Druckversion
Dienstag, 15.09.2026, 23:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eeg-2016-reform-ende-des-ausbaus
Fenster schließen
Artikel drucken
19536

EEG-Reform 2016: Das Ende des Erneu­er­bare-Ener­gien-Aus­baus?

von Bettina Hennig und Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.

03.06.2016

Wind- und Solarenergie

© arsdigital - Fotolia.com

Deutschland hinkt den Klimazielen des Paris-Abkommens meilenweit hinterher. Mit der geplanten EEG-Reform kommt nun auch noch ein relativ erfolgreicher Bereich der Energiewende ins Stocken, meinen Felix Ekardt und Bettina Hennig.

Anzeige

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich als ebenso erfolgreich wie rechtlich dynamisch erwiesen. So ist es dem Gesetz gelungen, mit seinem Anschluss- und Abnahmevorrang und der für 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung die erneuerbaren Energien an den Strommarkt zu bringen und dort als feste Größe zu etablieren.

Hintergrund ist, dass wegen des Klimawandels der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen vollzogen werden muss. Bei Wärme, Mobilität, Kunststoffen oder Mineraldünger ist bislang wenig unternommen worden. Umso mehr ist der Strommarkt bisher das Flaggschiff der ausgerufenen Energiewende.

Das geplante EEG 2016

Derzeit arbeitet die Bundesregierung jedoch an einer EEG-Reform, die das ändern könnte. Bevor Ende Februar die ersten Entwürfe aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekannt wurden, war man davon ausgegangen, dass die anstehende EEG-Novelle sich darauf beschränken würde, den EEG-Fördermechanismus punktuell zu modifizieren. Nun wird deutlich, dass zahlreiche weitere grundlegende Änderungen geplant sind. Das ist umso bemerkenswerter, als die letzte grundlegende Reform gerade einmal zwei Jahre zurückliegt.

Der wohl wichtigste Schritt, den die Bundesregierung mit dem EEG 2016 plant, ist die Umstellung auf einen Mengenansatz. Erstmals soll nicht nur ein zu erreichendes Zubau-Ziel, sondern eine klare Deckelung des jährlichen Erneuerbare-Energien-Ausbaus festgelegt werden. Konkret instrumentiert wird diese Umstellung durch das neue Ausschreibungssystem zur Ermittlung der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien. Dieses soll für Neuanlagen das bisherige System der Einspeisevergütung weitgehend ersetzen.

Vereinfacht gesagt bietet der jeweilige Stromproduzent in Ausschreibungen die Erzeugung von Strom zu einem bestimmten Preis an. Wer am billigsten produziert, bekommt den Zuschlag und damit das Recht auf eine Förderung in der Höhe, die er zuvor bei seinem Gebot selbst festgelegt hat. Die Anzahl der Zuschläge wird dabei durch die staatlich festgelegte ausgeschriebene Zubau-Menge (Ausschreibungsvolumen) begrenzt. So soll die Förderung stets nur so hoch sein, wie es der Wettbewerb zwischen den Stromproduzenten vorgibt.

Ausschreibungen statt Einspeisevergütung

Das Fördersystem soll, so die Theorie, dadurch an Kosteneffizienz gewinnen und Überförderungen ausschließen. Problematisch kann jedoch sein, dass Ausschreibungen den Teilnehmern einiges an bürokratischem Aufwand und wirtschaftlichem Risiko abverlangen – was gerade für die kleinen Marktakteure der dezentralen Energiewende ein Hindernis sein kann. Die vielgepriesene Akteursvielfalt der Energiewende steht damit zur Disposition. Zudem kann der Erneuerbare-Energien-Ausbau dadurch gerade teurer statt billiger werden, weil die Akteure ihr Risiko in ihre Angebote einpreisen werden. Auch erweisen sich Ausschreibungsmodelle häufig nicht als ebenso effektiv wie gesetzlich fixierte Förderungen, da geplante Projekte oft dann doch nicht durchgeführt werden.

Dennoch sollen die bislang nur als Pilotprojekt an Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ausprobierten Ausschreibungen mit dem EEG 2016 auf (fast) alle Energieträger ausgeweitet werden. Unmittelbar betrifft dies Gebäude-Photovoltaik-Anlagen sowie Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen. Die Windenergie an Land soll nach dem jetzigen Stand dabei als eine Art "Lückenfüller" eingesetzt werden: Über das Ausschreibungsvolumen soll für Windenergieanlagen an Land die Einhaltung des Ausbaukorridors – oder vielmehr Ausbaudeckels – der erneuerbaren Energien insgesamt gesteuert werden.

Damit wird gerade die kostengünstigste erneuerbare Energie geschwächt, was in einem seltsamen Kontrast zu den angeblichen Kostenreduktionszielen des Gesetzes steht. Hier könnte vielmehr der Eindruck entstehen, dass die etablierten Stromkonzerne durch die Begünstigung großtechnologischer Ansätze wie der Offshore-Windenergie zu Lasten kleiner Akteure wie Genossenschaften oder einzelner Bürger im Markt gehalten werden sollen. Deren systemimmanente Benachteiligung im Ausschreibungsmodell werden auch die geplanten Sonderregeln für Bürgerwindenergieprojekte aller Voraussicht nach nicht auffangen können.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Ausschreibungen statt Einspeisevergütung

  • Seite 2:

    Bundesregierung verhält sich widersprüchlich

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Felix Ekardt, EEG-Reform 2016: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19536 (abgerufen am: 15.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Energierecht
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von greentech corporate solutions GmbH
TEAM LEAD LE­GAL PRO­JEKT­ENT­WICK­LUNG

greentech corporate solutions GmbH, Ham­burg

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Logo von GIGA.GREEN GmbH
Le­gal Coun­sel (al­le) - Bau­recht

GIGA.GREEN GmbH, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von ARQIS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fieldfisher
Fieldfisher WindEnergy Breakfast Vol. 5

23.09.2026, Hamburg

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH