Demokratie muss auch Dummheit ertragen. Die Forderung des Justizministers, Facebook solle Kommentare auch unterhalb der Schwelle zur Straftat prüfen und löschen, ist versuchte Zensur auf Kosten des Unternehmens, sagt Niko Härting.
Der grüne Bundestagsabgeordnete Öczan Mutlu erhielt kürzlich eine Mail. In der Mail ging es um "Kanaken" und "Dreckstürken", für die man "Auschwitz" und "Buchenwald" wieder in "Betrieb" nehmen solle. Mutlu erstattete Strafanzeige. Vergeblich. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Anfangsverdacht für eine Straftat.
Der Fall Mutlu zeigt, wie schwer es ist, ein Strafverfahren in Gang zu bringen, wenn es um fremdenfeindliche, rassistische Äußerungen geht. Viel einfacher ist es, mit dem Finger auf Facebook, Twitter oder YouTube zu zeigen und die Plattformen anzuprangern, auf denen fremdenfeindliche Kommentare verbreitet werden.
Rassismus ist nicht verboten, sondern erlaubt
Der Justizminister verlangt von Facebook, als eine Art Hilfspolizei Arbeit zu verrichten, zu der die Justiz nicht imstande ist. Zudem soll Facebook Kommentare löschen, die nach deutschem Recht weder strafbar noch rechtswidrig sind. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind in Deutschland nicht verboten, sondern erlaubt.
Auch "Hatespeech" ist hierzulande nicht justiziabel. Ich darf in der Öffentlichkeit Hassbotschaften verbreiten – gegen Ausländer, gegen politische Gegner, gegen Schwule, gegen Lesben, gegen andere Minderheiten. Erst wenn ich zugleich zu Hass und Gewalt aufrufe oder die Menschenwürde in Frage stelle, ist der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt. Dies aber auch nur dann, wenn man mir in jeder Hinsicht Vorsatz nachweisen kann.
Niko Härting, Rassismus in sozialen Netzen: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17078 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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