Dass Prominenz ihre Schattenseiten hat, ist selbst Menschen mit wenig Interesse an Stars und Sternchen bewusst. Wenn der Gang über den Roten Teppich geradewegs in die Gosse führt, Fans zu Stalkern und Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten werden, springt der Berliner Medienanwalt Dr. Christian Schertz seiner prominenten Klientel zur Seite. LTO gewährte der Medien-Profi Einblicke.
Christian Schertz bemüht sich um Sachlichkeit. Für Glamour ist im Leben des 44-jährigen Anwalts weniger Platz, als man denken mag - auch nicht für falsche Moral. Im hochlukrativen Kreislauf von Prominenz und Vermarktung, von strahlender Vorderseite und matter Kehrseite des Ruhmes, ist der Spross eines alten Berliner Juristenclans ein entscheidender Part. LTO traf den Top-Juristen – zu dessen Mandanten DFB-Chef Theo Zwanziger, Oliver Bierhoff, Hannelore Elsner oder Maria Furtwängler zählen - in seiner Berliner Kanzlei am Kurfürstendamm.
LTO: Herr Dr. Schertz, laut einem Beschluss des OLG in Dresden muss sich die Oberbürgermeisterin der Stadt gefallen lassen, nackt auf einem als Satire deklarierten Gemälde zu erscheinen. Ihre Nacktheit wurde als Allegorie auf ihre Unfähigkeit ausgelegt, Dresden den Status als Weltkulturerbe zu erhalten. Gehen Sie mit dieser Entscheidung konform?
Schertz: Satire darf sicher mehr als normale Wort- und Bildberichterstattung. Da kommt zur Pressefreiheit noch die Kunstfreiheit hinzu, die noch mehr darf. Dieser Fall liegt aber sehr auf der Kippe. Ich bin der Auffassung, dass es unzulässig ist. Die nackte Darstellung eines Menschen ist immer ein sehr großer Eingriff in dessen Intimsphäre und bedarf schon eines hohen Gutes, was dem gegenübersteht.
LTO: Der "Bunten" wurde unlängst zur Last gelegt, mit äußerst fragwürdigen Methoden Politiker ausspioniert zu haben. Rechtfertigt ein öffentliches Interesse derartiges Vorgehen?
Schertz: Keinesfalls. Prominente haben denselben Schutz verdient, wie alle anderen Menschen. So wie im Strafrecht der Volkszorn kein gutes Korrektiv ist, ist auf meinem Gebiet die Sensationsgier des Einzelnen nicht das richtige Kriterium. Wenn jemand ein begnadeter Musiker, Schauspieler oder Künstler ist, muss er noch lange nicht dulden, dass man seine private Lebenssituation abbildet, wenn er sie selber nicht zum Gegenstand der Öffentlichkeit gemacht hat.
"In der Berichterstattung ist es zu Verrohungen gekommen"
LTO: Wie beurteilen Sie – rein rechtlich betrachtet – die Entwicklung des Medienrechts, speziell den Schutz des Persönlichkeitsrechts in den letzten Jahren?
Schertz: Bei den Berichterstattungen in den letzten Jahren ist es immer mehr zu Verrohungen gekommen. Das hat von den Gerichten und vom Gesetzgeber zu einer Tendenz geführt, die ungehinderte Berichterstattung einzuschränken. Zu nennen ist die Straßburg-Entscheidung, die durch den Fall Caroline von Hannover relevant wurde. Der Kollege Prinz (Anmerkung: der Hamburger Medienanwalt Dr. Matthias Prinz) hat am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt, dass eine Rechtsprechung, die die Fotos von Prinzessin Caroline beim Einkaufen für zulässig hält, gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Solche "Abschüsse" müssen künftig einen ausreichenden Informationswert haben, der derartige Eingriffe in die Lebensqualität eines Menschen rechtfertigt.
LTO: Ist der Anspruch auf das "Recht am eigenen Bild" in Zeiten von Leser-Reportern mit Handykameras, Facebook und Internet überhaupt noch gegeben?
Schertz: Durch die technische Entwicklung von Internet und Fotohandys hat es eine gewisse Dynamisierung und Verrohung beim "Abschuss" von Menschen gegeben, die nachhaltigere, rechtliche Schritte erforderlich macht. Grundsätzlich muss es niemand dulden, öffentlich stattzufinden, wenn er das nicht will. Es gibt natürlich Ausnahmen, bei Personen der Zeitgeschichte.
LTO: Nun wissen wir inzwischen allerdings, dass es schwer ist aus dem Netz herauszukommen, wenn man sich erst einmal in ihm verfangen hat...
Schertz: Genau. Bei uns melden sich oft Mandanten, die sich gegen bestimmte Behauptungen zu Wehr setzen wollen, die im Netz stehen. Da geht es um Privates, Intimes, Fehlverhalten oder lange zurückliegende Straftaten, nicht selten aber auch völlig bodenlose Unwahrheiten. Da muss man das Internet rückwirkend von solchen Dingen befreien, was sehr aufwendig ist. Problematisch wird es, wenn Leute sich jahrelang nicht wehren. Dann wird es schwierig eine Art presserechtliche Kosmetik vorzunehmen und das Internet davon freizukriegen.
"Mit aller Macht in Medien - das geht gar nicht"
LTO: Wie schwierig ist es für Sie, Menschen zu verteidigen, die dem Biest Boulevard-Presse immer wieder Zucker geben?
Schertz: Manche Leute drängen mit aller Macht in die Medien, inszenieren Paparazzi-Fotos oder stellen bereitwillig ihre Privatsphäre zur Verfügung...
LTO: ... der sogenannte "Tatjana Gsell und Foffi"-Effekt...
Schertz: ... ja, genau – und das geht gar nicht! Ich habe massiv Probleme damit, wenn Mandanten sich widersprüchlich verhalten und verstehe dann auch eine Verärgerung der Presse. Man kann nicht Anwälte losschicken und gleichzeitig eine Homestory machen. Das mediale Eigenverhalten bestimmt den Rechtsschutz, will sagen: derjenige, der die Tür aufmacht, kriegt sie schwer wieder zu. Ich rate meinen Klienten aus der A-Liga Schauspiel, Sport und Politik immer: macht euren Job, aber lasst die private Tür verschlossen! Das hat nichts mit Jura zu tun, sondern mit allgemeinem Menschen- und Medienverstand.
LTO: Gibt es Situationen, in denen Sie durch die Decke gehen?
Schertz: (lacht) Meine Generation hat in den 80er Jahren gegen die Volkszählung demonstriert, um uns gegen die Auswertung unserer Daten zu schützen. Und die junge Leute stellen heute alle ihre Daten freiwillig ins Netz, nicht wissend, dass die weltweit jederzeit abrufbar sind. Da werde ich zum Angry Old Man! Alle Sperren sind Mumpitz. Letztlich kommen die, die es wollen, immer an alle Daten heran.
Facebook & Co? "Da werde ich zum Angry Old Man"
LTO: Aber ein bisschen Gläsernsein gehört doch zum Lifestyle 2010 dazu...
Schertz: Wunderbar, wenn alles glatt läuft. Wir hatten aber Fälle, wo junge Leute umgekommen sind, die ihre Daten und Bilder zuvor in soziale Netzwerke gestellt hatten, deren sich dann die Presse bedient hat. Unwissentlich habe diese jungen Leute damit faktische Möglichkeiten geschaffen, auf ihre Informationen zurückzugreifen. Wir haben die Eltern vertreten und glauben Sie mir – die Verbreitung ihrer Bilder als Opfer eines Schulmassakers war ganz sicher nicht im Sinne der jungen Leute, als sie ihre Privatfotos ins Netz gestellt haben.
LTO: Nehmen Sie als Mensch Anteil an der Bloßstellung Ihrer Mandanten?
Schertz: Ich sehe mich immer wie einen Unfallchirurgen, der seine Emotionen im Interesse aller Beteiligten aus dem Job heraushalten sollte. Manche Fälle sind brutal, aber es nützt meinen Mandanten nichts, wenn ich daneben stehe und heule und nicht so funktioniere, wie man es von mir erwartet.
LTO: Gab es Momente, wo das misslungen ist?
Schertz: Als ich letztes Jahr Nadja Benaissa von den "No Angels" vertreten habe, ist es mir nicht gelungen, ihre HIV-Erkrankungen aus den Medien zu halten. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, selbst Presseerklärungen herausgeben zu müssen. Diese Verkettung von Umständen hat zu einem medialen Tsunami geführt, den meine Mandantin zwei grausame Wochen lang ertragen musste. Das hatte die Qualität einer mittelalterlichen Hexenjagd. Das wünsche ich keinem.
Gil Eilin Jung, Prominenten-Anwalt Christian Schertz: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/575 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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