Druckversion
Montag, 12.10.2026, 21:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/prominenten-anwalt-christian-schertz-ich-halte-emotionen-aus-dem-job-wie-ein-unfallchirurg
Fenster schließen
Artikel drucken
575

Prominenten-Anwalt Christian Schertz: "Ich halte Emotionen aus dem Job wie ein Unfallchirurg"

Gil Eilin Jung

22.05.2010

Christian Schertz

Dass Prominenz ihre Schattenseiten hat, ist selbst Menschen mit wenig Interesse an Stars und Sternchen bewusst. Wenn der Gang über den Roten Teppich geradewegs in die Gosse führt, Fans zu Stalkern und Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten werden, springt der Berliner Medienanwalt Dr. Christian Schertz seiner prominenten Klientel zur Seite. LTO gewährte der Medien-Profi Einblicke.

Anzeige

Christian Schertz bemüht sich um Sachlichkeit. Für Glamour ist im Leben des 44-jährigen Anwalts weniger Platz, als man denken mag - auch nicht für falsche Moral. Im hochlukrativen Kreislauf von Prominenz und Vermarktung, von strahlender Vorderseite und matter Kehrseite des Ruhmes, ist der Spross eines alten Berliner Juristenclans ein entscheidender Part.  LTO traf den Top-Juristen – zu dessen Mandanten DFB-Chef Theo Zwanziger, Oliver Bierhoff, Hannelore Elsner oder Maria Furtwängler zählen - in seiner Berliner Kanzlei am Kurfürstendamm.

LTO: Herr Dr. Schertz, laut einem Beschluss des OLG in Dresden muss sich die Oberbürgermeisterin der Stadt gefallen lassen, nackt auf einem als Satire deklarierten Gemälde zu erscheinen. Ihre Nacktheit wurde als Allegorie auf ihre Unfähigkeit ausgelegt, Dresden den Status als Weltkulturerbe zu erhalten. Gehen Sie mit dieser Entscheidung konform?

Schertz: Satire darf sicher mehr als normale Wort- und Bildberichterstattung. Da kommt zur Pressefreiheit noch die Kunstfreiheit hinzu, die noch mehr darf. Dieser Fall liegt aber sehr auf der Kippe. Ich bin der Auffassung, dass es unzulässig ist. Die nackte Darstellung eines Menschen ist immer ein sehr großer Eingriff in dessen Intimsphäre und bedarf schon eines hohen Gutes, was dem gegenübersteht.

LTO: Der "Bunten" wurde unlängst zur Last gelegt, mit äußerst fragwürdigen Methoden Politiker ausspioniert zu haben. Rechtfertigt ein öffentliches Interesse derartiges Vorgehen?

Schertz: Keinesfalls. Prominente haben denselben Schutz verdient, wie alle anderen Menschen. So wie im Strafrecht der Volkszorn kein gutes Korrektiv ist, ist auf meinem Gebiet die Sensationsgier des Einzelnen nicht das richtige Kriterium. Wenn jemand ein begnadeter Musiker, Schauspieler oder Künstler ist, muss er noch lange nicht dulden, dass man seine private Lebenssituation abbildet, wenn er sie selber nicht zum Gegenstand der Öffentlichkeit gemacht hat.

"In der Berichterstattung ist es zu Verrohungen gekommen"

LTO: Wie beurteilen Sie – rein rechtlich betrachtet – die Entwicklung des Medienrechts, speziell den Schutz des Persönlichkeitsrechts in den letzten Jahren?

Schertz: Bei den Berichterstattungen in den letzten Jahren ist es immer mehr zu Verrohungen gekommen. Das hat von den Gerichten und vom Gesetzgeber zu einer Tendenz geführt, die ungehinderte Berichterstattung einzuschränken. Zu nennen ist die Straßburg-Entscheidung, die durch den Fall Caroline von Hannover relevant wurde. Der Kollege Prinz (Anmerkung: der Hamburger Medienanwalt Dr. Matthias Prinz) hat am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt, dass eine Rechtsprechung, die die Fotos von Prinzessin Caroline beim Einkaufen für zulässig hält, gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Solche "Abschüsse" müssen künftig einen ausreichenden Informationswert haben, der derartige Eingriffe in die Lebensqualität eines Menschen rechtfertigt.

LTO: Ist der Anspruch auf das "Recht am eigenen Bild" in Zeiten von Leser-Reportern mit Handykameras, Facebook und Internet überhaupt noch gegeben?

Schertz: Durch die technische Entwicklung von Internet und Fotohandys hat es eine gewisse Dynamisierung und Verrohung beim "Abschuss" von Menschen gegeben, die nachhaltigere, rechtliche Schritte erforderlich macht. Grundsätzlich muss es niemand dulden, öffentlich stattzufinden, wenn er das nicht will. Es gibt natürlich Ausnahmen, bei Personen der Zeitgeschichte.

LTO: Nun wissen wir inzwischen allerdings, dass es schwer ist aus dem Netz herauszukommen, wenn man sich erst einmal in ihm verfangen hat...

Schertz: Genau. Bei uns melden sich oft Mandanten, die sich gegen bestimmte Behauptungen zu Wehr setzen wollen, die im Netz stehen. Da geht es um Privates, Intimes, Fehlverhalten oder lange zurückliegende Straftaten, nicht selten aber auch völlig bodenlose Unwahrheiten. Da muss man das Internet rückwirkend von solchen Dingen befreien, was sehr aufwendig ist. Problematisch wird es, wenn Leute sich jahrelang nicht wehren. Dann wird es schwierig eine Art presserechtliche Kosmetik vorzunehmen und das Internet davon freizukriegen.

"Mit aller Macht in Medien - das geht gar nicht"

LTO: Wie schwierig ist es für Sie, Menschen zu verteidigen, die dem Biest Boulevard-Presse immer wieder Zucker geben?

Schertz: Manche Leute drängen mit aller Macht in die Medien, inszenieren Paparazzi-Fotos oder stellen bereitwillig ihre Privatsphäre zur Verfügung...

LTO: ... der sogenannte "Tatjana Gsell und Foffi"-Effekt...

Schertz: ... ja, genau – und das geht gar nicht! Ich habe massiv Probleme damit, wenn Mandanten sich widersprüchlich verhalten und verstehe dann auch eine Verärgerung der Presse. Man kann nicht Anwälte losschicken und gleichzeitig eine Homestory machen. Das mediale Eigenverhalten bestimmt den Rechtsschutz, will sagen: derjenige, der die Tür aufmacht, kriegt sie schwer wieder zu. Ich rate meinen Klienten aus der A-Liga Schauspiel, Sport und Politik immer: macht euren Job, aber lasst die private Tür verschlossen! Das hat nichts mit Jura zu tun, sondern mit allgemeinem Menschen- und Medienverstand.

LTO: Gibt es Situationen, in denen Sie durch die Decke gehen?

Schertz: (lacht) Meine Generation hat in den 80er Jahren gegen die Volkszählung demonstriert, um uns gegen die Auswertung unserer Daten zu schützen. Und die junge Leute stellen heute alle ihre Daten freiwillig ins Netz, nicht wissend, dass die weltweit jederzeit abrufbar sind. Da werde ich zum Angry Old Man! Alle Sperren sind Mumpitz. Letztlich kommen die, die es wollen, immer an alle Daten heran.

Anzeige

Facebook & Co? "Da werde ich zum Angry Old Man"

LTO: Aber ein bisschen Gläsernsein gehört doch zum Lifestyle 2010 dazu...

Schertz: Wunderbar, wenn alles glatt läuft. Wir hatten aber Fälle, wo junge Leute umgekommen sind, die ihre Daten und Bilder zuvor in soziale Netzwerke gestellt hatten, deren sich dann die Presse bedient hat. Unwissentlich habe diese jungen Leute damit faktische Möglichkeiten geschaffen, auf ihre Informationen zurückzugreifen. Wir haben die Eltern vertreten und glauben Sie mir – die Verbreitung ihrer Bilder als Opfer eines Schulmassakers war ganz sicher nicht im Sinne der jungen Leute, als sie ihre Privatfotos ins Netz gestellt haben.

LTO: Nehmen Sie als Mensch Anteil an der Bloßstellung Ihrer Mandanten?

Schertz: Ich sehe mich immer wie einen Unfallchirurgen, der seine Emotionen im Interesse aller Beteiligten aus dem Job heraushalten sollte. Manche Fälle sind brutal, aber es nützt meinen Mandanten nichts, wenn ich daneben stehe und heule und nicht so funktioniere, wie man es von mir erwartet.

LTO: Gab es Momente, wo das misslungen ist?

Schertz: Als ich letztes Jahr Nadja Benaissa von den "No Angels" vertreten habe, ist es mir nicht gelungen, ihre HIV-Erkrankungen aus den Medien zu halten. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, selbst Presseerklärungen herausgeben zu müssen. Diese Verkettung von Umständen hat zu einem medialen Tsunami geführt, den meine Mandantin zwei grausame Wochen lang ertragen musste. Das hatte die Qualität einer mittelalterlichen Hexenjagd. Das wünsche ich keinem.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gil Eilin Jung, Prominenten-Anwalt Christian Schertz: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/575 (abgerufen am: 12.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Medien
    • Prominente
Fassade des Helmut-Schmdt-Hauses in Hamburg, dem Gebäude der Zeit-Redaktion 12.10.2026
Christina Block

LG lässt im Block-Prozess Podcast-Aufnahmen sicherstellen:

Gericht erlässt Durch­su­chungs­be­schluss gegen Zeit-Redak­tion

Mit Durchsuchungsbeschlüssen für Redaktion und Wohnung einer Journalistin erreicht das LG Hamburg schließlich Material eines Zeit-Podcast sicherzustellen. Geht das verfassungsrechtlich? Der Verlag sieht einen Angriff auf die Pressefreiheit. 

Artikel lesen
Bildschirm mit der Webseite YouPorn, der Nutzer muss sein Alter bestätigen, um fortzufahren. 09.10.2026
Pornografie

Keine Sperren von YouPorn und Pornhub:

Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz bestä­tigt

Pornoseiten dürften eigentlich nicht ohne Altersverifikation abrufbar sein. Doch die Betreiber ignorieren das oft. Deutsche Landesmedienanstalten sind dagegen weitgehend machtlos, bestätigt nun das OVG NRW.

Artikel lesen
Wolfgang Janisch 09.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Wolf­gang Janisch

"Es ist eine Geschichte des Versagens der politischen Institutionen", sagt Wolfgang Janisch zum Umgang mit einem AfD-Verbotsantrag. Der Journalist hadert mit medialem Politik-Bashing und verrät, welchen Paragrafen er für verzichtbar hält.

Artikel lesen
Christina Block steht im Gerichtssaal. Im Hintergrund sind die Richter:innen zu sehen 07.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 81:

Ein Tag, den es nicht gebraucht hätte

Nach über 80 Verhandlungstagen hätte man sich den 81. wohl sparen können: Kaum eine halbe Stunde geht er, Beweisprogramm gibt es keins. Für Unruhe sorgen Entwicklungen bei den IT-Asservaten – und die Verhaftung von Ex-BND-Chef Hanning.

Artikel lesen
Helene Fischer tritt bei einem Konzert auf 06.10.2026
Prominente

BGH betont Pressefreiheit:

Helene Fischer geht auch gegen Papa­razzo leer aus

Der Schlagerstar kann vor dem BGH nicht gewinnen: Nachdem Helene Fischer von diversen Medien, die Fotos von ihr mit Baby veröffentlicht hatten, keine Entschädigung bekam, geht sie nun auch im Streit mit dem Fotografen der Bilder leer aus.

Artikel lesen
Stephan Hensel (r), Ex-Mann von C. Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, sitzt im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht neben Philip von der Meden, Verteidiger von Hensel. 06.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 80:

"Per­ver­tie­rung des deut­schen Rechts"

Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d), Em­p­loy­ment / Ar­beits­recht

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) im Ar­beits­recht (Voll­zeit)

McDermott Will & Schulte, Frank­furt am Main

Logo von M A R X ∙ S I E B E R T Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Recht­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) im Im­mo­bi­li­en­recht

M A R X ∙ S I E B E R T Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ham­burg

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Ar­beits­recht (Voll­zeit)

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

CMS, Ham­burg

Logo von Freshfields
Smart Chal­len­ge – Früh­jahr­s­prak­ti­kum­s­pro­gramm 2027

Freshfields, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

20.10.2026

Das Vermächtnis als Gestaltungsmittel

19.10.2026

Rechtsschutzversicherung: Das Wichtigste für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht

19.10.2026

Update Personengesellschaftsrecht nach dem MoPeG

19.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH