Nach einer aktuellen Entscheidung aus München müssen Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks die aus diesem resultierende Einkommensteuer entrichten. Die BFH-Richter änderten ihre Rechtsprechung.
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Die Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den Entschädigungsfonds der Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsgemäß. Dies entschied das BVerfG, Hintergrund ist die Eigentumslage an Grundstücken auf dem Gebiet der ehemaligen...
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