Säumnis, Einspruch, Kostenrisiko: Nicht nur in Klausuren beliebt, sondern in der Praxis relevant sind die Regeln zum Versäumnisurteil. Testen Sie hier, was Sie noch auf dem Kasten haben. Viel Erfolg!
Zwei Kölner Eheleute dürfen die Straße vor ihrer Haustür nicht mehr betreten oder befahren. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, entschied das AG Köln. Dabei hätte ein Notwegerecht womöglich geholfen.
Beim Hinausfahren aus der Tiefgarage ist einer Frau das Rolltor auf das Autodach gekracht. Sie verlangte von ihrer WEG Schadensersatz, bekam ihn aber nicht, weil die Beweislast für eine Fehlfunktion des Tors bei ihr liege, so das AG.
In einer Einbahnstraße darf man nicht rückwärts entgegen der erlaubten Fahrtrichtung fahren. Auch nicht, um einen anderen ausparken zu lassen, entschied nun der BGH. Ein Urteil, das nur dem Anschein nach trivial ist – auch prozessrechtlich.
Eine Vermieterin spendete einem Museum regelmäßig, wodurch dieses wiederum die Miete begleichen konnte. Doch dann blieb die Spende aus. Das Aus für die Kulturinstitution? Das OLG entschied nun: Das Museum muss weder raus noch zahlen.
Verwahrkosten gehören genau wie Abschleppkosten zu Aufwendungen, die der Halter eines abgeschleppten Wagens begleichen muss. Das bestätigte der BGH am Freitag. Sie berechnen sich aber anhand eines bestimmten Zeitpunktes, stellte er nun klar.
Ein Mann, der mit einem E-Bike nicht gerade langsam unterwegs war, setzte an einer Kabelbrücke auf und ging über das Lenkrad. Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche hat er gegen den Kabelverleger aber nicht, so das LG.
Artikel lesen
Nachdem er über zwei quer auf dem Bürgersteig stehende E-Roller gestürzt war, verlangte ein blinder Mann nun 20.000 Euro Schmerzensgeld vor dem OLG Bremen. Erfolglos: Die Scooter-Vermieterin habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.