Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 03:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/fahrverbot-auch-bei-verurteilung-wegen-diebstahls-oder-koerperverletzung
Fenster schließen
Artikel drucken
797

Fahrverbot: Auch bei Verurteilung wegen Diebstahls oder Körperverletzung?

Klaus Weber

23.06.2010

Angekettetes Auto

© Dron - Fotolia.com

Der Verlust des Führerscheins ist allseits gefürchtet. Während ein Fahrverbot derzeit aber nur nach Verfehlungen im Straßenverkehr verhängt werden kann, wird ab heute auf der Justizministerkonferenz darüber diskutiert, dieses auch bei anderen, vom Straßenverkehr unabhängigen Straftaten zu ermöglichen. Klaus Weber über Ungleichbehandlungen und eine zusätzliche Strafe.

Anzeige

Bald mag, wenn jemand zerknirscht zugibt, derzeit keinen Führerschein zu haben, die Rückfrage nicht mehr wie selbstverständlich lauten "Zu viel getrunken oder zu schnell gefahren?". Vielleicht wird man zukünftig ganz anders angesehen – wenn nämlich auch eine Körperverletzung oder ein Diebstahl zu einer solchen Verurteilung geführt haben könnten.

Das Thema ist nicht neu. Verschiedene Landesjustizminister haben es aktuell wieder aufgegriffen und es soll in der am Mittwoch beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg behandelt werden.

Nach derzeitigem Recht kommt ein so genanntes Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis (verbunden mit der Abgabe des Führerscheins als Nachweis der Inhaberschaft der Fahrerlaubnis) nur in Betracht, wenn Verfehlungen des Fahrzeugführers im Bereich des Straßenverkehrs vorliegen.

Zwischen dem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen praktisch wie auch juristisch erhebliche Unterschiede. Das "Fahrverbot" erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, also zum Beispiel zu schnellem Fahren oder Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer geringen Promilleanzahl.

Dann erhält der Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid, muss eine bestimmte Geldbuße zahlen und zusätzlich wird noch ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten verhängt. In dieser Zeit darf der Betroffene nicht Auto fahren. Er muss den Führerschein abgeben und erhält ihn nach Ablauf des Fahrverbotes zurück.

Schlimmer als das Fahrverbot: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Einschneidender ist die Entziehung der Fahrerlaubnis durch Entscheidung des Strafgerichtes, zum Beispiel bei der so genannten Unfallflucht oder bei Trunkenheit im Straßenverkehr mit einer erheblichen Promillezahl wie zum Beispiel 2 Promille.

Dann wird der Verkehrsteilnehmer nicht nur – in der Regel mit einer Geldstrafe - bestraft, sondern das Gericht entzieht ihm auch die Fahrerlaubnis einschließlich Führerschein. Gleichzeitig spricht das Gericht eine Sperre aus.

Diese strafrechtliche Maßregel der Besserung und Sicherung bezweckt den Ausschluss ungeeigneter Verkehrsteilnehmer vom Straßenverkehr und muss demVerhältnismäßigkeitksprinizip entsprechen.

Vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist kann kein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Oft verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung auch noch die Vorlage eines so genannten MPU-Gutachtens.

Fehlender Führerschein trifft den Täter erheblich

Die praktischen Auswirkungen der fehlenden Fahrerlaubnis beziehungsweise des Führerscheins sind in der heutigen mobilen Gesellschaft einschneidend. Denn oft kann man die Geldbuße oder die Geldstrafe relativ einfach bezahlen.
Der fehlende Führerschein ist hingegen nicht einfach zu ersetzen. Zumal im Hintergrund auch die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Missachtung des Fahrverbots steht.

Jeder Autofahrer, der täglich sein Fahrzeug benutzt, kann sich die tatsächlichen Schwierigkeiten vorstellen, die für ihn entstehen, wenn er wegen Führerscheinentzugs mit seinem Auto nicht mehr fahren darf.

Der Vorschlag der Justizminister

Außerhalb des Straßenverkehrs gibt es derzeit keine Möglichkeit, im Zusammenhang mit Strafverfahren beschränkend auf die Fahrerlaubnis beziehungsweise den Führerschein einzuwirken.

Die Justizminister der Länder sehen nunmehr in einem Fahrverbot ein geeignetes Instrumentarium, um bei "Rohheitsdelikten" entsprechend tätig zu werden. Auch sei oft eine Geldstrafe zu wenig und eine Haftstrafe zu viel, weshalb ein befristetes Fahrverbot geeignet sei, die Bewegungsfreiheit einzuschränken und deshalb eine Art von Freiheitsentzug darstelle.

Ungleichbehandlung in mehrfacher Hinsicht

Man kann über diesen Vorschlag sicherlich diskutieren. Festzustellen ist aber, dass bei den genannten geringfügigen Straftaten wie Körperverletzung oder Diebstahl ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und der Fahrerlaubnis des Täters nicht besteht. Der typische verkehrsrechtliche Bezug der Straftat fehlt.

Außerdem werden dann nur Straftäter, die Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, zusätzlich durch ein Fahrverbot bestraft. Derjenige Täter, der exakt den gleichen Straftatbestand verwirklicht, aber aus welchem Grund auch immer keine Fahrerlaubnis hat, wird von diesem Problem nicht betroffen. Die Ungleichbehandlung desjenigen, der einen Führerschein hat, ist offensichtlich.

Bei schweren Straftaten mit Freiheitsentziehung kommt ein Fahrverbot nicht in Betracht, da der im Gefängnis sitzende Straftäter seinen Führerschein ohnehin nicht nutzen kann. Der Führerscheinverlust ist deshalb nur bei "kleinen" Straftaten einsetzbar und benachteiligt deshalb wiederum, diesmal diesen Personenkreis.

Diese Ungleichbehandlung (auch zwischen leichten und schweren Straftaten) ist bei der jetzigen Rechtslage ausgeschlossen, da nur Führerscheininhaber betroffen sind und ein Zusammenhang mit Fehlverhalten im Straßenverkehr besteht.

Eine Ausweitung von Fahrverboten, wie sie von den Justizministern geplant ist, ist problematisch. Es geht dabei wohl nur darum, den Täter zusätzlich zu "bestrafen". Eine erzieherische Wirkung wegen vorangegangenen Fehlverhaltens im Straßenverkehr ist nicht erkennbar.

Der Autor Regierungsdirektor Klaus Weber ist Leiter des Referates Verkehrsrecht bei der Landesdirektion Chemnitz und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen insbesondere zum Verkehrsrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Klaus Weber, Fahrverbot: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/797 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Verkehrsrecht
    • Führerschein
    • Justiz
    • Straßenverkehr
Jura-Hörsaal 09.12.2025
Richter

"Pakt für den Rechtsstaat":

Woher 2.000 Prä­d­i­kats­ju­risten für neue Rich­t­er­s­tellen nehmen?

Bund und Länder wollen neue 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen – genug Prädikatsjuristen wird sie dafür jedenfalls nicht finden, das zeige eine Datenauswertung, meint Quint Aly. Droht ein Qualitätsverlust in der Justiz?

Artikel lesen
Die Justizministerin geht entschlossen, während Sachsen gegen Extremisten-Tourismus vorgeht und gegen Gerichtsurteile klagt. 05.12.2025
Extremismus

Justizministerin will gegen Linie des Landesverfassungerichts klagen:

Sachsen wehrt sich gegen Jura-Ext­re­misten-Tou­rismus

Sachsen will extremistische Bewerber von der juristischen Ausbildung abhalten. Dazu greift das Land die Rechtsprechung des eigenen Verfassungsgerichtes an – und setzt auf das Bundesverfassungsgericht.

Artikel lesen
Politiker diskutieren intensiv über den gescheiterten "Pakt für den Rechtsstaat" und die neuen Justizstellen. 03.12.2025
Justiz

Bund und Länder uneins über neue Justiz-Stellen:

Eini­gung über 450-Mil­lionen-"Pakt für den Rechts­staat" geplatzt

Eigentlich sollte auf der Ministerpräsidentenkonferenz der "Pakt für den Rechtsstaat" besiegelt werden. Doch Bund und Länder sind sich plötzlich über Details des 450-Millionen-Euro-Deals für Personal und Digitalisierung in der Justiz uneinig.

Artikel lesen
Richterrobe 02.12.2025
Kopftuch

VG Darmstadt bestätigt Verbot:

Mus­limin wegen Kopf­tuch vom Rich­teramt aus­ge­sch­lossen

Bewerberinnen auf Richterstellen dürfen abgelehnt werden, wenn sie ihr Kopftuch für Gerichtsverhandlungen nicht ablegen wollen, das bestätigt das VG Darmstadt. Der Fall könnte noch weitergehen. Die Rechtsfrage ist höchstrichterlich umstritten.

Artikel lesen
Justiz 02.12.2025
Justiz

Verfassungsblog "Justiz-Projekt":

Wo liegen die Schwach­s­tellen der deut­schen Justiz?

Der Verfassungsblog hat erforscht, wie und wo die Justiz von autoritären Kräften angegriffen werden kann. Zum Schutz komme es vor allem auf das Personal an, so das Ergebnis des "Justiz-Projekts". Sie sind Risiko und zugleich Chance für die Resilienz.

Artikel lesen
Stefanie Hubig (SPD) 02.12.2025
Straßenverkehr

Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig:

Kfz-Hal­ter­haf­tung soll auch für E-Scooter gelten

Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Straf­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen

18.12.2025

Logo von Fieldfisher
NIS 2 in Germany: Immediate Obligations and Interaction with Other Cybersecurity Laws

18.12.2025

§ 15 FAO - Jahresrückblick Wettbewerbs- und IT-Recht - in Kooperation mit der DAVIT

18.12.2025, Hamburg

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH