Ein selbst ernannter Hexer hatte sich das Vertrauen einer von Schicksalsschlägen gebeutelten 66-Jährigen erschlichen. Mit ihr führte er Rituale und allerlei ähnliche Praktiken durch und ließ sich von der alten Dame dafür fürstlich entlohnen.
Das Amtsgericht (AG) Kassel verurteilte den Mann am Mittwoch wegen eines besonders schweren Falls von Wucher zu dreieinhalb Jahren Haft. Er habe in der Frau eine kranke und leidende Person erkannt, dies ausgenutzt und sie zum Sozialfall gemacht. Insgesamt entstand der Frau durch die Dienste des selbst ernannten Zauberers ein Schaden von 950.000 Euro. Davon flossen nach Angaben des Gerichts 680.000 Euro Bargeld an den Mann.
Von Juli 2008 bis August 2009 hatte er in einem Raum mit Kerzen "Rituale" mit dem Opfer durchgeführt. Die Frau hatte zuvor mehrere Schicksalsschläge erlitten: Innerhalb weniger Monate waren ihr Vater, Großvater, Onkel und Cousin gestorben. Die erbrachten Leistungen - etwa Kartenlegen - seien nutzlos gewesen, befand der Richter aus Kassel.
Ebenfalls als unnütz hatten Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Zivilverfahren bereits vor einigen Jahren die Dienste einer Wahrsagerin bewertet, welche die emotional hilflose Position eines Mannes ausbeutet hatte. Bei den Leistungen der Kartenlegerin handele es sich um einen Fall der Unmöglichkeit, daher schulde der Betroffene ihr kein Entgelt, entschieden die Richter damals.
dpa/ms/LTO-Redaktion
AG Kassel verurteilt falschen Magier: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15827 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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