Druckversion
Dienstag, 14.04.2026, 01:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-ehe-drittes-reich-weltkrieg-verfolgung-rassismus
Fenster schließen
Artikel drucken
25821

Hochzeit im und nach dem zweiten Weltkrieg: Lei­chen­trauung schlägt Ver­folgten-Ehe

von Martin Rath

03.12.2017

Alte Fotos von einem Ehepaar und Kindern (Symbolbild)

© Brigitte Bohnhorst - stock.adobe.com

Im Dezember 1947 würdigte der bayerische Gesetzgeber die heimlichen Ehen politisch Verfolgter. Zur rechtsdogmatischen Stärkung der Ehe trug dies freilich nicht bei: Bereits 1956 erkannte der BGH darin nur noch eine Art Zuschreibungsakt.

Anzeige

1987 brachte der englische Künstler Sting, – alias Gordon Sumner (1951–), mit seinem Album  "Nothing Like the Sun" einen Titel heraus, der etwas aus dem Rahmen fiel.

Auf eine Melodie des deutschen Komponisten Kurt Weill (1900–1950) sang Sumner "The Secret Marriage", ein Lied von der Beständigkeit eines Versprechens ehelicher Liebe und Solidarität jenseits der Anerkennung durch äußere, kirchliche oder staatliche Instanzen.

Es dürfte selten vorkommen, dass sich ein Musiktitel so gut dazu eignet, einen juristischen Komplex zu begleiten – noch dazu einen Komplex, in dem der bayerische und der Bundesgesetzgeber der Jahre 1947 und 1950/51, der Bundesgerichtshof sowie ein Stuttgarter Rechtsanwalt mit auf die Bühne zu bitten sind.

Privates, im totalitären Staat politisch

Über das Verbot durch das sogenannte Blutschutzgesetz, amtlich "Gesetz zum Schutze es deutschen Blutes und der deutschen Ehre " vom 15. September 1935, hinaus war es in Deutschland für ungezählte Menschen, die den weltanschaulichen Vorstellungen des NS-Staats nicht entsprachen, rechtlich oder tatsächlich unmöglich, die Ehe zu schließen. Das ebenfalls 1935 erlassene Ehegesundheitsgesetz sah etwa die eugenische Musterung aller Verlobten durch das Gesundheitsamt vor und verbot "erbkranken " Menschen die Eheschließung. Personenstands- und eherechtliche Vorschriften erlaubten im totalitären Staat, im Zweifel neue Eheverbote extra legem zu kreieren.

§ 28 Abs. 1 Ehegesetz (EheG) von 1938 ermächtigte den Staatsanwalt die Nichtigkeitsklage zu erheben, wenn die Ehe den rassistischen oder eugenischen Vorstellungen des NS-Gesetzgebers nicht entsprach. In einer Justiz der unbegrenzten Auslegung öffnete § 28 Abs. 2 EheG der Staatsanwaltschaft darüber hinaus noch die Befugnis, "in allen übrigen Fällen der Nichtigkeit" eine Ehe durch Urteil vernichten zu lassen.

Dass rassisch oder politisch Verfolgte späterhin nicht unter Lebensgefahr vor dem Standesbeamten des mörderisch agierenden Staats die Ehe schließen konnten, versteht sich von selbst.

Bayern vorbildlich in Sachen Menschenrecht

Eine im Wortsinn vorbildliche Regelung für Menschen, die aufgrund ihrer Verfolgungssituation an der formalen Eheschließung gehindert worden waren, traf das Land Bayern mit dem "Gesetz Nr. 95 über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter" vom 31. Dezember 1947, veröffentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 4. Februar 1948, in Kraft getreten zum 1. Januar 1948.

Sein § 1 Abs. 1 lautet: "Haben Verlobte, denen aus rassischen Gründen die standesamtliche Eheschließung versagt wurde, dem ungeachtet den Entschluß, eine dauerhafte Verbindung einzugehen, durch Erwirken einer kirchlichen Trauung, durch Erklärung vor den Angehörigen oder auf andere Weise ernstlich bekundet, so kann der Staatsminister der Justiz, wenn der Tod des einen Teils die Nachholung der standesamtlichen Eheschließung verhindert hat, der Verbindung die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkennen. Hierbei ist der Tag festzusetzen, welcher als Tag der Eheschließung zu gelten hat."

Nach § 2 war diese Regelung für einen politisch Verfolgten sinngemäß anzuwenden, "sofern dieser wegen der Verfolgung unter falschem Namen, verborgen oder in sonstiger Weise außerhalb der bürgerlichen Ordnung lebte".

Obschon dem bayerischen Gesetzgeber politische Verfolgung nicht fremd war - die ersten drei Landtagspräsidenten nach dem Krieg, die CSU-Politiker Michael Horlacher (1888–1957), Georg Stang (1880–1951) und Alois Hundhammer (1900–1974) waren beispielsweise im Konzentrationslager Dachau inhaftiert gewesen -, kam das "Gesetz Nr. 95" auf ungewöhnlichem Weg zustande: Grundlage war eine Proklamation der US-Militärregierung. Allerdings fertigte der bayerische Ministerpräsident das Gesetz nach Beratung und Beschluss durch den Länderrat und den Parlamentarischen Rat aus  (nicht zu verwechseln mit jenem in Bonn) – zwei Gremien, mit denen die politische Klasse in der US-Besatzungszone an der Gesetzgebung beteiligt wurde.

Ungeachtet dieser Initiative seitens der Besatzungsmacht übernahm auch der Bundesgesetzgeber die bayerische Regelung der "freien Ehen" durch Gesetz vom 23. Juni 1950 (BGBl. I S. 226) nahezu wortgleich.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Wer heiraten durfte - und wer nicht

  • Seite 2:

    Eheschließung vom Rang eines Verwaltungsakts?

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Hochzeit im und nach dem zweiten Weltkrieg: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25821 (abgerufen am: 14.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Familienrecht
    • Ehe
    • Rechtsgeschichte
Kristallkugel und andere Dinge, die ein:e Wahrsager:in so braucht 12.04.2026
Esoterik

Wahrsagerei in der Rechtsgeschichte:

Als der Blick in die Kri­s­tall­kugel strafbar war

Zwar macht sich sogar die amtliche Statistik womöglich über Hellseherei lustig. Doch ist sie noch freundlich im Vergleich zum juristischen Urteil über esoterische Künste. Das zeigt eine Auswahl zum Verhältnis von Justiz und Wahrsagerei.

Artikel lesen
Eine Menschenmenge beobachtet den Mauerbau, während Soldaten präsent sind. Ein prägender Moment der deutschen Teilungsgeschichte. 05.04.2026
Feuilleton

UN-Gedenktage, DDR-Flüchtlinge und BRD-Richter:

Hin und wieder ans Gewissen denken

Die Vereinten Nationen haben den 5. April zum "Internationalen Tag des Gewissens" erklärt. Derartige Gedenktage lassen sich leicht kritisieren. Gerade das deutsche Recht verweist jedoch häufiger als man denkt auf diese psychische Instanz.

Artikel lesen
Ein Mitarbeiter platziert am 15.04.2015 in Bonn im Haus der Geschichte den Schabowski-Zettel. 24.03.2026
Rechtsgeschichte

Stiftung nimmt Revision zum BVerwG zurück:

Haus der Geschichte nennt Ver­käufer des Scha­bowski-Zet­tels

Wer verkaufte den legendären Schabowski-Zettel zur Maueröffnung für 25.000 Euro? Lange weigerte sich das Haus der Geschichte, den Namen zu nennen. Jetzt nimmt die Stiftung ihre Revision gegen die letzte OVG-Entscheidung zurück.

Artikel lesen
Herbert Wehner (SPD) am Redepult 22.03.2026
Beleidigung

Verbalinjurien in der Rechtsgeschichte:

Schöner Schimpfen, wenn man schon (selber) arbeiten muss

Ohne erkennbar tieferen Sinn wurde der 22. März in den USA zum "Tag des Faulenzens" erklärt. In Deutschland darf derlei ohnehin nie populär werden. Gedenken wir lieber der vielen Möglichkeiten, über fehlende Arbeitsfreude zu schimpfen.

Artikel lesen
Auf einer Protestveranstaltung fordern Demonstranten die Enteignung der früheren deutschen Fürsten ohne Entschädigung. (Aufnahmedatum: 01.01.1926-31.12.1926) 15.03.2026
Rechtsgeschichte

Entschädigungslose Enteignung zugunsten der Armen?:

Fürsten, Förster & Mätressen

Im Jahr 1926 trat der politische Kampf um Vermögenswerte, die bis 1918 den deutschen Fürsten zugestanden hatten, in eine heiße Phase. Anfang März 1926 wurden erfolgreich Unterschriften für die Volksinitiative über ihre Enteignung gesammelt.

Artikel lesen
Überreichung der Ernennungsurkunde und der Vereidigung der 24 Richter des Bundesverfassungsgerichts in der Villa Hammerschmidt in Bonn. 08.03.2026
Gleichberechtigung

Erna Scheffler, ihr Lebenswerk und das Familienrecht der Gegenwart:

Die deut­sche Ruth Bader Gins­burg?

Als erste Richterin am BVerfG prägte Erna Scheffler maßgeblich das Familienrecht. Dank ihr haben Männer in Familienfragen nicht mehr das letzte Wort. Das Machtgefälle im Recht zugunsten von Männern spüren Frauen aber auch heute noch.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Brüs­sel

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz, Frank­furt am Main

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Stutt­gart

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Li­ti­ga­ti­on

ADVANT Beiten, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Der "neue" § 15b InsO: Geschäftsleiterhaftung, Massesicherung, Insolvenzreifeprüfung

21.04.2026

Next Level KYC – AML-Paket, eIDAS 2.0 und EUDI-Wallet im Zusammenspiel

21.04.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles Steuerrecht 2026

21.04.2026

Update zur Testamentsgestaltung – Grundlagen

21.04.2026

Nießbrauchs- & Wohnungsrechte aus zivil- pflichtteils- grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

21.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH