Die EZB will Staatsanleihen kaufen, aber darf sie das auch? Der Generalanwalt am EuGH legt seinen Schlussantrag am heutigen Mittwoch vor. Außerdem in der Presseschau: gute Aussichten für Syndici-Rente, Thomas Fischer wird Kolumnist, "Je suis Charlie" ist keine Marke, muslimische Beschneidungsfeier verstößt gegen Karfreitagsruhe und warum Weihnachtsschmuck im Auto vielleicht keine gute Idee ist.
Thema des Tages
EuGH - OMT-Programm der EZB: Am heutigen Mittwoch wird der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Pedro Cruz Villalón seinen Schlussantrag im Verfahren um das Outright Monetary Transactions Programm der Europäischen Zentralbank vorstellen. 2012 hatte der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi den im OMT-Programm geplanten Ankauf von Staatsanleihen angekündigt. Deswegen klagte unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Begründung war, die EZB überschreite ihr geldpolitisches Mandat. Das Bundesverfassungsgericht teilte diese Ansicht und legte dem EuGH den Fall zur Vorabentscheidung vor. Dies berichtet die taz (Christian Rath) und erläutert, weshalb dem noch zu erwartenden Urteil eine besondere Bedeutung zukommen könnte. Auch die SZ (Wolfgang Janisch) informiert und stellt Vermutungen über den Ausgang des Verfahrens an.
Rechtspolitik
Vorratsdatenspeicherung: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Führung der CDU/CSU-Fraktion fordern die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Das Vorhaben sei nicht verfassungswidrig und böte eine "weitere Möglichkeit" im Kampf gegen den Terrorismus bei Prävention und Fahndung. Darüber informiert die FAZ (Günter Bannas).
Die FAZ (Reinhard Müller) stellt dar, dass die Speicherung von Daten bei der Abwehr der Terrorgefahren helfen kann und erläutert, welchen Einschränkungen entsprechende Maßnahmen in einem freiheitlichen Rechtsstaat unterworfen sind. Totalüberwachung und ein Generalverdacht gegenüber Minderheiten könnten keine Lösung sein.
Rente der Syndikus-Anwälte: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte auch künftig Syndikus-Anwälten die Möglichkeit geben die Versorgungswerke der Rechtsanwälte zu nutzen. Das Berufsrecht solle geändert werden, Syndici sollten teilweise freien Anwälten gleichgestellt werden. Das Bundessozialgericht hatte im vergangenen April entschieden, dass Syndikus-Anwälte grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind. Die SZ (Robert Rossmann) und die FAZ (Joachim Jahn) berichten von der geplanten Regelung.
Justiz
VG Köln zu Feier an Karfreitag: Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am gestrigen Dienstag die Untersagung einer muslimischen Beschneidungsfeier, welche am Karfreitag stattfinden sollte. Als Grund wurde der "unterhaltende Charakter" der Veranstaltung angeführt, welcher gegen die gebotene Karfreitagsruhe und somit gegen das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz verstoße. Einem der höchsten christlichen Feiertage sei Vorrang zu gewähren, da er an den einen bestimmten Kalendertag gebunden sei. Dies berichtet der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) und die FR (Markus Decker/Joachim Frank).
OLG München - NSU-Prozess: Der Psychiater Norbert Leygraf und Manfred B. von der Jugendgerichtshilfe Düsseldorf werden am 5. Februar im NSU-Prozess zur geistigen Reife von Carsten S. zum Zeitpunkt seiner möglichen Unterstützungshandlungen aussagen. Es soll geklärt werden, ob für den damals heranwachsenden Angeklagten Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden soll. Eine Abtrennung des Verfahrens gegen Carsten S. sei möglich, aber unwahrscheinlich. Dies berichtet der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt).
spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und süddeutsche.de (Tanjev Schultz) berichten von den Entwicklungen im NSU-Prozess und insbesondere von der Herkunft der Mordwaffe. So sagte der ehemalige V-Mann Piatto am gestrigen Verhandlungstag erneut aus. Ralf Wohlleben bleibe, nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München, weiterhin in Untersuchungshaft. Dessen Verteidiger seien der Ansicht, die Fortführung der Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig – der Tatverdacht gegen ihren Mandanten habe sich nicht bestätigt.
StA Kiel - Nonnenmacher: Die Staatsanwaltschaft Kiel hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank Dirk Jens Nonnenmacher wegen falscher Verdächtigung eingestellt. Es sei kein hinreichender Tatverdacht gegeben. Ihm wurde vorgeworfen, einen Vorstandskollegen zu Unrecht wegen Geheimnisverrats angezeigt zu haben. Dies meldet die FAZ (Joachim Jahn).
Thomas Fischers Kolumne: Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer schreibt seit dem gestrigen Dienstag eine wöchentliche Kolumne für zeit.de mit dem Titel "Fischer im Recht". Er wird sich in seinen Beiträgen dem Thema Recht widmen. Fischer erläutert auf zeit.de zum Einstieg, was die Leser erwarten können.
Recht in der Welt
Ägypten - Freispruch für Mubarak: Ein Berufungsgericht in Kairo hat am gestrigen Dienstag die Verurteilung des ehemaligen ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak wegen Untreue aufgehoben. Wegen Verfahrensfehlern wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Zudem wurde die Freilassung Mubaraks verfügt – er hätte drei Jahre Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Die FAZ (Markus Bickel) berichtet auch über die Kritik an der Entscheidung des Gerichts.
IStGH - ugandischer Rebellenchef: Einer der Anführer der ugandischen Lord's Resistance Army Dominic Ongwen soll dem Internationalen Strafgerichtshof überstellt werden. Er müsse sich wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Dies melden zeit.de und die taz.
Sonstiges
Hochfrequenzhandel an der Börse: Die FAZ (Joachim Jahn) befasst sich mit dem Hochfrequenzhandel an der Börse und bezieht sich dabei auf Aussagen des Juristen Peter Kasiske im Fachblatt "Wertpapiermitteilungen". Dieser erklärt, weshalb der Hochfrequenzhandel anfällig für Missbrauch sei und mit welchen legalen wie illegalen Methoden die Börsenhändler vorgingen.
"Je suis Charlie" als Marke?: Anlässlich einiger Versuche "Je suis Charlie" als Marke anzumelden, schildert lto.de (Pia Lorenz) die Einschätzungen verschiedener Markenrechtler zur Eintragungsfähigkeit des Slogans. Demnach sei aus verschiedenen Gründen mit einer Eintragung von "Je suis Charlie" als Marke nicht zu rechnen.
Das Letzte zum Schluss
Weihnachtsstimmung im Auto: Wenn die Weihnachtsfeiertage vorbei sind, verstauen die meisten Leute ihre Dekoration bis zum nächsten Jahr. Ein junger Mann aus Sinsheim war wohl der Ansicht, dass man auch nach Weihnachten noch eine sinnvolle Verwendung für den Weihnachtsschmuck finden kann und verschönerte seine Windschutzscheibe mit einer bunten Lichterkette. Die Polizei hat daran allerdings wenig Gefallen gefunden. Der Fahrer muss nun mit einem Bußgeld rechnen. Dies meldet mopo.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/vb
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 14. Januar 2015: Darf die EZB Staatsanleihen kaufen? – gute Aussichten für Syndici-Rente – Thomas Fischer als Kolumnist . In: Legal Tribune Online, 14.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14359/ (abgerufen am: 28.04.2024 )
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