
Wer sich in der Wohnung einsperrt, kann sich gegenüber dem herbeigerufenen Schlüsseldienst nicht auf Wucher berufen: Es bestehe nämlich keine Zwangslage, so das AG München. Das Gericht setzt stattdessen auf die Kraft des freien Marktes.
Mehr lesenWer sich in der Wohnung einsperrt, kann sich gegenüber dem herbeigerufenen Schlüsseldienst nicht auf Wucher berufen: Es bestehe nämlich keine Zwangslage, so das AG München. Das Gericht setzt stattdessen auf die Kraft des freien Marktes.
Mehr lesenEine Gewichtsabnahmetheraphie stellt keine medizinische Behandlung, sondern einen Dienstvertrag dar. Ansprüche wegen mangelhafter Leistung können laut AG Frankfurt daher nicht geltend gemacht werden.
Mehr lesen