Der Bundestag wird das geplante Gesetz zum Verbot von Sterbehilfe doch nicht Ende Januar verabschieden. Selbst innerhalb der CDU/CSU-Fraktion konnte man sich nicht auf einen Entwurf einigen. Das berichtete Die Welt am Donnerstag.
Der umstrittene Entwurf des FDP-geführten Bundesjustizministeriums befand sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Der Tageszeitung Die Welt zufolge liegt das Vorhaben nun auf Eis. Die Unionsfraktion wolle zunächst intern neu beraten und dann das Gespräch mit der FDP suchen.
Nach einem neu einzuführenden § 217 Strafgesetzbuch soll bestraft werden, wer gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt. Angehörige und Nahestehende sollen für die Begleitung zum Sterbehelfer nicht belangt werden.
Die Unionsfraktion hatte einen alternativen Entwurf vorgelegt, nach dem nicht nur gewerbliche, sondern ganz allgemein auch organisierte Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden soll. Nur so könnten auch Sterbehilfe-Vereine bekämpft werden.
Nach Angaben der Fraktionsführung könnten die Beratungen mehrere Wochen dauern. Zu diskutieren sei auch, ob man die Abstimmung als Gewissensentscheidung freigebe.
dpa/blü/LTO-Redaktion
Verbot der Sterbehilfe: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7991 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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