alles" in Wirtschaftsstrafsachen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Freispruch für Klaus Landowsky: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2536 (abgerufen am: 14.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Banken
  • Gerichte
    • Landgericht Berlin
Sparkasse 04.12.2025
Russland

OLG Frankfurt am Main zu Sparkasse:

Gewöhn­liche Zah­lungen nicht von Russ­land-Sank­tionen erfasst

Die EU-Sanktionen gegen Russland gehen weit, umfassen aber nicht pauschal alle Zahlungen. Das hat das OLG Frankfurt gegenüber einer Sparkasse klargestellt.

Artikel lesen
Logo der Sparkasse 03.11.2025
Parteien

Sparkasse Wetzlar unterliegt gegen Bezirksverband:

Giro­konto auch für ver­fas­sungs­feind­liche "Die Heimat"

Wieder einmal versucht sich Wetzlar gegen Rechts aufzustellen. Dieses Mal unterliegt die örtliche Sparkasse. Sie muss dem Bezirksverband Mittelhessen der verfassungsfeindlichen "Die Heimat" ein Girokonto eröffnen.

Artikel lesen
M.M. Warburg Bank Hamburg 14.08.2025
Cum-Ex

BFH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück:

War­burg Bank erhält 155 Mil­lionen Euro nicht zurück

Seit Jahren versucht die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Hamburger Warburg Bank, 155 Millionen Euro von der Steuerverwaltung zurückzubekommen. Jetzt gibt es in der Sache eine Entscheidung des BFH.

Artikel lesen
Frau gibt Bankdaten am PC ein (Symbolbild) 08.08.2025
Banken

OLG Oldenburg verneint Haftung der Bank:

Phis­hing-Betrug kostet Ehe­paar 41.000 Euro

Vorbildlich wollte eine Frau ihre PushTAN-Registrierung erneuern – und war einen Tag später 41.000 Euro los. Von der Bank bekommt sie das Geld aber nicht zurück, so das OLG: Sie hätte stutzig werden und besser aufpassen müssen.

Artikel lesen
Online Banking 03.06.2025
Banken

Beide Seiten mit Erfolgen im Revisionsverfahren:

BGH ent­scheidet zur Rück­zah­lung von Kon­to­füh­rungs­ent­gelten

Seit Jahren sind Kontoführungsentgelte immer wieder ein Thema beim BGH. Nun ging es um die Rückzahlung, wobei insbesondere auch die Verjährung relevant ist.

Artikel lesen
Eine Person tätigt eine Überweisung im Online-Banking (Symbolbild) 17.03.2025
Geldwäsche

OLG Frankfurt/Main zur Geldwäscheprävention:

Bank darf ver­däch­tige Buchung meh­rere Tage zurück­halten

Eine Frau erbt eine hohe Summe, doch die Bank will das Geld wegen Verdachts auf Geldwäsche nicht auszahlen. Mit anwaltlicher Hilfe kommt die Frau doch noch an ihr Geld. Die Anwaltskosten muss sie aber selbst tragen, sagt das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Airbus Bank
Se­nior Spe­zia­list AML (m/w/d) in Teil­zeit

Airbus Bank , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Straf­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

26.12.2025

Revision in Steuerstrafsachen

29.01.2026

Jahresplanungs- und Zielsetzungsworkshop 2026

30.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

02.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH