Druckversion
Donnerstag, 15.10.2026, 22:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/bverfg-lebenslange-freiheitsstrafe-gnade-recht-abschaffung
Fenster schließen
Artikel drucken
24035

Metaphysik: Zeit für die Abschaf­fung des Gna­den­rechts

von Martin Rath

20.08.2017

Gnade (Symbol)

© Brian Jackson - stock.adobe.com

Das Bundesverfassungsgericht grenzte 1977 nicht nur die lebenslange Freiheitsstrafe ein, es reduzierte zugleich die Bedeutung der Gnade. Ob es Zeit ist, das Gnadenrecht abzuschaffen, könnte eine Testfrage zur Qualität der Justiz werden.

Anzeige

Die ganz große Zeit der Gnade war bereits vorüber, als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ihr in Deutschland den prominentesten Gegenstand weitgehend aus den Händen nahm: die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Dem berühmten Urteil vom 21. Juni 1977, in dessen Konsequenz den Gerichten die Aufgabe zugewiesen wurde, die Vollstreckungszeit zu prüfen, ging eine ausführliche Diskussion voraus, wie es mit dem bisher zentralen Ausweg aus lebenslanger Haft bestellt war (Az. 1 BvL 14/76).

Wenig zufrieden zeigte sich das Gericht mit statistischen Daten zum Status quo der Jahre 1945 bis 1975: "Aufgrund der Begnadigungspraxis in dem genannten Zeitraum haben sich bis zur gnadenweisen Entlassung nur wenige Gefangene, nämlich 48, weniger als 10 Jahre und auch nur wenige, nämlich 27, mehr als 30 Jahre ihrer Strafe verbüßen müssen. Der größte Teil der Begnadigungen erfolgte zwischen dem 15. und dem 25. Haftjahr. Die durchschnittliche Verbüßungsdauer liegt bei etwa 20 Jahren."

Die "Verrechtlichung der Entlassungspraxis" hatte den naheliegenden Effekt, dass sich die Gnadenherren seither zurückhalten und den Gerichten bei den Verbüßungszeiten lebenslang Verurteilter – vor Ablauf der gesetzlich geregelten Prüfung nach 15 Jahren – kaum mehr vorgreifen.

Um seines prominentesten Anwendungsfalls beraubt, kommt das Gnadenrecht heute zum Einsatz, indem ganz unspektakulär und ausnahmsweise Geld- und zeitige Haftstrafen erlassen werden oder ein Führerscheinverlust zu über jedes Maß hinausgehender Unbilligkeit führen könnte.

Die große Zeit der Gnade

Ihre ganz großen Auftritte auf der Bühne des Rechts mag die Gnade zwar im "Theater des Schreckens", also dem Strafrecht, haben; eine wirklich beeindruckende Rolle spielte sie aber anderenorts: als Billigkeit oder "Equity" im Zivilrecht, insbesondere der angelsächsischen Welt.

Im alten England des reifen Mittelalters standen sich vor allem zwei Systeme juristischer Arbeit gegenüber: Vor Ort entschieden Gerichte auf der Grundlage des Common Law, das heißt in einem an magische Rituale erinnernden, stark formalisierten Prozess, in dem es allein auf die Verwendung der richtigen Klageformel ("writ") und mehr oder weniger starr vorgegebene Beweismittel ankam.

Wo sich Richter so den Vernunftgebrauch selbst verbieten, entstehen gerne ungerechte Urteile. Als Ausweg bot es sich im früh zentralisierten England an, sich mit der Bitte um Gnade an den König zu wenden. Aus der königlichen Entscheidungspraxis in diesen Gnadenersuchen entstand mit der "Equity" die zweite Hauptquelle des angelsächsischen Rechts, verstetigt durch eigene Spruchkörper und die Begründung der Entscheidungen.

Gnade - eine "schlüpfrige" Kompetenz

In den frühmodernen Rechtsordnungen des europäischen Kontinents war das Urteil der Gerichte etwas weniger förmlich starr als im System der englischen "writs" – entsprechend wurde hier die Durchbrechung des formalen, für jeden gleichen Rechts im Wege der Gnade als noch deutlichere Provokation wahrgenommen als auf der abseitigen Insel. Immanuel Kant (1724–1804), den wir lieber zitieren, wenn es um die Menschenwürde geht, formulierte etwa zur Gnade:

"Das Begnadigungsrecht (ius aggritiandi) für den Verbrecher, entweder der Milderung oder gänzlichen Erlassung der Strafe, ist wohl unter allen Rechten des Souveräns das schlüpfrigste, um den Glanz seiner Hoheit zu beweisen und dadurch doch im hohen Grade unrecht zu thun."

Während es dem alten Ostpreußen Kant nicht schmeckte, dass die Härte der Strafe, in der sich der Unwert der Tat spiegeln sollte, in der Gnade ein Milderungsmittel fand, meinte der aufgeklärte italienische Beamte und Aufklärer Cesare Beccaria (1738–1794) in seinem berühmten Werk "Von Verbrechen und Strafen":

"Glücklich wäre das Volk, bey welchem man die Begnadigung mehr für etwas unheilsames, als lobenswürdiges ansehen müßte. Die Mildigkeit, welche zuweilen bey einem Regenten jene Eigenschaften ersetzen muß, welche ihm abgehen, die Pflichten des Thrones zu erfüllen, sollte aus einer vollkommenen Verfassung verbannet seyn; in einer solchen nehmlich, wo die Strafen, wie sie seyn müssen, milder und die peinlichen Gesetze untadelhafter wären."

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Hat die Gnade ausgedient?

  • Seite 2:

    Die maximale Schlüpfrigkeit der Gnade

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Metaphysik: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24035 (abgerufen am: 15.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Haft
    • Rechtsgeschichte
Eine Kuh schaut aus einem Stallfenster 11.10.2026
Rechtsgeschichte

Staatlicher Zugriff auf Kuh und Schwein:

Was den Bauern Recht war, gefiel den Baronen gar nicht

Der Staat griff im 20. Jahrhundert wiederholt tief in die Eigentumsverhältnisse der Deutschen ein. Während es beim Grundeigentum skandalisiert wird, ertrugen die Landwirte den Zugriff aufs Vieh zähneknirschend oder hinterlistig.
 

Artikel lesen
Ein vergrabener 500 Euro Schein 08.10.2026
Bewährung

OLG Frankfurt sieht negative Legalprognose:

Wer seine Mil­lionen-Beute nicht preis­gibt, bleibt in Haft

Wo sind die 2,3 Millionen Euro? Wegen 458 Betrugsfällen wurde ein Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil er den Behörden nicht verrät, wo die Beute ist, muss er die Strafe vollständig absitzen.

Artikel lesen
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). 05.10.2026
Asyl

BGH zu rechtswidriger Überstellungshaft:

Meh­rere Asy­l­an­träge sind keine aus­drück­liche Fluchtan­kün­di­gung

Ein Staatenloser kam in Haft, weil er zuvor in anderen EU-Ländern Asyl gesucht hatte: Fluchtgefahr, so das Landgericht. Diese Annahme, die nur auf dem Verhalten des Mannes beruhte, lässt der BGH aber ohne ausdrückliche Erklärung nicht gelten.

Artikel lesen
Gefängnis Berlin Moabit mit Stacheldraht und Gitterfenstern 21.09.2026
Strafvollzug

Strafvollzug im Ausland am Beispiel von Schweden und Estland:

Wenn im Gefängnis kein Platz ist

Schweden bringt seine Strafgefangenen inzwischen in Estland unter. Wäre derartiges auch für Deutschland denkbar, wenn die Justizvollzugsanstalten an ihre Grenzen kommen? Jonathan Eggen und Lorenz Bode haben die Rechtslage untersucht.

Artikel lesen
Alter Briefkasten, aus Metall, der Bundespost, mit Posthorn. 13.09.2026
Post

Briefzustellung auf eigene Faust?:

Post­mo­nopol, mit harten Ban­dagen erkämpft

Die Umbenennung der Post in "DHL" wurde ohne viel Aufsehen vollzogen. Das wundert nicht nur mit Blick auf historische Kämpfe um die Post. Der Streit, wie eine demokratische Republik ihre Massenmedien organisieren will, ist noch zu führen.

Artikel lesen
Carsten Brosda (SPD), Senator für Kultur und Medien, spricht während der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. 06.09.2026
Rechtsgeschichte

Abgeordnetenrechte:

Vom Charme des bei­nahe impe­ra­tiven Man­dats

Ist die Abhängigkeit der Abgeordneten von ihren Parteien ein Problem oder zwingende Konsequenz der modernen Demokratie und ihres Wahlrechts? Ein gewitzter Jurist aus Hamburg fand 1926 eine schmerzhaft realistische Antwort.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Es­sen

Logo von McDermott Will & Schulte
Mc­Der­mott-Pioneers-Sti­pen­di­um (m/w/d) - CLASS OF 2027

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Köln

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
HLC Next­Gen – In­sight and Im­pact: Prak­ti­kan­ten­pro­gramm Früh­jahr 2027

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
HLC Next­Gen – In­sight and Im­pact: Prak­ti­kan­ten­pro­gramm Früh­jahr 2027

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) Pri­va­te Equi­ty

McDermott Will & Schulte, Frank­furt am Main

Logo von McDermott Will & Schulte
Le­gal Spring 2027 – Das Prak­ti­kan­ten­pro­gramm

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Bie­le­feld

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
GNotKG – Ehe- und güterrechtliche Verfahrenswerte sowie Scheidungsfolgevereinbarungen ermitteln

22.10.2026

Logo von Noerr
Negotiation Masterclass

05.11.2026, München

9. Symposium Kapitalmarktrecht

22.10.2026, Frankfurt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Aktuelle Änderungen des Mietrechts und des Heizungsgesetzes

22.10.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/ online

23.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH