Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus wegen des Verdachts der Untreue wurde eingestellt. Außerdem in der Presseschau: Thomas Fischer bezieht Stellung zu Inhalt und Anspruch der Juristenausbildung, das Bundeskabinett bringt Asylrechtsverbesserungen auf den Weg, die Rechtmäßigkeit von Schiedsgerichtsverfahren wird unterschiedlich beurteilt und eine Geschichte über Liebesglück hinter Gittern.
Thema des Tages
StA Stuttgart – Einstellung gegen Mappus: Das Ermittlungsverfahren gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wurde am Mittwoch durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart eingestellt. Der Verdacht der Untreue habe sich nicht bestätigt. Dem Ex-Regierungschef wurde vorgeworfen, beim Rückkauf von EnBW-Aktien im Jahr 2010 zu viel gezahlt zu haben, weswegen die Landeskasse einen Vermögensnachteil erlitten habe. Mappus habe diesbezüglich zwar eine Vermögensbetreuungspflicht verletzt, Vorsatz liege jedoch nicht vor. Ebenso werden die Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Willi Stächele (CDU) und den damaligen Staatsminister Helmut Rau (CDU) eingestellt. Darüber berichten die SZ (Max Hägler/Josef Kelnberger) und das Handelsblatt (Jürgen Flauger).
Heribert Prantl (SZ) befürwortet die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Mappus. Er ist der Ansicht, dass der Ex-Ministerpräsident durch seine Abwahl auf dem demokratischen Weg genug bestraft sei. Das Strafrecht dagegen tauge nicht als Maßstab für fehlerhaftes Regierungshandeln. Wenn jeder Spitzenpolitiker bei Fehlern damit rechnen müsste, mit seiner Freiheit zu büßen, ließen sich künftig nur noch "Hasardeure oder Idioten" für solche Ämter finden, meint Prantl.
Jürgen Flauger (Handelsblatt) betont in seinem Kommentar, dass allein die strafrechtliche Verantwortung verneint worden ist. Er sieht das Geschäft als ordnungspolitischen Sündenfall an und unterstreicht, dass der baden-württembergische Staatsgerichtshof das Vorgehen Mappus' wegen der unzureichenden Einbindung des Landtages als verfassungswidrig ansieht. Flauger wirft dem Ex-Ministerpräsidenten vor, wegen der bevorstehenden Landtagswahl zu voreilig agiert zu haben. Zwar trage er nicht alleine die Schuld an den Vermögensverlusten, aber man dürfe seine erhebliche politische Verantwortung für dieses skandalöse Geschäft nicht vergessen.
Rechtspolitik
TTIP/Ceta – Schiedsgerichtsverfahren: Für Die Zeit schreibt Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano eine rechtliche Beurteilung zu Schiedsgerichtsverfahren und Investitionsschutz in TTIP und Ceta. Er bemängelt, dass eine öffentliche Auseinandersetzung mit der rechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben bisher kaum erfolgt sei. Einen Verstoß gegen Unionsrecht sieht er beispielsweise darin, dass Schiedsgerichte nach derzeitigem Stand weder berechtigt, noch verpflichtet sind, dem Europäischen Gerichtshof strittige Fragen vorzulegen. Der gegenüber bestehenden Schiedsgerichten weitergehende Vorschlag sei mit dem richterlichen Rechtsprechungsmonopol des Grundgesetzes unvereinbar und widerspreche in verschiedenen Punkten demokratischen Grundsätzen. Ebenso sei zu befürchten, die EU komme ihrer Schutzpflicht gegenüber Menschen- und Kollektivrechten nicht nach.
Die FAZ (Helene Bubrowski) bringt Argumente gegen die gängige Kritik des Schiedsgerichtsverfahrens vor. Unter anderem zeige die gängige Praxis im Zivilprozessrecht, dass Schiedsgerichte unter rechtsstaatlichen Grundsätzen funktionieren können. Ebenso wenig sei eine fehlende Kontrolle zu befürchten, denn deutsche Gerichte hätten die Kompetenz, Schiedssprüche aufzuheben. Diese gelte auch im Rahmen von internationalen Streitigkeiten, sofern das Schiedsgericht seinen Sitz in Deutschland hat. Entsprechende Regelungen gebe es auch in anderen EU-Staaten. Die Regelung zivilprozessrechtlicher Schiedsgerichte zeige auch, dass ein staatliches Rechtsprechungsmonopol nicht besteht.
Mautgesetz: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wird am heutigen Donnerstag seinen Gesetzentwurf zur Maut veröffentlichen, berichten die SZ (Daniela Kuhr), die FAZ (Manfred Schäfers) und das Handelsblatt (Daniel Delhaes). Die Neuregelung umfasst unter anderem, dass deutsche Autofahrer auf allen Autobahnen wie auch auf Bundesstraßen mautpflichtig werden. Ausländische hingegen zahlen nur für die Benutzung der Autobahnen. Deutsche Betroffene werden allerdings dadurch entlastet, dass der Betrag für die Vignette vollständig von der KfZ-Steuer abgezogen wird. Eine europarechtliche Diskriminierung durch die Neuregelung sei nicht gegeben. Dobrindt kommt mit dem neuen Entwurf Kritikern aus den eigenen Reihen entgegen.
Asylrecht: Das Bundeskabinett bringt mehrere Gesetzesänderungen auf den Weg, um für Asylbewerber mehr Bewegungsfreiraum und einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Asylsuchende dürfen sich künftig nach drei Monaten frei in der Bundesrepublik bewegen. Ebenso werden Beschränkungen bei der Arbeitssuche abgemildert. Beispielsweise sollen die Betroffenen Geld- statt Sachleistungen erhalten. Diese Reformen entspringen dem kürzlich geschlossenen Asylkompromiss. Dies meldet tagesschau.de.
Anti-Terror-Gesetze: Zeit.de (Till Schwarze) kritisiert die geplanten Anti-Terror-Gesetze von Heiko Maas (SPD). Die Bestrafung der Ausreise, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen, stehe rechtlich vor verschiedenen Problemen. Ein solches "Gesinnungsstrafrecht" sei verfassungsrechtlich bedenklich. Praktische Probleme stellten sich, da bereits das Erkennen potenzieller Terroristen schwierig sei. Eine terroristische Absicht sei nicht ohne Weiteres nachzuweisen. Die Formulierung "schwere Gewalttaten im Ausland" sei nicht präzise genug. Darunter könnten ebenso gewalttätige Aktionen fallen, die grundsätzlich unterstützt werden, wie beispielsweise kurdische Einsätze gegen den IS im Irak. Auch aufgrund von weiteren Kritikpunkten sei die Novellierung letztlich daher nicht notwendig.
Tarifeinheit: Am Dienstag präsentierte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kurz ihren Gesetzentwurf zur Tarifeinheit. Der taz (Pascal Beucker) liegt der bisher nicht veröffentlichte Referentenentwurf vor. Demnach soll durch den Ausschluss konkurrierender Tarifverträge die "Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie" gesichert werden. Ausgeschlossen werden Tarifverträge der kleineren Gewerkschaft, sofern sie sich in einem bestimmten Bereich inhaltlich mit dem Tarifvertrag der mitgliedstärkeren Gewerkschaft überschneiden. Der Artikel geht auf die befürchteten Konsequenzen der geplanten Neuregelung ein und stellt diese anhand des derzeitigen Bahnstreiks dar.
Bundeswehrreform: Das Bundeskabinett billigte heute die Reformvorschläge von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für die Bundeswehr. Das geplante Gesetz hat zum Ziel, die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Dies soll unter anderem durch einen Personalbindungszuschlag für Fachkräfte, den Teilzeitausbau und mehr Sold für freiwillige Wehrdienstleistende gewährleistet werden. Abgesehen davon soll auch ein neues Weißbuch für die Sicherheitspolitik entworfen werden. Die taz (Tobias Schulze) und zeit.de (Sybille Klormann) stellen die Reformvorschläge dar.
Bertold Kohler (FAZ) begrüßt die Reformbemühungen der Verteidigungsministerin, befürchtet jedoch Umsetzungsprobleme unter anderem wegen der Finanzierung.
Suizidhilfe: Die Zeit (Martin Spiewak) stellt ausführlich die Rechtslage und die Erfahrungen mit der Suizidhilfe im US-Bundesstaat Oregon dar. Das "Oregoner Modell" gilt als Vorbild für den Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU). Ärztlich assistierter Suizid wurde im US-Bundesstaat unter strengen Bedingungen durch das "Death-with-Dignity-Gesetz" im Jahr 1997 erlaubt. Das Gesetz habe sich bewährt. So beschreibt der Artikel viele positive Erfahrungen mit der Regelung und moniert, dass die erwarteten negativen Konsequenzen weitestgehend ausblieben.
Sexualstrafrechtsreform: Der Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel antwortet auf verfassungsblog.de auf die Stellungnahmen von Tatjana Hörnle und Thomas Fischer zur Reformbedürftigkeit des § 177 Strafgesetzbuch. Er wählt dafür einen rechtshistorischen Zugang über die Rechtsverletzungslehre Feuerbachs und wägt anhand dessen die Argumente beider Parteien ab.
Justiz
BGH zu Flugmeilen: Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines Reisenden zurückgewiesen, der mit seinen Flugmeilen das Ticket eines anderen bezahlt hatte. Dem Betroffenen wurde nach dem Verkauf der Meilen seine Teilnahme an dem Prämienprogramm für Vielflieger, "Miles & More", untersagt. Das Gericht entschied, dass es der Lufthansa frei stehe, entsprechendes Verhalten zu verbieten. Dies melden neben der LTO die FAZ (Joachim Jahn) und lawblog.de (Udo Vetter) .
BGH zu Verbraucherkrediten: Im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Verbraucherkrediten vom vergangenen Dienstag beantwortet die heutige SZ (Harald Freiberger) die praxisrelevanten Fragen – unter anderem, bis wann Bankkunden handeln müssen oder wie Ansprüche gesichert werden können. Verbraucher können nach dem Urteil Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite zurückfordern.
LG Köln – Kohl: Die Anwälte von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) haben vor dem Landgericht Köln nun auch eine einstweilige Verfügung gegen den Co-Autor von Heribert Schwan, Tilman Jens, beantragt. Jens soll es damit verboten werden, die entsprechenden Zitate Kohls auch außerhalb des Buches zu verbreiten. Das LG wird am heutigen Donnerstag über diesen Antrag sowie über Anträge gegen Schwan und dessen Verlag verhandeln. Dies meldet tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof).
StA Traunstein – Polizeilicher Schusswaffeneinsatz: Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung des Cannabisdealers Andre B. Dieser wurde auf der Flucht vor der Polizei von einem Beamten erschossen. Die SZ (Heiner Efferin/Katja Riedel) nimmt dies zum Anlass, um anhand des Falles den Schusswaffeneinsatz von Polizisten zu hinterfragen und Kritik am Vorgehen der Beamten zu üben.
OLG München – NSU: Ein ehemaliger V-Mann und früherer Neonazi, welcher dem brandenburgischen Verfassungsschutz auch Informationen über den NSU vermittelte, darf im Prozess vor dem Oberlandesgericht München aussagen. Das Innenministerium teilte am gestrigen Mittwoch mit, dass von einem hinreichenden Schutz des Zeugen auszugehen sei. Er befinde sich seit 14 Jahren im Zeugenschutzprogramm. Dies melden die SZ und die taz.
OVG Münster* – Gorch Fock: Die Eltern der verunglückten "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken haben vor, in Berufung zu gehen. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte eine Entschädigung abgelehnt, da bei der Dienstausübung der Verunglückten keine besondere Lebensgefahr vorgelegen habe. Eigentlich sei die Möglichkeit einer Berufung im vorliegenden Fall ausgeschlossen. Die Eltern wollen jedoch einen entsprechenden Antrag beim Oberverwaltungsgericht Münster* stellen. Dies meldet die Welt.
*Anm. d. Red.: Der Instanzenzug nach dem VG Aachen führt selbstverständlich zum Oberverwaltungsgericht Münster. In Köln gibt es hingegen kein OVG. Wir bitten, die zunächst erfolgte Übernahme der falschen Information aus der Welt zu entschuldigen. Geändert am 5.11.2014, 10:53 Uhr.
Recht in der Welt
Korruption in der Justiz: In der heutigen SZ beschreibt Basil Fernando, Jurist und Träger des alternativen Nobelpreises, weshalb Korruption in der Justiz eine der wichtigste Armutsursachen in den betroffenen Ländern darstellt. So bedingen beispielsweise bestechliche Richter und Staatsanwälte Ungleichheit und Ungerechtigkeit vor Gericht. Er moniert daher, dass mit der Bekämpfung der Armut auch der Aufbau eines funktionierenden Justizsystems erfolgen müsse. Er sieht hierin auch eine Aufgabe für Menschenrechtsorganisationen.
Bangladesch – Todesurteil: In Bangladesch wurde Motiur Rahman Nizami, ehemaliger Führer einer islamistischen Miliz, wegen mehrerer Morde und Gewaltverbrechen zum Tode verurteilt. Dies entschied ein Sondertribunal in Bangladesch, welches sich mit den Verbrechen im Zusammenhang mit der Abspaltung Bangladeschs von Pakistan im Jahre 1971 befasst. Die Legitimität des Gerichts ist international umstritten. Kritisiert wird auch, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung nach so langer Zeit kaum noch möglich ist. Gegner der Regierung sehen in dem Todesurteil vom gestrigen Mittwoch einen politisch motivierten Akt zur Schwächung der Opposition. Ein Menschenrechtsexperte von Human Rights Watch teilt diese Kritik und moniert ferner, dass den Angeklagten wesentliche Rechte vorenthalten werden. Dies berichtet die SZ (Arne Perras) und beschreibt darüber hinaus politische Probleme Bangladeschs, welche sich womöglich auf eine neutrale Rechtsprechung des Tribunals auswirken.
Juristische Ausbildung
Thomas Fischer zum Jurastudium: Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, äußerte sich im Interview mit Zeit Campus (Leonie Seifert) zu Inhalt und Anspruch der Juristenausbildung. Es ist seit dem gestrigen Mittwoch auf zeit.de abrufbar. Fischer hält das Jurastudium für leicht, solange man sich nicht mit dem kontinuierlichen Erlernen von Einzelfällen beschäftigt. Diesbezüglich kritisiert er sowohl die Studenten als auch Universitäten und Repetitorien. Seines Erachtens sind letztere ohnehin obsolet. Fischer bietet eine Alternative zum Auswendiglernen der Einzelfälle. Es sei vielmehr sinnvoll, sich die juristische Herangehensweise, die systematisch normativen Regeln zur Lösung der Fälle, anzueignen. Zudem moniert er, dass Jurastudenten die für Juristen notwendigen "Softskills", wie beispielsweise die Verhandlungskompetenz, in der Ausbildung kaum lernen. Er spricht des Weiteren über die Arbeitsaussichten von Juristen und geht dabei insbesondere auf die Optionen von Absolventen ohne zweites Staatsexamen ein.
Sonstiges
Buchrezension: Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Norbert Blüm (CDU) übt in seinem kürzlich erschienenen Buch erhebliche Kritik an der Justiz und ihren Akteuren. Dies ergibt sich bereits aus dem Titel: "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik". Für Die Zeit rezensiert Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, die Lektüre. Süffisant geht er dabei zunächst auf Blüm selbst und dessen Beweggründe ein. Anhand mehrerer Beispiele illustriert Fischer die – seines Erachtens – "unstrukturierte Abfolge von Beschimpfungen und Behauptungen" Blüms. Neben weitreichender Kritik räumt der Richter auch ein, dass eine Beanstandung von Justizfehlern berechtigt sei, Blüm diese jedoch zu undifferenziert und vorbei an Sachfragen betreibe.
Fiskus gegen Airbnb: Die SZ (Joachim Jahn) schildert steuerrechtliche Probleme beim Angebot von Dienstleistungen über Airbnb und geht dabei auch auf Uber ein. So sei eine regelmäßige Vermietung von Wohnungen und Zimmern gegen Entgelt steuerrechtlich nur zulässig, wenn für "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" Einkommenssteuer abgeführt wird. Gegebenenfalls sei sogar eine Umsatz- und Gewerbesteuer zu zahlen, wenn der Vermieter die Grenze der Gewerblichkeit überschreitet. Auch käme es zu Wettbewerbsnachteilen für Betreiber von Herbergen. Steuerbehörden stehen zwar noch vor Schwierigkeiten bei der Kontrolle, beginnen aber in einigen Bundesländern bereits mit der Ermittlung entsprechender Steuerrechtsverstöße.
Hooligan-Ausschreitungen: Christian Bommarius (berliner-zeitung.de) kommentiert die Gewaltexzesse von Hooligans auf der Demonstration gegen Salafisten in Köln. Er hält die Ansicht für falsch, dass ein Verbot solcher Versammlungen kaum zu erreichen sei. Zwar seien die Hürden für Demonstrationsverbote sehr hoch, jedoch schütze das Grundgesetz nicht den Missbrauch des Versammlungsrechts für derartige Ausschreitungen.
Das Letzte zum Schluss
Mörderische Liebe: In Brasilien haben sich zwei Mörderinnen hinter Gittern verliebt und im Gefängnis geheiratet. Aus Liebe opferte sogar eine der beiden ihre Privilegien im offenen Vollzug und begab sich wieder in den geschlossenen, um dort zusammen mit ihrer Frau im "Pavillon der Eheleute" leben zu können. Davon, dass man auch unter eher unglücklichen Umständen sein Liebesglück finden kann, berichtet spiegel.de.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
*Anm. d. Red.: Der Instanzenzug nach dem VG Aachen führt selbstverständlich zum Oberverwaltungsgericht Münster. In Köln gibt es hingegen kein OVG. Wir bitten, die zunächst erfolgte Übernahme der falschen Information aus der Welt zu entschuldigen. Geändert am 5.11.2014, 10:53 Uhr.
Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2014: Ermittlungen gegen Mappus eingestellt – Rechtmäßigkeit von Schiedsgerichtsverfahren – Thomas Fischer zu Juristenausbildung . In: Legal Tribune Online, 30.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13645/ (abgerufen am: 02.05.2024 )
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