Das Gebäude des alternativen Wohnprojektes in Berlin-Friedrichshain durfte nach Ansicht des LG nicht geräumt werden. Der Eigentümer erschien am Mittwoch nicht zur Verhandlung und hatte dem Gericht keinen Räumungstitel vorgelegt.
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Drei Jahre hat das Jobcenter die Unterhaltskosten eines Mannes übernommen, der in einem Pritschenwagen wohnte. Dann fand es heraus, was ein Pritschenwagen eigentlich ist und zahlte nicht mehr. Zu Recht, entschied das LSG in Stuttgart.
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Die Stadt hatte die Klägerin aufgefordert, sieben ihrer neun Papageien abzuschaffen. Doch auf die Zahl kommt es nicht an, sagt das OVG Münster. Nur die Lärmschutzvorgaben müssen eingehalten werden. Eine Frau darf ihre Kakadus erstmal behalten.
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Eine Vogelfreundin vom Niederrhein will weiterhin neun Kakadus in ihrer Wohnung halten. Die Stadt Geldern hatte ihr dies verboten. Mit dem Fall beschäftigt sich am Donnerstag das OVG in Münster.
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Das Jobcenter muss keine große Wohnung finanzieren, damit sich dort das Kind eines Ex-Partners des Leistungsempfängers aufhalten kann. Das entschied das SG Berlin. Dafür müsse es schon dessen leibliches oder rechtliches Kind sein.
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Es bleibt bei den strengen Regelungen für die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers, entschied der BFH. Gemischt genutzte Räume sind weiterhin nicht absetzbar, auch nicht teilweise, wie Dennis Klein erläutert.
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Für ein richtiges Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung haben die meisten Beschäftigten keinen Platz: Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer muss reichen. Absetzen kann man die aber nicht. Dabei bleibt es auch, entschied der Große Senat des BFH.
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In der politischen Debatte zur Flüchtlingskrise wird aktuell eine Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge diskutiert. Daniel Thym erklärt, wie ein baldiges EuGH-Urteil den Weg für eine solche Regelung im deutschen Gesetz ebnen könnte.
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