
Staatliche Förderungen, die einen umweltpolitischen Zweck verfolgen, dürfen nicht wegen bestimmter Religionsangehörigkeiten oder Weltanschauungen verweigert werden, hat das BVerwG entschieden.
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Artikel lesenDas Hamburgische Transparenzgesetz verlangt eigentlich, Zuwendungen mit Namen des Geldgebers und weitere Details offenzulegen. Für die Wissenschaft gibt es aber Ausnahmen, hat das OVG nun entschieden.
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