Der Versuch der Berliner Justizverwaltung eine Richterin, die nach ihrer Zeit als Bundestagsabgeordnete der AfD ans Berliner Landgericht zurückgekehrt ist, vorzeitig in den Ruhestand zu schicken, bleibt zunächst erfolglos.
Die Berliner Justizverwaltung ist mit dem Versuch gescheitert, eine Richterin am Berliner Landgericht vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Die Senatsverwaltung der Justiz warf Birgit Malsack-Winkemann eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege vor, die Richterin habe sich während ihrer Zeit als AfD-Abgeordnete im Bundestag zwischen 2017 und 2021 in Plenardebattenbeiträgen und über Social-Media-Plattformen ausgrenzender und mit offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert.
Das Richterdienstgericht am Berliner Verwaltungsgericht, ein spezielles Gericht für dieses Justizverwaltungsverfahren, entschied, dass die Äußerungen aus dem Bundestag nicht verwertet werden dürften. Dem stehe Art. 46 Grundgesetz entgegen, der ausschließt, dass Abgeordnete wegen ihrer Äußerungen aus dem Bundestag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Äußerungen abseits der parlamentarischen Tätigkeit von einer Qualität, die eine "schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege" befürchten lassen müssten, konnte die Justizverwaltung nicht vorlegen und das Gericht nicht feststellen. (Az. DG 1/22)
Gegen das Urteil bleibt noch die Möglichkeit der Berufung zum Richterdienstgerichtshof.
Mehr zu den Gründen und welche Bedeutung die Entscheidung für den Fall Jens Maier hat, lesen Sie hier.
Berliner Justiz scheitert vor Richterdienstgericht: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49879 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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